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Rechtsprechung
   BFH, 22.03.2001 - VI B 190/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11757
BFH, 22.03.2001 - VI B 190/00 (https://dejure.org/2001,11757)
BFH, Entscheidung vom 22.03.2001 - VI B 190/00 (https://dejure.org/2001,11757)
BFH, Entscheidung vom 22. März 2001 - VI B 190/00 (https://dejure.org/2001,11757)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    FGO § 109; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Umzugskosten - Werbungskosten - Steuerfreiheit - Einkünfte aus selbständiger Arbeit

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88

    Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung

    Auszug aus BFH, 22.03.2001 - VI B 190/00
    Soweit sich der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hinsichtlich der Umzugskosten gegen das kumulativ begründete Urteil wendet und die Frage als grundsätzlich bedeutsam aufwirft, ob anteilige Aufwendungen für den Transport von Gegenständen, die bei Gelegenheit eines privat veranlassten Umzuges zu Arbeitsmitteln umgewidmet werden, Werbungskosten darstellen, ist dies durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. u.a. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610, 612; vom 21. Juli 1989 VI R 102/88, BFHE 158, 28, BStBl II 1989, 972).
  • BFH, 21.07.1989 - VI R 102/88

    Aufwendungen für den Transport von Arbeitsmitteln sind bei einem privat …

    Auszug aus BFH, 22.03.2001 - VI B 190/00
    Soweit sich der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hinsichtlich der Umzugskosten gegen das kumulativ begründete Urteil wendet und die Frage als grundsätzlich bedeutsam aufwirft, ob anteilige Aufwendungen für den Transport von Gegenständen, die bei Gelegenheit eines privat veranlassten Umzuges zu Arbeitsmitteln umgewidmet werden, Werbungskosten darstellen, ist dies durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. u.a. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610, 612; vom 21. Juli 1989 VI R 102/88, BFHE 158, 28, BStBl II 1989, 972).
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 20/01

    Verbindliche Zolltarifauskunft - Widerruf

    Deshalb kann dieser Mangel nicht über eine Verfahrensrüge (§ 119 Nr. 6 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) durch das Revisionsgericht, sondern nur mittels des speziell hierfür vorgesehenen Antrags nach § 109 FGO auf Ergänzung des Urteils durch das FG korrigiert werden (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. April 1991 VIII R 82-83/89, BFH/NV 1992, 670;… vom 18. Juni 1996 IV R 66/95, BFH/NV 1996, 840, und vom 22. März 2001 VI B 190/00, BFH/NV 2001, 1025).
  • BFH, 27.05.2005 - IV B 100/03

    Überraschungsentscheidung; Tatbestandsberichtigung

    Nichts anderes kann für den Fall gelten, dass das FG einen Antrag auf Urteilsergänzung (§ 109 FGO) abgelehnt hat oder ein solcher nicht gestellt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 22. März 2001 VI B 190/00, BFH/NV 2001, 1025).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.08.2007 - 3 K 1062/04

    Berücksichtigung von Aufwendungen für die Einschaltung eines Detektivs und …

    Besonderheiten des Scheidungsverfahrens, die eine Berücksichtigung der in dieser Situation zu tragenden Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung rechtfertigen, lassen sich der gegenwärtigen Gestaltung des Familienrechts nicht entnehmen (vgl. BFH-Urteile vom 30.6.2005 III R 36/03, BStBl II 2006, 491 und III R 27/04, BStBl II 2006, 492 sowie Beschlüsse vom 22.3.2002 III B 158/01, BFH/NV 2001, 1025, vom 21.3.2003 BFH/NV 2003, 937 …und vom 21.12.2005 III B 98/05, BFH/NV 2006, 733).
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