Rechtsprechung
| BFH, 09.08.2004 - VI B 161/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 56 Abs. 2; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 56
Wiedereinsetzung: Zwei-Wochen-Frist - datenbank.nwb.de
Keine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Zweiwochenfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 16.10.2002 - 1 K 4135/01
- BFH, 09.08.2004 - VI B 161/02
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.10.2000 - VI B 45/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
Auszug aus BFH, 09.08.2004 - VI B 161/02
Nach § 56 Abs. 2 FGO kommt eine Wiedereinsetzung jedoch nur dann in Betracht, wenn der betroffene Beteiligte innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses einen Wiedereinsetzungsantrag stellt und --ebenfalls innerhalb der Zwei-Wochen-Frist-- eine substantiierte und in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen vorlegt (BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2000 VI B 45/99, BFH/NV 2001, 468). - BFH, 10.01.2002 - IV B 32/01
Wiedereinsetzung; verspäteter Eingang der Prozessvollmacht
- BFH, 29.07.1991 - III B 23/91
Zulässigkeit eines bedingt eingelegten Rechtsmittels mit fehlener Begründung
Auszug aus BFH, 09.08.2004 - VI B 161/02
Die Fristen der FGO gelten gleichermaßen für einfache und komplexe Sachverhalte (vgl. auch BFH-Beschluss vom 29. Juli 1991 III B 23/91, BFH/NV 1992, 315;… ferner Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 110 AO 1977 Rz. 39a).
- BFH, 22.08.2006 - I R 24/05
Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei urlaubsbedingter …
Das ist namentlich dann der Fall, wenn dem Beteiligten oder seinem Bevollmächtigten von einer amtlichen Stelle mitgeteilt wird, dass die Frist versäumt wurde (BFH-Beschluss vom 9. August 2004 VI B 161/02, BFH/NV 2004, 1668).Wird eine schriftliche Mitteilung dieses Inhalts per Post übersandt, so geht sie dem Empfänger zu, sobald die Postsendung mit der Mitteilung entsprechend den postalischen Vorschriften zugestellt wird (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1668; BFH-Urteile vom 9. Dezember 1999 III R 37/97, BFHE 190, 292, BStBl II 2000, 175; vom 13. Oktober 1994 IV R 100/93, BFHE 176, 510, BStBl II 1995, 484, m.w.N.).
- BFH, 12.06.2009 - II B 166/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zeitpunkt des "Wegfalls des Hindernisses" …
Nach ständiger Rechtsprechung stellt es einen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dar, wenn das Finanzgericht (FG) über eine in Wahrheit zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entscheidet (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Januar 2002 IV B 32/01, BFH/NV 2002, 927; vom 9. August 2004 VI B 161/02, BFH/NV 2004, 1668). - FG München, 19.06.2007 - 13 K 911/07
Fristbeginn für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im …
Ist eine Klage ohne Wissen des Klägers verspätet eingegangen, fällt das Hindernis regelmäßig bereits dann weg, wenn der Kläger die Eingangsmitteilung des Gerichts erhält, spätestens jedoch dann, wenn dem Kläger ausdrücklich mitgeteilt worden ist, dass er die Frist versäumt hat (BFH-Beschluss vom 9. August 2004 VI B 161/02, BFH/NV 2004, 1668).
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