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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.07.1957 - VI B 109.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1578
BVerwG, 17.07.1957 - VI B 109.56 (https://dejure.org/1957,1578)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1957 - VI B 109.56 (https://dejure.org/1957,1578)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1957 - VI B 109.56 (https://dejure.org/1957,1578)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1957 - VI B 109.56
    Die Bestimmung liegt auf gleicher Ebene wie die zahlreichen Bestimmungen in den Gemeindeordnungen älterer, neuerer und neuester Zeit, die gewisse Vermögensgeschäfte der Gemeinden an besondere Voraussetzungen, insbesondere die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, knüpfen (hierzu vgl. Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 20. März 1952, BvR 267.51, BVerfGE 1, 167 [174]; Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. August 1954, VGH 3.53, Amtl. Sammlung der Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte Münster und Lüneburg, Bd. 9 S. 74; Henrichs, Die Rechtsprechung zur Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland, DVBl. S. 728).
  • BVerwG, 28.08.1953 - II B 136.53

    Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1957 - VI B 109.56
    Aus der Anwendung solcher landesrechtlicher Vorschriften kann sich deshalb auch in der Regel keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ergeben, die im Revisionsverfahren geklärt werden könnte (Beschluß des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 1953 - BVerwG II B 136.55, BVerwGE 1, 3; Beschluß des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG I B 82.53, BVerwGE 1, 19).
  • BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1957 - VI B 109.56
    Aus der Anwendung solcher landesrechtlicher Vorschriften kann sich deshalb auch in der Regel keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ergeben, die im Revisionsverfahren geklärt werden könnte (Beschluß des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 1953 - BVerwG II B 136.55, BVerwGE 1, 3; Beschluß des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG I B 82.53, BVerwGE 1, 19).
  • BVerwG, 30.04.1957 - VI B 83.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1957 - VI B 109.56
    Eine klärungsbedürftige rechtsgrundsätzliche Frage wirft der eindeutige Gesetzeswortlaut insoweit nicht auf (vgl. Beschluß des Senates vom 30. April 1957 - BVerwG VI B 83.56 -).
  • BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60

    Gesetzliches Verbot übertariflicher Bezahlung durch Gemeinden

    Die gleiche Rechtsauffassung hat auch der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in zwei Entscheidungen vertreten(Beschlüsse vom 17. Juli 1957 - BVerwG VI B 109.56 - undvom 18. Juli 1957 - BVerwG VI B 111.56 -).

    Aus allen diesen Gründen ergibt sich, daß es nicht gegen die Schutzbestimmungen in § 4 Abs. 1 und Abs. 3 TVG verstößt, wenn im öffentlichen Dienst den Gemeinden durch Gesetz die Überschreitung von tariflichen Lohnsätzen verboten wird (so auch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Juli 1957 - BVerwG VI B 109.56 -).

    Im übrigen sind Einschränkungen des Selbstverwaltungsrechts durch Gesetze zulässig, soweit sie sachlich notwendig sind und die Institution der Selbstverwaltung nicht in ihrem Wesensgehalt antasten (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Juli 1957 - BVerwG VI B 109.56 -;vom 18. Juli 1957 - BVerwG VI B 111.56 -).

  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64

    Rechtmäßigkeit einer verweigerten Zustimmung des Bundespersonalausschusses …

    Der Gesetzesvorbehalt in Satz 1 und 2 des Art. 28 Abs. 2 GG umfaßt auch ordnungsmäßig erlassene und von einer gültigen gesetzlichen Ermächtigung gedeckte Rechtsverordnungen (so Beschlüsse vom 17. Juli 1957 - BVerwG VI B 109.56 - und vom 18. Juli 1957 - BVerwG VI B 111.56 - Stern im Bonner Kommentar, z. Bearbeitung, Art. 28 GG RdNr. 115; a. A. Maunz-Dürig, Grundgesetz, Art. 28 RdNr. 31).
  • BVerwG, 08.03.1974 - VII C 47.72

    Aufsichtsbehördliche Beanstandung der Eingruppierung des Angestellten eines nicht …

    Zutreffend hat der Oberbundesanwalt darauf hingewiesen, daß für nicht Tarifgebundene die individuelle Vertragsfreiheit von vornherein nicht durch Normen des kollektiven Arbeitsrechts eingeschränkt ist und daher auch nicht - was die Funktion des § 4 Abs. 3 TVG ist - insoweit wiederhergestellt zu werden braucht, als es um vom Tarifvertrag abweichende günstigere Abreden in einem Einzelarbeitsvertrag geht (ebenso bereits Beschluß vom 17. Juli 1957 - BVerwG VI B 109.56 - S. 5).
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