Rechtsprechung
| BFH, 22.03.2001 - VI B 190/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
- Wolters Kluwer
Beschwerde - Umzugskosten - Werbungskosten - Steuerfreiheit - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitsmittel
Verfahrensgang
- BFH, 22.03.2001 - VI B 190/00
- BVerfG, 12.12.2002 - 2 BvR 823/01
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88
Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung
Auszug aus BFH, 22.03.2001 - VI B 190/00
Soweit sich der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hinsichtlich der Umzugskosten gegen das kumulativ begründete Urteil wendet und die Frage als grundsätzlich bedeutsam aufwirft, ob anteilige Aufwendungen für den Transport von Gegenständen, die bei Gelegenheit eines privat veranlassten Umzuges zu Arbeitsmitteln umgewidmet werden, Werbungskosten darstellen, ist dies durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. u.a. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610, 612; vom 21. Juli 1989 VI R 102/88, BFHE 158, 28, BStBl II 1989, 972). - BFH, 21.07.1989 - VI R 102/88
Aufwendungen für den Transport von Arbeitsmitteln sind bei einem privat …
Auszug aus BFH, 22.03.2001 - VI B 190/00
Soweit sich der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hinsichtlich der Umzugskosten gegen das kumulativ begründete Urteil wendet und die Frage als grundsätzlich bedeutsam aufwirft, ob anteilige Aufwendungen für den Transport von Gegenständen, die bei Gelegenheit eines privat veranlassten Umzuges zu Arbeitsmitteln umgewidmet werden, Werbungskosten darstellen, ist dies durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. u.a. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610, 612; vom 21. Juli 1989 VI R 102/88, BFHE 158, 28, BStBl II 1989, 972).
- BFH, 11.03.2004 - VII R 20/01
Verbindliche Zolltarifauskunft - Widerruf
Deshalb kann dieser Mangel nicht über eine Verfahrensrüge (§ 119 Nr. 6 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) durch das Revisionsgericht, sondern nur mittels des speziell hierfür vorgesehenen Antrags nach § 109 FGO auf Ergänzung des Urteils durch das FG korrigiert werden (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. April 1991 VIII R 82-83/89, BFH/NV 1992, 670;… vom 18. Juni 1996 IV R 66/95, BFH/NV 1996, 840, und vom 22. März 2001 VI B 190/00, BFH/NV 2001, 1025). - BFH, 27.05.2005 - IV B 100/03
Überraschungsentscheidung; Tatbestandsberichtigung
Nichts anderes kann für den Fall gelten, dass das FG einen Antrag auf Urteilsergänzung (§ 109 FGO) abgelehnt hat oder ein solcher nicht gestellt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 22. März 2001 VI B 190/00, BFH/NV 2001, 1025). - FG Rheinland-Pfalz, 28.08.2007 - 3 K 1062/04
Berücksichtigung von Aufwendungen für die Einschaltung eines Detektivs und …
Besonderheiten des Scheidungsverfahrens, die eine Berücksichtigung der in dieser Situation zu tragenden Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung rechtfertigen, lassen sich der gegenwärtigen Gestaltung des Familienrechts nicht entnehmen (vgl. BFH-Urteile vom 30.6.2005 III R 36/03, BStBl II 2006, 491 und III R 27/04, BStBl II 2006, 492 sowie Beschlüsse vom 22.3.2002 III B 158/01, BFH/NV 2001, 1025, vom 21.3.2003 BFH/NV 2003, 937 …und vom 21.12.2005 III B 98/05, BFH/NV 2006, 733).
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