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Rechtsprechung
   BFH, 10.11.2009 - VI B 54/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16106
BFH, 10.11.2009 - VI B 54/09 (https://dejure.org/2009,16106)
BFH, Entscheidung vom 10.11.2009 - VI B 54/09 (https://dejure.org/2009,16106)
BFH, Entscheidung vom 10. November 2009 - VI B 54/09 (https://dejure.org/2009,16106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Änderung wegen neuer Tatsachen: Verletzung der Ermittlungspflicht des Finanzamts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweichen von Rechtsgrundsätzen des Bundesfinanzhofes durch Reduzierung der Mitwirkungspflicht auf die bloße Pflicht der Mitteilung von Kenntnissen; Grundsätzliche Bedeutung der Frage des Erfordernisses einer Letztkausalität bzgl. des Verstoßes gegen die ...

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung der Ermittlungspflicht des Finanzamts und der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.06.2004 - X R 56/01

    Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO; keine Änderungssperre bei …

    Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VI B 54/09
    Denn zur Beurteilung der entscheidungserheblichen Frage, ob der Verstoß des FA gegen seine Ermittlungspflicht den Verstoß des Steuerpflichtigen gegen seine Mitwirkungspflicht deutlich überwiegt (BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 X R 56/01, BFH/NV 2004, 1502), sind indessen die beiderseitigen Pflichtverletzungen gegenüberzustellen, zu würdigen und zu gewichten, um sodann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles den Streitfall zu entscheiden.
  • BFH, 12.10.2007 - VI B 161/06

    Zahlungen für den Verzicht auf eine Pensionszusage eines früheren …

    Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VI B 54/09
    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2007 VI B 161/06, BFH/NV 2008, 45, m.w.N.).
  • BFH, 06.11.2007 - VI B 70/07

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden

    Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VI B 54/09
    In diesem Sinne ist eine Entscheidung des BFH u.a. dann erforderlich, wenn im Falle der sog. Divergenz das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. November 2007 VI B 70/07, BFH/NV 2008, 216;… vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 53; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2008 - IV B 53/07

    Änderung der Steuerfestsetzung wegen neuer Tatsachen - Rüge gegen offenbar …

    Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VI B 54/09
    Regelmäßig treffe die Verantwortlichkeit den Steuerpflichtigen, es sei denn, der Verstoß gegen die Ermittlungspflicht des FA überwiege deutlich den Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen (Hinweis auf Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Februar 2008 IV B 53/07, BFH/NV 2008, 924).
  • BFH, 12.10.2006 - VI B 154/05

    Berufliche Veranlassung von Reiseaufwendungen; Sicherung einer einheitlichen …

    Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VI B 54/09
    In diesem Sinne ist eine Entscheidung des BFH u.a. dann erforderlich, wenn im Falle der sog. Divergenz das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. November 2007 VI B 70/07, BFH/NV 2008, 216; vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 53; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.04.2009 - VI B 95/08

    Arbeitslohn bei Leistung an Gesellschafter/nahestehende Person - …

    Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VI B 54/09
    Die tatrichterliche Überzeugungsbildung der Vorinstanz ist nur insoweit revisibel, als Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BFH-Beschluss vom 22. April 2009 VI B 95/08, BFH/NV 2009, 1278, m.w.N.).
  • BFH, 13.11.2007 - VI B 160/06

    Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers in Fällen des Erhalts eines geldwerten …

    Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VI B 54/09
    Zutreffend hat das FG dazu unter Berufung auf den Senatsbeschluss vom 13. November 2007 VI B 160/06 (BFH/NV 2008, 341) entschieden, dass die dem Steuerpflichtigen auferlegten Mitwirkungspflichten grundsätzlich nicht auf die Erklärung der in der Lohnsteuerkarte von seinem Arbeitgeber ausgewiesenen Einkünfte reduziert seien.
  • FG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 8 K 360/09

    Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids trotz Verstoß gegen die …

    Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VI B 54/09
    Das Finanzgericht (FG) kam aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1174 veröffentlichten Gründen zu dem Ergebnis, dass die lohnsteuermäßige Nichtbehandlung der Einzahlung in eine Direktversicherung zwar eine nachträglich bekannt gewordene Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sei, aber der Grundsatz von Treu und Glauben i.S. des § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einer Änderung der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung entgegenstehe.
  • BFH, 06.02.2013 - X B 164/12

    Absehen von einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in Anwendung der Grundsätze …

    Rn. 18 In dem Fall, der dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 20. April 2009 8 K 360/09 (EFG 2009, 1174, Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen durch BFH-Beschluss vom 10. November 2009 VI B 54/09, BFH/NV 2010, 602) zugrunde lag, hat das FG den dortigen Sachverhalt dahingehend gewürdigt, dass der Steuerpflichtige zwar anfänglich seine Mitwirkungspflichten verletzt habe, dieser Pflichtenverstoß jedoch durch eine vollständige und wahrheitsgemäße Offenlegung der für die Besteuerung maßgeblichen Tatsachen im weiteren Verlauf des Verfahrens geheilt worden sei.
  • BFH, 08.11.2011 - X B 55/11

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BFH-Beschluss vom 10. November 2009 VI B 54/09, BFH/NV 2010, 602).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 - 2 K 2359/14

    Beginn der Festsetzungsverjährung für einzelne Förderzeiträume der …

    Rn. 39 Beim Zusammentreffen einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen und einer Verletzung der Amtsaufklärungspflicht sind die beiderseitigen Pflichtverletzungen grundsätzlich gegeneinander abzuwägen (BFH-Beschluss vom 10. November 2009 VI B 54/09, BFH/NV 2010, 602;… BFH-Beschluss vom 6. Februar 2013 X B 164/12, BFH/NV 2013, 694); in der Regel ist jedoch die Verantwortung dem Steuerpflichtigen anzulasten (BFH-Urteil vom 18. August 2005 IV R 9/04, Bundessteuerblatt II 2006, 581), so dass ein Bescheid geändert werden kann, insbesondere wenn er bewusst beim Finanzamt einen Irrtum hervorgerufen hat.
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