Rechtsprechung
| BFH, 21.10.2008 - VI B 111/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Versagung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung einer Terminsänderung trotz Vorliegens eines erheblichen Grundes
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
- datenbank.nwb.de
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei mündlicher Verhandlung trotz begründeten Antrags auf Terminsverlegung; Todesfall oder schwere Erkrankung eines nahen Familienangehörigen als erheblicher Grund für eine Terminsänderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 07.09.2007 - 11 K 636/06
- BFH, 21.10.2008 - VI B 111/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95
Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der …
Auszug aus BFH, 21.10.2008 - VI B 111/07
Der Termin (hier) zur mündlichen Verhandlung muss dann zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Verlegung verzögert würde (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. April 1998 VIII R 32/95, BFHE 186, 102, BStBl II 1998, 676, 682; Beermann in Beermann/Gosch, FGO, § 119 Rz 48.3, Stichwort Vertagung, m.w.N.). - BFH, 28.08.2002 - V B 71/01
NZB; Recht auf Gehör; Antrag auf Terminsverlegung
Auszug aus BFH, 21.10.2008 - VI B 111/07
Im Übrigen liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die verweigerte Terminsverlegung deshalb ermessensgerecht gewesen wäre, weil die Klägerseite die ihr obliegende Prozessförderungspflicht verletzt haben könnte (…vgl. hierzu Beermann in Beermann/Gosch, a.a.O., § 119 Rz 48.3, Stichwort Vertagung, m.w.N.; u.a. BFH-Beschluss vom 28. August 2002 V B 71/01, BFH/NV 2003, 178). - BFH, 24.04.2006 - VII B 78/05
NZB: Terminsverlegung - Erkrankung naher Angehöriger
Auszug aus BFH, 21.10.2008 - VI B 111/07
Ein erheblicher Grund kann sich auch aus Todesfällen und Fällen schwerer Erkrankungen naher Familienangehöriger ergeben (…u.a. Stöcker in Beermann/Gosch, a.a.O., § 91 Rz 103;… Stein/Jonas/ Roth, ZPO, 22. Aufl., § 227 Rz 6; vgl. auch BFH-Beschluss vom 24. April 2006 VII B 78/05, BFH/NV 2006, 1668); dies kann sich auch auf die Familie eines Prozessbevollmächtigten beziehen (…vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1994 X B 159/94, BFH/NV 1995, 533, m.w.N.).
- BFH, 19.08.2003 - IX B 36/03
Darlegung erheblicher Gründe für Terminverlegung nach § 227 Abs. 1 ZPO; Übergehen …
Auszug aus BFH, 21.10.2008 - VI B 111/07
Ungeachtet dessen, dass nach § 227 Abs. 2 ZPO die Hinderungsgründe erst auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. August 2003 IX B 36/03, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2004, 540), hat das FG auch insoweit die besondere Situation der Familie des StB S, in der nach den gegebenen Gesamtumständen auch mit dem Ableben der Mutter gerechnet werden musste, nicht hinreichend in den Blick genommen und gebührend gewürdigt. - BFH, 20.03.1992 - VI R 125/87
Verweigerung des Rechts auf Gehör durch Nichtverlegung des Termins
Auszug aus BFH, 21.10.2008 - VI B 111/07
Der Prozessstoff und die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass im finanzgerichtlichen Verfahren nur eine Tatsacheninstanz besteht (s. hierzu Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 91 FGO Rz 9) und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in mündlicher Verhandlung vorzutragen (z.B. BFH-Urteil vom 20. März 1992 VI R 125/87, BFH/NV 1993, 105; eingehend hierzu auch Lange, Deutsche Steuer-Zeitung 1996, 577, insbesondere 582). - BFH, 15.12.1994 - X B 159/94
Vertagung einer mündlichen Verhandlung wegen Gründen die aus der persönlichen …
Auszug aus BFH, 21.10.2008 - VI B 111/07
Ein erheblicher Grund kann sich auch aus Todesfällen und Fällen schwerer Erkrankungen naher Familienangehöriger ergeben (…u.a. Stöcker in Beermann/Gosch, a.a.O., § 91 Rz 103;… Stein/Jonas/ Roth, ZPO, 22. Aufl., § 227 Rz 6;… vgl. auch BFH-Beschluss vom 24. April 2006 VII B 78/05, BFH/NV 2006, 1668); dies kann sich auch auf die Familie eines Prozessbevollmächtigten beziehen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1994 X B 159/94, BFH/NV 1995, 533, m.w.N.).
- BFH, 07.03.2025 - XI B 11/24
Antrag auf Terminsverlegung bei Erkrankung (Brechdurchfall) eines sechsjährigen …
Rn. 14 bb) Ein erheblicher Grund für die Verlegung des anberaumten Verhandlungstermins kann auch in einer schweren Erkrankung eines nahen Familienangehörigen liegen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24.04.2006 - VII B 78/05, BFH/NV 2006, 1668, unter II.2.; vom 21.10.2008 - VI B 111/07, juris, unter II.2.).Dies kann sich auch auf die Familie eines Prozessbevollmächtigten beziehen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15.12.1994 - X B 159/94, BFH/NV 1995, 533; vom 21.10.2008 - VI B 111/07, juris, unter II.2.).
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