Rechtsprechung
| BVerwG, 18.12.1967 - VI B 30.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Geltung des deutschen Zivilverwaltungsrechts für die "besetzten Ostgebiete" - Revisibilität des deutschen Zivilverwaltungsrechts für die Ostgebiete - Anwendung des Pensionsgesetzes (PG) durch die estnische Selbstverwaltung während der deutschen Besatzungszeit
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.1967 - V (IV) 832/64
- BVerwG, 18.12.1967 - VI B 30.67
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1967 - VI B 30.67
Der angeführte Zulassungsgrund ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine Rechtsfrage von grundsätzlicher - d.h. allgemeiner - Bedeutung aufwirft, die im Revisionsverfahren der Klärung zugeführt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [92]). - BVerwG, 10.03.1966 - II C 113.64
Recht der früheren Berufssoldaten - Versorgungsansprüche der Witwe eines früheren …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1967 - VI B 30.67
Die hier einschlägigen Bestimmungen des deutschen Zivilverwaltungsrechts für die sog. "besetzten Ostgebiete" würden auch nicht etwa deswegen revisibel sein, weil nach ihnen die für die Anwendung des Gesetzes zu Artikel 131 GG (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d) wichtige Vortrage, welche Rechtsstellung der Kläger am 8. Mai 1945 innegehabt habe, beantwortet werden müßte (vgl. hierzu Urteil vom 10. März 1966 - BVerwG II C 113.64 -). - BVerwG, 13.10.1967 - II B 46.67
Irrevisibilität kommunalrechtlicher Formvorschriften auch im Falle der Anwendung …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1967 - VI B 30.67
Diese Rechtslage hat sich auch nicht durch die Neufassung des § 127 BRRG (F. 1965) zugunsten des Klägers geändert; denn die Ersetzung des Begriffs "Rechtsnorm" in der ursprünglichen Fassung durch den Begriff "Landesrecht" in der jetzt geltenden Fassung dieser Vorschrift kann allenfalls zu einer Einschränkung, jedenfalls nicht zu einer Erweiterung der Prüfungszuständigkeit des Revisionsgerichts geführt haben (vgl. Beschluß vom 13. Oktober 1967 - BVerwG II B 46.67 -).
- BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der …
Im übrigen konnte das Revisionsgericht nicht in der Sache selbst entscheiden, weil das Recht, auf Grund dessen des Berufungsgericht verneint hat, daß der Kläger zur Zeit seiner Flucht aus Lettland in einen dem Beamtenverhältnis deutschen Rechts vergleichbaren Dienstverhältnis zum Deutschen Reich oder zum Herkunftsland gestanden oder einen beamtenrechtlichen Versorgungsanspruch gehabt habe, weder zum Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO) noch zum revisiblen Landes-(Beamten-)Recht (§ 127 Nr. 2 BRRG [F. 1965]) gehört (vgl. Beschlüsse vom 18. Dezember 1967 - BVerwG VI B 30.67 -, vom 11. Februar 1969 - BVerwG VI B 40.68 -, vom 18. Februar 1969 - BVerwG VI B 24.68 - und vom 12. August 1969 - BVerwG VI B 29.69 -). - BVerwG, 11.02.1969 - VI B 40.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ansprüche aus …
Revisibel ist im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 137 Abs. 1 VwGO und § 127 Nr. 2 BRRG (F. 1965) nur Bundesrecht und deutsches Beamtenrecht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteil vom 23. Februar 1967 - BVerwG II C 45.65 - Beschlüsse vom 10. Februar 1967 - BVerwG VI ER 200.64/1 -, vom 18. Dezember 1967 - BVerwG VI B 30.67 -, vom 23. Mai 1968 - BVerwG II B 24.67 - und vom 19. August 1968 - BVerwG II CB 8.68 -). - BVerwG, 18.04.1973 - VI B 21.72
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Gemäß § 127 Nr. 2 BRRG kann die Revision außer auf die Verletzung von Bundesrecht nur auf die Verletzung von Landes-(beamten-)recht gestützt werden, zu dem das hier strittige Recht des ehemaligen Protektorats B. und M. nicht gehört (vgl. dazu auch Beschluß vom 18. Dezember 1967 - BVerwG VI B 30.67 -, mit Nachweisen), mit der Folge, daß das Revisionsgericht in bezug auf diese Vorschriften an die Rechtsanwendung des Berufungsgerichts gebunden wäre. - BVerwG, 18.02.1969 - VI B 24.68
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Verstoß gegen …
Diese Beschränkung der Revisibilität gilt auch nach der Neufassung des § 127 BRRG (F. 1965); denn die Ersetzung des Begriffs "Rechtsnorm" in der ursprünglichen Fassung durch den Begriff "Landesrecht" in der jetzt geltenden Fassung dieser Vorschrift kann allenfalls zu einer Einschränkung, aber nicht zu einer Erweiterung der Prüfungszuständigkeit des Revisionsgerichts geführt haben (vgl. Beschlüsse vom 13. Oktober 1967 - BVerwG II B 46.67 - und vom 18. Dezember 1967 - BVerwG VI B 30.67 -). - BVerwG, 27.09.1968 - VI B 14.68 Die von der Beschwerde als grundsätzlich und klärungsbedürftig bezeichneten Rechtsfragen des sachlichen Rechts verleihen der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung, weil sie dem irrevisiblen Recht zuzurechnen, vom Revisionsgericht also nicht überprüfbar sind; denn das Berufungsgericht hat insoweit weder Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO) noch Landes (beamten) recht (§ 127 Nr. 2 BRRG) angewendet (vgl. Beschluß vom 18. Dezember 1967 - BVerwG VI B 30.67 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Berlin, 31.10.1968 - VI B 30.67 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".