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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.08.1959 - VI B 16.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1441
BVerwG, 28.08.1959 - VI B 16.59 (https://dejure.org/1959,1441)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1959 - VI B 16.59 (https://dejure.org/1959,1441)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1959 - VI B 16.59 (https://dejure.org/1959,1441)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1958 - II C 181.57

    Beamtenrecht und Voraussetzungen einer Beförderung sowie deren Aberkennung - …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1959 - VI B 16.59
    Im übrigen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu Art. 33 Abs. 2 GG im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgesprochen, daß aus diesem Verfassungssatz ein Anspruch auf Anstellung als Beamter nicht hergeleitet werden könne;Urteil vom 19. August 1958 - BVerwG II C 181.57 -.
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines …

    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es auch überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimißt (u.a. Urteil vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 26] und Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 26]) und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (Beschluß vom 28. August 1959 - BVerwG 6 B 16.59 - und vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 24.78 - [Buchholz 237.1 Art. 12 BayBG Nr. 2]).
  • BVerwG, 14.01.1971 - II B 41.70

    Frage nach der Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges für die Klage eines Beamten …

    Durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt: Art. 33 Abs. 2 GG gewährt kein subjektives Recht auf Übernahme in ein öffentliches Amt, sondern regelt nur die Voraussetzungen für die Bewerbung um ein solches Amt und verbürgt für die Übertragung öffentlicher Ämter nur den gleichen Zugang bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (BVerwGE 2, 151 [BVerwG 21.06.1955 - I C 166/53] [153]; Urteil vom 19. August 1958 - BVerwG II C 181.57 - Urteil vom 30. Januar 1968 - BVerwG I C 84.64 - mit Hinweis auf BGHZ 23, 36 [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55] [42/43]; Beschluß vom 28. August 1959 - BVerwG VI B 16.59 -).

    Sie gewährleistet nur das allgemeine Prinzip des Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, enthält jedoch keine Richtlinien darüber, in welcher Weise dieses Prinzip zu verwirklichen ist, so daß durch die Art seiner Verwirklichung, insbesondere durch die von dem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn angewendete Auslesemethode, die Norm des Art. 33 Abs. 2 GG nur verletzt werden kann, wenn hierdurch das Prinzip selbst in Frage gestellt wird (BVerwG VI B 16.59).

  • BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 24.78

    Nichtzulassung einer Revision - Übernahme eines Beamtenbewerbers in ein …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner bereits entschieden, daß Art. 33 Abs. 2 GG keine Richtlinien darüber enthält, in welcher Weise der Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Leistungsgrundsatz) zu verwirklichen ist, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (Beschluß vom 28. August 1959 - BVerwG 6 B 16.59 -).
  • VG Frankfurt/Main, 10.01.2008 - 9 G 3464/07

    Beamtenrecht: Bewerbungsverfahren, Beteiligung der Frauenbeauftragten, Grundlagen …

    Folglich gilt der vom BVerwG in seiner früheren Rechtsprechung zu Recht entwickelte Grundsatz, dass die Festlegung der Verfahren zur Qualifikationsfeststellung und der insoweit maßgeblichen Kriterien im Ermessen des Dienstherrn steht, das seine Grenze nur dort findet, wo das Bestenausleseprinzip ins Gegenteil verkehrt oder sonst nicht ausreichend beachtet wird (vgl. BVerwG U. v. 22.2.1990 - 2 C 13.87 - ZBR 1990, 301, 302; 12.6.1986 - 2 C 41.84 - DVBl. 1986, 1156, 1157; 7.6.1981 - 2 C 42.79 - DVBl. 1982, 198; B. 3.10.1979 - 2 B 24.78 - Buchholz 237.1 Art. 12 BayBG Nr. 2 S. 2; 28.8.1959 - VI B 16.59 - n. v.; ebenso HessStGH U. v. 13.6.1992 - P.St. 1126 - ZBR 1992, 356, 358).
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