Rechtsprechung
| BVerwG, 11.02.1971 - VI B 41.70 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,2992) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ersatz eines Unfallschadens durch einen Beamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 24.06.1976 - V C 39.74
Anrechnung des durch einen Sozialhilfeempfängers erzielten Einkommens bei der …
Hinsichtlich der im Berufungsverfahren für erledigt erklärten Streitgegenstände gilt: Den Anspruch auf eine Beihilfe für die Brasilienreise, den der Kläger bereits in einem früheren Rechtsstreit geltend gemacht hatte (OVG Berlin VI B 41.70/BVerwG V ER 227.72), hat der Kläger von sich aus nicht weiterverfolgt; ebensowenig einen Anspruch auf Gewährung einer Krankenkostzulage für einen Zeitraum von (weiteren) zwei Jahren in der Vergangenheit, nachdem der Beklagte sie für einen Zeitraum von nur zehn Monaten bewilligt hatte. - BVerwG, 18.02.1981 - 2 B 4.80
Haftung des Beamten gegenüber dem Dienstherrn - Haftung für Eigenschäden des …
Muß der Dienstherr für einen vom Beamten bei einer Dienstfahrt mit einem diensteigenen Kraftfahrzeug verursachten Schaden eines Dritten (Fremdschaden) gemäß Art. 34 Satz 1 GG einstehen, so ist der Rückgriff gegen den Beamten gemäß § 86 Abs. 2 LBG nur insoweit zulässig, als diesem Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; hier ist außerdem die einen Rückgriff noch weiter einschränkende Sonderregelung des § 2 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBl. I S. 213) in Verbindung mit §§ 158 b ff., 152 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag - VVG - vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 263, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 1967, BGBl. I S. 609) zu beachten, die den Beamten im Ergebnis so stellt, als wenn der Dienstherr der Versicherungspflicht unterläge (vgl. hierzu Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG 2 C 147.61 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 5, S. 26, insoweit in BVerwGE 19, 243 ff. nicht abgedruckt], Beschluß vom 11. Februar 1971 - BVerwG 6 B 41.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14] sowie Plog-Wiedow-Beck, Bundesbeamtengesetz, § 78, RdNrn. 41, 42).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.