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Rechtsprechung
   BFH, 03.12.2003 - VI B 17/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7185
BFH, 03.12.2003 - VI B 17/01 (https://dejure.org/2003,7185)
BFH, Entscheidung vom 03.12.2003 - VI B 17/01 (https://dejure.org/2003,7185)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - VI B 17/01 (https://dejure.org/2003,7185)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2; ; GG Art. 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen eines Zivilrichters für Erwerb einer Privatpilotenlizenz

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für den Erwerb einer Privatpilotenlizenz durch mit Luftfahrtunfällen befassten Zivilrichter keine WK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.08.1996 - VI R 38/96

    Aufwendungen zur Erhaltung der Privatpilotenlizenz als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 03.12.2003 - VI B 17/01
    Der BFH geht insoweit von der allgemeinen Lebenserfahrung des Inhalts aus, dass bei der Privatfliegerei eine persönliche Neigung zum Flugsport im Vordergrund steht und der Erwerb und Erhalt der Privatpilotenlizenz deshalb in der Regel als Teil der allgemeinen Lebensführung i.S. des § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes anzusehen ist (BFH-Urteil vom 9. August 1996 VI R 38/96, BFH/NV 1997, 107).

    Im Streitfall ist indes weder vorgetragen noch nachgewiesen, dass eigene Flugerfahrungen unerlässlich bzw. die Durchführung von Flügen unmittelbare Voraussetzung für die Berufsausübung eines Zivilrichters ist, der u.a. auch Haftungsfragen aus dem Bereich der Luftfahrt zu beurteilen hat (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 107).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat Aufwendungen zur Erhaltung der Privatpilotenlizenz eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei einem Forschungsinstitut für Luft- und Raumfahrt (siehe BFH-Urteil vom 17. November 1989 VI R 8/86, BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306), eines Fluglotsen der Bundesanstalt für Flugsicherung (…BFH-Urteil vom 14. Februar 1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725) und eines Flugzeugingenieurs (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 107) nicht als Werbungskosten anerkannt, obwohl die vorgenannten Berufe einen viel engeren Bezug zur Fliegerei aufweisen.

  • BFH, 27.05.2003 - VI R 85/02

    WK-Abzug; Aufwendungen für Verkehrsflugzeugführerschein

    Auszug aus BFH, 03.12.2003 - VI B 17/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind Aufwendungen für den Erwerb und zur Erhaltung einer Privatpilotenlizenz grundsätzlich nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, da insoweit in der Regel die private Lebensführung des Steuerpflichtigen in nicht unerheblichem Maße betroffen ist (siehe zuletzt BFH-Urteil vom 27. Mai 2003 VI R 85/02, juris), und zwar auch dann, wenn die beim Fliegen gewonnenen Erfahrungen für die Berufsausübung nützlich sind.
  • BFH, 19.06.2002 - IX B 74/01

    Verfahrensmängel; fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 03.12.2003 - VI B 17/01
    Damit rügt der Kläger aber letztlich materiell-rechtliche Fehler, also die inhaltliche Richtigkeit des Urteils, womit die Zulassung der Revision wegen Verfahrensfehlers nicht erreicht werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331).
  • BFH, 17.11.1989 - VI R 8/86

    Aufwendungen für den privaten Flugsport können nicht als Werbungskosten abgezogen …

    Auszug aus BFH, 03.12.2003 - VI B 17/01
    Dementsprechend hat der erkennende Senat Aufwendungen zur Erhaltung der Privatpilotenlizenz eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei einem Forschungsinstitut für Luft- und Raumfahrt (siehe BFH-Urteil vom 17. November 1989 VI R 8/86, BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306), eines Fluglotsen der Bundesanstalt für Flugsicherung (…BFH-Urteil vom 14. Februar 1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725) und eines Flugzeugingenieurs (…BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 107) nicht als Werbungskosten anerkannt, obwohl die vorgenannten Berufe einen viel engeren Bezug zur Fliegerei aufweisen.
  • BFH, 14.02.1992 - VI R 7/89

    Abzugsfähigkeit von Kosten privater Fliegerei eines Fluglotsen als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 03.12.2003 - VI B 17/01
    Dementsprechend hat der erkennende Senat Aufwendungen zur Erhaltung der Privatpilotenlizenz eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei einem Forschungsinstitut für Luft- und Raumfahrt (siehe BFH-Urteil vom 17. November 1989 VI R 8/86, BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306), eines Fluglotsen der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFH-Urteil vom 14. Februar 1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725) und eines Flugzeugingenieurs (…BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 107) nicht als Werbungskosten anerkannt, obwohl die vorgenannten Berufe einen viel engeren Bezug zur Fliegerei aufweisen.
  • BFH, 30.09.2008 - VI R 4/07

    Aufwendungen für die Schulung zum Verkehrsflugzeugführer und Privatflugzeugführer …

    Demgegenüber sind die Kosten für den Erwerb einer PPL grundsätzlich keine Werbungskosten, da insoweit regelmäßig die private Lebensführung in nicht unerheblichem Maße betroffen ist (BFH-Urteil in BFHE 207, 393, BStBl II 2005, 202; BFH-Beschluss vom 3. Dezember 2003 VI B 17/01, BFH/NV 2004, 338).
  • BFH, 08.02.2006 - III B 128/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung

    Soweit die Beweiswürdigung des FG gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt, wie der Kläger vorträgt, liegt ein Rechtsanwendungsfehler vor, der eine Zulassung der Revision grundsätzlich nicht rechtfertigt (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 3. Dezember 2003 VI B 17/01, BFH/NV 2004, 338;… vom 18. Mai 2005 VIII B 11/04, BFH/NV 2005, 1810, jew. m.w.N.).
  • BFH, 13.08.2007 - VII B 345/06

    Haftungsinanspruchnahme eines Steuerfachgehilfen; Rüge einer fehlerhaften …

    Mit dem Vorbringen, die Schlussfolgerungen des FG seien mit dem Akteninhalt und dem Gesamtergebnis des Verfahrens nicht vereinbar, rügt die Beschwerde damit im Grunde lediglich eine fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung durch das FG, die grundsätzlich dem materiellen Recht zuzuordnen ist (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 3. Dezember 2003 VI B 17/01, BFH/NV 2004, 338;… vom 18. Mai 2005 VIII B 11/04, BFH/NV 2005, 1810, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.03.2006 - III B 56/05

    NZB: Mitwirkungspflicht; Sachaufklärungsrüge

    Mit dieser Rüge kann jedoch ein Verfahrensmangel nicht begründet werden, da die Grundsätze der Tatsachen- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen sind (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 3. Dezember 2003 VI B 17/01, BFH/NV 2004, 338, …und vom 18. Mai 2005 VIII B 11/04, BFH/NV 2005, 1810, jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 28.11.2006 - 10 K 4008/04

    Aufwendungen zum Erwerb einer Fluglizenz steuerlich berücksichtigungsfähig

    Insoweit ist also die vorgenannte Entscheidung des BFH lediglich ein Teil seiner ständigen Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung der Aufwendungen zum isolierten Erwerb einer PPL (zuletzt Beschluss des BFH vom 3. Dezember 2003 - VI B 17/01, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2004, 338 mit Hinweis auf vorangegangenen Entscheidungen).
  • BFH, 14.11.2006 - V B 100/06

    Verstoß gegen Denkgesetz und Erfahrungssätze; nicht protokollierte Äußerungen …

    Auch soweit der Kläger vorträgt, die Beweiswürdigung des FG verstoße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze, liegt ein Rechtsanwendungsfehler vor, der eine Zulassung der Revision grundsätzlich nicht rechtfertigt (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 3. Dezember 2003 VI B 17/01, BFH/NV 2004, 338;… in BFH/NV 2005, 1810, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.08.2006 - III B 187/05

    NZB: Zivilprozesskosten keine agB

    Mit dieser Rüge kann jedoch ein Verfahrensmangel nicht begründet werden, da die Grundsätze der Tatsachen- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen sind (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 3. Dezember 2003 VI B 17/01, BFH/NV 2004, 338, …und vom 18. Mai 2005 VIII B 11/04, BFH/NV 2005, 1810, jeweils m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 27.07.2004 - I 17/04

    Tragen von Aufwendungen für ein Wirtschaftsgut durch eine Kapitalgesellschaft; …

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  • FG Nürnberg, 27.07.2004 - I 16/00

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Verbot des Betriebsausgabenabzugs bei Aufwendungen …

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung steht bei der Privatfliegerei zwar die persönliche Neigung zum Flugsport im Vordergrund, so dass die Aufwendungen als Kosten der allgemeinen Lebensführung nicht abziehbar sind, sofern die gewonnenen Erkenntnisse nicht für die Berufsausübung unerlässlich sind (BFH-Beschluss vom 03.12.2003 VI B 17/01, BFH/NV 2004, 338).
  • FG Nürnberg, 27.07.2004 - I 18/00

    Verdeckte Gewinnausschüttung / Verbot des Betriebsausgabenabzugs bei Aufwendungen …

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung steht bei der Privatfliegerei zwar die persönliche Neigung zum Flugsport im Vordergrund, so dass die Aufwendungen als Kosten der allgemeinen Lebensführung nicht abziehbar sind, sofern die gewonnenen Erkenntnisse nicht für die Berufsausübung unerlässlich sind (BFH-Beschluss vom 03.12.2003 VI B 17/01, BFH/NV 2004, 338).
  • FG Nürnberg, 27.07.2004 - I 17/00

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Verbot des Betriebsausgabenabzugs bei Aufwendungen …

  • FG Sachsen, 08.10.2025 - 8 K 34/25

    Kosten eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Unternehmensgruppe für die …

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