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Rechtsprechung
   BFH, 20.02.2008 - VI B 121/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22126
BFH, 20.02.2008 - VI B 121/07 (https://dejure.org/2008,22126)
BFH, Entscheidung vom 20.02.2008 - VI B 121/07 (https://dejure.org/2008,22126)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - VI B 121/07 (https://dejure.org/2008,22126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung nicht statthaft

  • Judicialis

    FGO § 128 Abs. 1; ; FGO § 128 Abs. 2; ; FGO § 128 Abs. 4 Satz; ; FGO § 133a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung im Einstellungsbeschluss nach Klagerücknahme und Festsetzung des Streitwerts nicht statthaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.05.2007 - V B 48/06

    Außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus BFH, 20.02.2008 - VI B 121/07
    Denn eine --außerordentliche-- Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit ist seit Inkrafttreten des § 133a FGO zum 1. Januar 2005 als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf nicht mehr statthaft (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 11. Mai 2007 V B 48/06, BFH/NV 2007, 1682, m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2012 - IX B 54/12

    Beschwerde gegen FG-Streitwert-Beschluss nicht statthaft

    Rn. 3 Denn in Streitigkeiten über Kosten, zu denen auch die Festsetzung des Streitwertes gehört(…Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 128 Rz 12, m.w.N.), ist die Beschwerde gemäß § 128 Abs. 4 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht gegeben und daher nicht statthaft (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 20. Februar 2008 VI B 121/07, nicht amtlich veröffentlicht, juris;… vom 7. Oktober 2010 IX B 132/10, BFH/NV 2011, 61).
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