Rechtsprechung
| RFH, 27.05.1936 - VI A 156/35 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 03.05.1963 - II 53/61 U
Vorläufiger Erlass eines zu berichtigenden Steuerbescheids
Mit dem Urteil VI A 156/35 vom 27. Mai 1936 (RStBl 1936 S. 793, Slg. Bd. 39 S. 316) hat der Reichsfinanzhof diese Rechtsprechung mit der Begründung aufgegeben, daß auch eine vorläufige Steuerfestsetzung nach § 91 Abs. 1 Satz 1 AO dadurch wirksam werde, daß sie dem Steuerpflichtigen zugehe.Abgesehen davon, daß die Rechtsprechung diese Möglichkeit nie ausgeschlossen hat (vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs VI A 242/22 vom 28. Februar 1923, Slg. Bd. 12 S. 30, und VI A 156/35 vom 27. Mai 1936, a.a.O.), würde sie für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (GG) schon aus Art. 19 Abs. 4 GG folgen.
- BFH, 15.01.1965 - III 12/61 U
Erstattung von Grundsteuer - Maßgeblichkeit des Akteninhalts bei Überprüfung …
Für den Streitfall kann aber nicht unberücksichtigt bleiben, daß die Berichtigung eines in vollem Umfange vorläufigen Bescheids nach § 225 AO eine darauf gerichtete Willenserklärung des Finanzamts und die ordnungsmäßige Bekanntgabe dieses Willens voraussetzt (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 156/35 vom 27. Mai 1936, RStBl 1936 S. 793; Urteil des Bundesfinanzhofs IV 168/61 S vom 23. Januar 1964, BStBl 1964 III S. 436, Slg. Bd. 79 S. 559) und der Berichtigungsbescheid nach § 225 AO ohne Rücksicht auf § 234 AO anfechtbar ist (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs I A 216/25 vom 9. Februar 1926, RStBl 1926 S. 313, Slg. Bd. 18 S. 269;… Urteil des Bundesfinanzhofs II z 23/50 U vom 5. Dezember 1950, a.a.O.). - BFH, 08.06.1966 - III 55/65 Die alte, anderslautende Rechtsprechung des RFH, auf die sich die OHG beruft, wurde bereits durch das Urteil RFH VI A 156/35 vom 27. Mai 1936 (RStBl 1936, 793) aufgegeben und der Steuerpflichtige auf das ordentliche Rechtsmittelverfahren gegen den vorläufigen Bescheid verwiesen.
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