Rechtsprechung
| BVerwG, 30.06.1970 - VI B 5.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Umfang der Rechte des unter das Gesetz zu Art. 131 Grundgesetz (GG) fallenden Personenkreises hinsichtlich einer Wiederverwendung von Beamten - Begründung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache durch voneinander abweichende Begründungen vorinstanzlicher ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 04.11.1969 - IV B 36.66
- BVerwG, 30.06.1970 - VI B 5.70
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57
Endiviensalat
Auszug aus BVerwG, 30.06.1970 - VI B 5.70
Denn in der Beschwerdeschrift ist weder eine für die Entscheidung erhebliche konkrete Rechtsfrage bezeichnet noch ein Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung ihrer grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. zu diesem Erfordernis die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 12, 90 [BVerwG 28.02.1961 - I C 54/57] [91]). - BVerwG, 19.02.1969 - VI B 12.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beförderung eines …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1970 - VI B 5.70
Ein solches Vorbringen ist aber im Revisionsverfahren und demgemäß auch im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 137 Abs. 2 VwGO grundsätzlich unzulässig und zudem ungeeignet, einen Verfahrensmangel darzutun (vgl. Beschlüsse vom 16. August 1968 - BVerwG II B 23.68 - und vom 19. Februar 1969 - BVerwG VI B 12.68 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 23.01.1970 - II B 91.69
Bewilligung der Versorgung nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen der …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1970 - VI B 5.70
Denn ihre Begründung läßt die Angabe der Beweismittel, deren sich das Berufungsgericht hätte bedienen müssen, sowie die substantiierte Anführung der Tatsachen vermissen, die durch das Beweismittel belegt werden sollen, und zwar in einer Weise, die den Schluß ermöglicht, daß das Berufungsurteil auf der Nichtverwertung dieses Beweismittels beruht oder beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1969 - BVerwG VI B 46.68 -, vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 91.69 - und vom 13. Mai 1970 - BVerwG VI B 14.70 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 16.08.1968 - II B 23.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.06.1970 - VI B 5.70
Ein solches Vorbringen ist aber im Revisionsverfahren und demgemäß auch im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 137 Abs. 2 VwGO grundsätzlich unzulässig und zudem ungeeignet, einen Verfahrensmangel darzutun (vgl. Beschlüsse vom 16. August 1968 - BVerwG II B 23.68 - und vom 19. Februar 1969 - BVerwG VI B 12.68 - mit weiteren Nachweisen). - OVG Berlin, 16.07.1970 - VI B 27.69
Belassen von Schonvermögen
Auszug aus BVerwG, 30.06.1970 - VI B 5.70
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Rechtssache nur dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (vgl. Beschluß vom 20. März 1970 - BVerwG VI B 27.69 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 13.05.1970 - VI B 14.70
Anforderungen an die Rüge eines Aufklärungsmangels
Auszug aus BVerwG, 30.06.1970 - VI B 5.70
Denn ihre Begründung läßt die Angabe der Beweismittel, deren sich das Berufungsgericht hätte bedienen müssen, sowie die substantiierte Anführung der Tatsachen vermissen, die durch das Beweismittel belegt werden sollen, und zwar in einer Weise, die den Schluß ermöglicht, daß das Berufungsurteil auf der Nichtverwertung dieses Beweismittels beruht oder beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1969 - BVerwG VI B 46.68 -, vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 91.69 - und vom 13. Mai 1970 - BVerwG VI B 14.70 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 24.02.1969 - VI B 46.68
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Nichtzulassung der Revision …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1970 - VI B 5.70
Denn ihre Begründung läßt die Angabe der Beweismittel, deren sich das Berufungsgericht hätte bedienen müssen, sowie die substantiierte Anführung der Tatsachen vermissen, die durch das Beweismittel belegt werden sollen, und zwar in einer Weise, die den Schluß ermöglicht, daß das Berufungsurteil auf der Nichtverwertung dieses Beweismittels beruht oder beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1969 - BVerwG VI B 46.68 -, vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 91.69 - und vom 13. Mai 1970 - BVerwG VI B 14.70 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 16.04.1973 - VI B 40.73
Rechtsmittel
Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts sind daher auch im Beschwerdeverfahren unbeachtlich (vgl.Beschlüsse vom 30. Juni 1970 - BVerwG VI B 5.70 - undvom 20. Februar 1973 - BVerwG II B 63.72 -). - BVerwG, 09.07.1971 - VI B 25.71
Versagung des Witwengeldes unter dem Gesichtspunkt der sog. "Versorgungsehe" …
Soweit die Beschwerde vorbringt, der Verwaltungsgerichtshof habe die Aussage der Zeugin Dorn nicht richtig gewürdigt, handelt es sich in Wirklichkeit nicht um die Geltendmachung eines Verfahrensmangels im Sinne der angeführten Vorschrift, sondern um einen unzulässigen Angriff gegen die tatsächlichen Feststellungen und die ihnen zugrundeliegende Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 4. April 1968 - BVerwG VI B 5.68 - und vom 30. Juni 1970 - BVerwG VI B 5.70 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 10.09.1979 - 2 B 77.77
Zweifel an der Verfassungstreue einzelner Beamter wegen deren Zugehörigkeit zu …
Auch der Hinweis der Beschwerde, daß die - im Ergebnis übereinstimmenden - Entscheidungen der Vorinstanzen in der Begründung voneinander abweichen, vermag der Rechtssache nicht schon grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu verleihen (Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG 6 B 5.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 63]).
- BVerwG, 28.09.1984 - 6 B 68.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Es kann daher offenbleiben, ob allein das Vorliegen divergierender obergerichtlicher Urteile einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermag (vgl. Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG 6 B 5.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 63 - Ls -]). - BVerwG, 28.09.1984 - 6 B 70.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Es kann daher offenbleiben, ob allein das Vorliegen divergierender obergerichtlicher Urteile einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermag (vgl. Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG 6 B 5.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 63 - Ls -]). - BVerwG, 28.09.1984 - 6 B 71.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Es kann daher offenbleiben, ob allein das Vorliegen divergierender obergerichtlicher Urteile einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermag (vgl. Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG 6 B 5.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 63 - Ls -]). - BVerwG, 28.09.1984 - 6 B 72.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Es kann daher offenbleiben, ob allein das Vorliegen divergierender obergerichtlicher Urteile einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermag (vgl. Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG 6 B 5.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 63 - Ls -]). - BVerwG, 28.09.1984 - 6 B 73.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Es kann daher offenbleiben, ob allein das Vorliegen divergierender obergerichtlicher Urteile einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermag (vgl. Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG 6 B 5.70 - [Buchholz 310 § 32 VwGO Nr. 63 - Ls -]). - BVerwG, 30.10.1970 - VII B 3.69
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegungsgrundsätze des …
Vielmehr ist es erforderlich, daß der Fall grundsätzliche, höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Mai 1970 - BVerwG VII B 139.69 - vgl. die dort zitierte ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; des weiteren: Beschluß vom 20. März 1970 - BVerwG VI B 29.69 - Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG VI B 5.70 - BVerwGE 13, 90 [91, 92] vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 -). - BVerwG, 13.03.1985 - 2 CB 10.85
Darlegungsanforderungen an die so genannte "Grundsatzrüge" - Grundsätzliche …
Ebensowenig vermag der Hinweis der Beschwerde darauf, daß die Vorinstanzen in der Sache gegensätzlich entschieden haben, die gebotene Darlegung einer grundsätzlichen Rechtsfrage zu ersetzen (vgl. Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG 6 B 5.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 63]). - BVerwG, 28.10.1970 - VII B 8.69
Heranziehung des Hinterliegers einer öffentlichen Straße zu …
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