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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.1966 - VI B 7.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1316
BVerwG, 29.06.1966 - VI B 7.65 (https://dejure.org/1966,1316)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1966 - VI B 7.65 (https://dejure.org/1966,1316)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1966 - VI B 7.65 (https://dejure.org/1966,1316)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1966 - VI B 7.65
    Entgegen der Auffassung des Klägers würde für das Revisionsgericht kein Anlaß bestehen, im Hinblick auf die in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Dezember 1962 (BVerfGE 15, 167) und vom 7. Mai 1963 (BVerfGE 16, 94) die von den Beamtensenaten des Bundesverwaltungsgerichts entwickelte Rechtsprechung zur "bisherigen Bemessungsgrundlage" (vgl. § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 G 131) bei der Festsetzung von Versorgungsbezügen der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht (vgl. BVerwGE 14, 88 [BVerwG 22.03.1962 - II C 71/61]) aufzugeben.

    Das Oberverwaltungsgericht hat bereits in den Entscheidungsgründen (vgl. S. 9 der Urteilsausfertigung) zutreffend ausgeführt, daß diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch den Beschluß BVerfGE 16, 94 nicht überholt ist.

    Gerade dieser Gesichtspunkt ist aber - wie oben dargelegt - nach BVerfGE 16, 94 (111 ff.) [BVerfG 07.05.1963 - 2 BvR 481/60] für den Grundrechtsschutz des Art. 14 GG in bezug auf die Versorgungsansprüche der früheren Berufssoldaten von ausschlaggebender Bedeutung.

  • BVerwG, 22.03.1962 - II C 71.61

    Anwendung der Vorschrift des § 64 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1966 - VI B 7.65
    Entgegen der Auffassung des Klägers würde für das Revisionsgericht kein Anlaß bestehen, im Hinblick auf die in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Dezember 1962 (BVerfGE 15, 167) und vom 7. Mai 1963 (BVerfGE 16, 94) die von den Beamtensenaten des Bundesverwaltungsgerichts entwickelte Rechtsprechung zur "bisherigen Bemessungsgrundlage" (vgl. § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 G 131) bei der Festsetzung von Versorgungsbezügen der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht (vgl. BVerwGE 14, 88 [BVerwG 22.03.1962 - II C 71/61]) aufzugeben.

    Es ist ferner nicht ersichtlich und in der Beschwerdeschrift auch nicht näher (vgl. § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO) dargetan, inwiefern die Entscheidung BVerfGE 15, 167 geeignet sein könnte, der durch BVerwGE 14, 88 [BVerwG 22.03.1962 - II C 71/61] eingeleiteten Rechtsprechung die Grundlage zu entziehen.

    Jedenfalls läßt sich mit jenem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts hier keine von BVerwGE 14, 88 [BVerwG 22.03.1962 - II C 71/61] abweichende Entscheidung zugunsten des Klägers rechtfertigen; denn sein Anspruch auf Versorgung wurde als solcher durch das Gesetz zu Art. 131 GG nicht beseitigt.

  • BVerwG, 16.03.1965 - VI B 17.64

    Festsetzung von Versorgungsbezügen

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1966 - VI B 7.65
    Daß § 127 BRRG auch nach dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung nur in den Grenzen seines bisherigen Geltungsbereichs - also in den durch § 137 BRRG gesetzten Grenzen - weitergilt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Beschlüsse vom 16. März 1965 - BVerwG VI B 17.64 - undvom 17. Dezember 1965 - BVerwG VI B 4.65 - mit weiteren Nachweisen).

    Das in der Beschwerdeschrift angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster vom 31. Juli 1964 - VI A 1288.62 - betrifft einen nicht vergleichbaren Sachverhalt; im übrigen wurde die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil durchBeschluß vom 16. März 1965 - BVerwG VI B 17.64 wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 VwGO zurückgewiesen.

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52

    Berufssoldatenverhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1966 - VI B 7.65
    Daß die nähere Ausgestaltung des Versorgungsanspruchs der während des zweiten Weltkrieges im Beurlaubtenstand wiederverwendeten - nicht reaktivierten - Wehrmachtspensionäre durch das Gesetz zu Art. 131 GG (F. 1953) nach ihrer beim Ausscheiden aus dem aktiven Wehrdienst erreichten Rechtsstellung, also ohne Berücksichtigung der während des Beurlaubtenstandes erlangten Beförderungen (vgl. § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 G 131 in der hier anzuwendenden bis zum 31. August 1957 geltenden Fassung) nicht die "absolute Grenze" des standesgemäßen Unterhalts unterschreitet, hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Soldatenurteil vom 26. Februar 1954 (BVerfGE 3, 288 [341 ff.]) festgestellt.
  • BVerwG, 03.06.1958 - II C 40.58

    Bindungswirkung einer offensichtlich gesetzwidrigen Revisionszulassung - Beginn …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1966 - VI B 7.65
    In einem solchen Falle ist § 127 BRRG im Hinblick auf die Übergangsregelung des § 137 BRRG nicht anwendbar (vgl.Beschluß vom 3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 - [ZBR 1958 S. 377], seither ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 88.61

    Ordnungsgemäße Erhebung der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Nichtvernehmung …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1966 - VI B 7.65
    Auch die Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts haben schon wiederholt darauf hingewiesen, daß durch den angeführten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts keine völlig neue Rechtslage für die Versorgungsansprüche der früheren Berufssoldaten entstanden ist (vgl. u.a. dieUrteile vom 29. Oktober 1963 - BVerwG VI C 88.61 -, vom 17. Dezember 1963 - BVerwG II C 95.62 - undvom 11. November 1965 - BVerwG II C 14.64 -).
  • BVerwG, 17.12.1965 - VI B 4.65

    Inhaltliche Übereinstimmung von Landesrecht mit Bundesrecht

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1966 - VI B 7.65
    Daß § 127 BRRG auch nach dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung nur in den Grenzen seines bisherigen Geltungsbereichs - also in den durch § 137 BRRG gesetzten Grenzen - weitergilt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Beschlüsse vom 16. März 1965 - BVerwG VI B 17.64 - undvom 17. Dezember 1965 - BVerwG VI B 4.65 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.11.1965 - II C 14.64

    Infektion als Unfall im Sinne des § 135 Abs. 1 BBG - Tragweite der Vorschrift des …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1966 - VI B 7.65
    Auch die Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts haben schon wiederholt darauf hingewiesen, daß durch den angeführten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts keine völlig neue Rechtslage für die Versorgungsansprüche der früheren Berufssoldaten entstanden ist (vgl. u.a. dieUrteile vom 29. Oktober 1963 - BVerwG VI C 88.61 -, vom 17. Dezember 1963 - BVerwG II C 95.62 - undvom 11. November 1965 - BVerwG II C 14.64 -).
  • BVerwG, 13.10.1964 - II C 55.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1966 - VI B 7.65
    Eine solche Regelung liegt - auch nach der Meinung des Bundesverfassungsgerichts - gemäß Art. 131 GG im Ermessen des Gesetzgebers; dieser hat lediglich darauf Bedacht zu nehmen, daß der Unterhalt standesgemäß bleibt (vgl.Urteil vom 13. Oktober 1964 - BVerwG II C 55.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 112 BBG Nr. 3]).
  • BVerwG, 17.12.1963 - II C 95.62

    Rüge der Verletzung der richterlichen Fragepflicht - Verteilung der Beweislast - …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1966 - VI B 7.65
    Auch die Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts haben schon wiederholt darauf hingewiesen, daß durch den angeführten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts keine völlig neue Rechtslage für die Versorgungsansprüche der früheren Berufssoldaten entstanden ist (vgl. u.a. dieUrteile vom 29. Oktober 1963 - BVerwG VI C 88.61 -, vom 17. Dezember 1963 - BVerwG II C 95.62 - undvom 11. November 1965 - BVerwG II C 14.64 -).
  • BVerwG, 24.07.1969 - VI B 10.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Daß die mit BVerwGE 14, 88 [BVerwG 22.03.1962 - II C 71/61] eingeleitete Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch nicht durch die in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Dezember 1962 (BVerfGE 15, 167) und vom 7. Mai 1963 (BVerfGE 16, 94) überholt ist, hat der Senat bereits im Beschluß vom 29. Juni 1966 - BVerwG VI B 7.65 näher dargelegt.
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