Rechtsprechung
| BFH, 09.08.2000 - VI B 289/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 135 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Aussetzung des Verfahrens - Wiederaufnahme - Kostenentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO §§ 74 135 Abs. 2
Beschwerde gegen Wiederaufnahme des Verfahrens; Kosten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1220/93
Kinderexistenzminimum II
Auszug aus BFH, 09.08.2000 - VI B 289/98
Die Beschwerde kann schon deshalb keinen Erfolg haben, weil der vom Kläger geltend gemachte Grund zwischenzeitlich durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 2 BvR 1220/93 (BVerfGE 99, 268, BStBl II 1999, 213) weggefallen ist (…zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung einer Beschwerde: vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 132 Anm. 12, m.w.N.). - BFH, 01.09.1998 - VIII R 3/97
Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer
Auszug aus BFH, 09.08.2000 - VI B 289/98
Die Beschwerde kann schon deshalb keinen Erfolg haben, weil der vom Kläger geltend gemachte Grund zwischenzeitlich durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 2 BvR 1220/93 (BVerfGE 99, 268, BStBl II 1999, 213) weggefallen ist (…zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung einer Beschwerde: vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 132 Anm. 12, m.w.N.). - BFH, 04.08.1988 - VIII B 83/87
Aussetzung des Verfahrens - Erledigungserklärung - Erledigung in der Hauptsache - …
Auszug aus BFH, 09.08.2000 - VI B 289/98
Wegen des Misserfolgs des Rechtsmittels steht im Streitfall auch endgültig fest, dass der Kläger die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen hat (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 4. August 1988 VIII B 83/87, BFHE 154, 15, BStBl II 1988, 947). - BFH, 16.09.1999 - VI B 346/98
Beschwerde betr. die Wiederaufnahme des Verfahrens
Auszug aus BFH, 09.08.2000 - VI B 289/98
An der im Beschluss vom 16. September 1999 VI B 346/98 (BFH/NV 2000, 220) vertretenen Rechtsauffassung hält der Senat nicht mehr fest.
- BFH, 17.01.2006 - XI B 134/05
Keine Beschwerde gegen prozessleitende Verfügung
Die Kosten eines erfolglosen Beschwerdeverfahrens betreffend Aussetzung des Verfahrens sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen; wegen des Misserfolgs des Rechtsmittels steht endgültig fest, dass der Kläger die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen hat (BFH-Beschluss vom 9. August 2000 VI B 289/98, BFH/NV 2000, 1496, m.w.N.). - BFH, 17.01.2006 - XI B 97/05
Verhältnis Aussetzung des Verfahrens/Verfassungsbeschwerde
Die Kosten eines erfolglosen Beschwerdeverfahrens betreffend Aussetzung des Verfahrens sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen; wegen des Misserfolgs des Rechtsmittels steht endgültig fest, dass der Kläger die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen hat (BFH-Beschluss vom 9. August 2000 VI B 289/98, BFH/NV 2000, 1496, m.w.N.). - BFH, 29.06.2011 - III B 122/11
Wiederaufnahme eines zum Ruhen gebrachten Verfahrens
Die Kosten eines erfolglosen Beschwerdeverfahrens, das die Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens betrifft, sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (z.B. BFH-Beschluss vom 9. August 2000 VI B 289/98, BFH/NV 2000, 1496; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 143 FGO Rz 7).
- BFH, 08.11.2007 - VIII B 170/06
Ruhen des Verfahrens - Aussetzung des Verfahrens - Verfassungsmäßigkeit der …
Die Kosten eines erfolglosen Beschwerdeverfahrens betreffend Aussetzung des Verfahrens sind dem Kläger aufzuerlegen; wegen des Misserfolgs des Rechtsmittels steht endgültig fest, dass der Kläger die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen hat (BFH-Beschluss vom 9. August 2000 VI B 289/98, BFH/NV 2000, 1496, m.w.N.). - BFH, 24.10.2011 - XI B 28/11
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Aussetzungsbeschluss oder …
Die Kosten eines erfolglosen Beschwerdeverfahrens, das die Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens betrifft, sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. August 2000 VI B 289/98, BFH/NV 2000, 1496, m.w.N.; vom 29. Juni 2011 III B 122/11, nicht veröffentlicht, juris, m.w.N.). - BFH, 20.03.2009 - III B 219/08
Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens - Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung …
Die Kosten eines erfolglosen Beschwerdeverfahrens, das die Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens betrifft, sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (BFH-Beschluss vom 9. August 2000 VI B 289/98, BFH/NV 2000, 1496; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 143 FGO Rz 7).
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