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Rechtsprechung
   BFH, 29.06.2005 - VI B 105/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14198
BFH, 29.06.2005 - VI B 105/04 (https://dejure.org/2005,14198)
BFH, Entscheidung vom 29.06.2005 - VI B 105/04 (https://dejure.org/2005,14198)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - VI B 105/04 (https://dejure.org/2005,14198)
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  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 52 Abs. 2; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Notwendigkeit des Vorliegens einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage - Voraussetzung für die Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Fahrten von einer entfernter liegenden Wohnung zur ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.11.2003 - VI R 170/99

    Eigener Hausstand des AN bei Vorbehaltsnießbrauch der Eltern als Voraussetzung …

    Auszug aus BFH, 29.06.2005 - VI B 105/04
    Zwar kommt es für den Abzug sowohl der Aufwendungen bei Fahrten von einer entfernter liegenden Wohnung zur Arbeitsstätte als auch der notwendigen Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen an (siehe einerseits § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 --in den Streitjahren Satz 3-- des Einkommensteuergesetzes --EStG-- und andererseits u.a. BFH-Urteil vom 4. November 2003 VI R 170/99, BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16 unter II. 1. d).

    Die Beschwerde verkennt jedoch, dass nur dann von notwendigen Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung gesprochen werden kann, wenn außerdem eine Nutzung der Wohnung aus eigenem Recht sowie eine Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung gegeben ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16).

  • BFH, 21.04.1999 - I B 99/98

    Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an …

    Auszug aus BFH, 29.06.2005 - VI B 105/04
    Wegen grundsätzlicher Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO kann die Revision nach ständiger Rechtsprechung nur dann zugelassen werden, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt, deren Beantwortung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254;… Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 23).
  • BFH, 10.09.2003 - X B 132/02

    NZB: Hinweispflicht, Urkundenbeweis

    Auszug aus BFH, 29.06.2005 - VI B 105/04
    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärungsfähig sein (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495;… Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 52).
  • BFH, 07.07.2004 - VI R 11/04

    Keine Fahr-/Einsatzwechseltätigkeit bei Feuerwehrmann

    Auszug aus BFH, 29.06.2005 - VI B 105/04
    Der Senat hat zwischenzeitlich entschieden, dass es sich dabei um eine Auswärtstätigkeit i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG und nicht um eine Einsatzwechseltätigkeit i.S. des Satzes 3 der Vorschrift handelt (BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 VI R 11/04, BFHE 206, 567, BStBl II 2004, 1004).
  • BFH, 04.06.1996 - IV R 20/95

    Frage des Vorliegens eines absoluten Revisionsgrundes im Falle der Öffentlichkeit …

    Auszug aus BFH, 29.06.2005 - VI B 105/04
    Deshalb liegt in dem Unterlassen einer Entscheidung über den Ausschluss der Öffentlichkeit auch kein Verfahrensfehler (vgl. auch BFH-Urteil vom 4. Juni 1996 IV R 20/95, BFH/NV 1996, 914).
  • BFH, 28.02.2025 - IX B 108/24

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der Vorschriften über …

    Denn ein Antrag nach § 52 Abs. 2 FGO ist in der mündlichen Verhandlung zu beantragen (vgl. BFH-Beschluss vom 29.06.2005 - VI B 105/04, BFH/NV 2005, 1799, unter 3.).
  • FG Hessen, 14.08.2014 - 13 K 1368/10

    Erneute Änderung des Folgebescheides bei übersehenen Feststellungen des …

    Nach dem BFH Urteil vom 29.06.2005 X R 31/04, BFH/NV 2005, 1799, ist kein Grund ersichtlich, in Fällen, in denen der Finanzbehörde bei der Auswertung des Grundlagenbescheides eine offenbare Unrichtigkeit (§ 129 AO) unterlaufen ist, von einem "Verbrauch" der Änderungsmöglichkeit auszugehen.
  • FG Schleswig-Holstein, 24.06.2013 - 5 K 233/12

    Ansatz der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Feuerwache bei …

    Zu diesem Ergebnis sei für Berufsfeuerwehrleute der BFH auch schon in seinen Entscheidungen vom 7. Juli 2004 (VI R 11/04, BFHE 206, 567, BStBl II 2004, 1004) sowie vom 29. Juni 2005 (VI B 105/04, BFH/NV 2005, 1799) gekommen.
  • FG München, 23.04.2008 - 10 K 1772/07

    Doppelte Haushaltsführung: Lebensmittelpunkt bei Ehegatten

    Denn auch insoweit ist Voraussetzung, dass die Kläger den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in der entfernter liegenden Wohnung haben (BFH-Urteil vom 05. Oktober 1994 VI R 62/90 BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; BFH-Beschluss vom 29. Juni 2005 VI B 105/04, BFH/NV 2005, 1799).
  • FG München, 25.07.2007 - 10 K 3508/06

    Ansehung der Kosten von Fahrten zwischen dem Arbeitsort und einer weiter entfernt …

    Denn die sowohl nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 6 EStG als auch bei der doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH--vom 05. Oktober 1994 VI R 62/90 BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; BFH-Beschluss vom 29. Juni 2005 VI B 105/04, BFH/NV 2005, 1799) erforderliche Voraussetzung, dass der Kl den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der entfernter liegenden Wohnung hat, ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.
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