Rechtsprechung
| BFH, 30.09.1996 - VI B 73/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 17.12.1997 - XI B 114/95
Möglichkeit der Ablehnung aller Mitglieder eines Senats
Auszug aus BFH, 30.09.1996 - VI B 73/96
Allein der Hinweis auf die Mitwirkung in einem anderen Rechtsstreit, der zuungunsten des Ablehnenden entschieden wurde, bedeutet keine schlüssige Darlegung der Besorgnis der Befangenheit (ständige Rechtsprechung, z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. August 1995 XI B 114/95, BFH/NV 1996, 225, m. w. N.). - BFH, 29.03.1995 - II B 36/94
Ablehnung aller Mitglieder eines Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit - …
Auszug aus BFH, 30.09.1996 - VI B 73/96
Ein Ablehnungsgesuch, das auf Rechtsverstöße des abgelehnten Richters in früheren Verfahren gestützt wird, kann die Besorgnis der Befangenheit nur ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, daß die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruhe (BFH-Beschluß vom 29. März 1995 II B 36/94, BFH/NV 1996, 45, m. w. N.).
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2024 - 11 K 607/22
Ermessensfehlerhafter Widerruf eines Zusagescheins für die Entlastung von der …
Etwas anderes kann nur gelten, wenn eine fehlerhafte Rechtsauffassung auf einer offensichtlichen Voreingenommenheit oder auf unsachlichen Erwägungen beruht (…Wernsmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 83 AO, Rn. 32;… BFH, Beschlüsse vom 12. September 1996 - IV B 8/96, BFH/NV 1997, 243 und vom 30. September 1996 - VI B 73/96, BFH/NV 1997, 353 zu § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO).Rn. 55 Soweit die Klägerin die Befangenheit aus widersprüchlichen Aussagen der Sachbearbeiterin im Verwaltungsverfahren herzuleiten versucht, hat sie diese nicht näher substantiiert (zum Erfordernis der hinreichenden Substantiierung z.B. BFH, Beschluss vom 30. September 1996 - VI B 73/96, BFH/NV 1997, 353); den Verwaltungsakten lassen sich solche widersprüchlichen Aussagen - erst Recht solche, die den Schluss auf die Befangenheit der Beamtin zuließen - jedenfalls nicht entnehmen.
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2024 - 11 K 2180/21
Steuerentlastung nach § 21 Abs. 2 und 3 KaffeeStG i.V.m. § 32 Abs. 1 KaffeeStV …
Etwas anderes kann nur gelten, wenn eine fehlerhafte Rechtsauffassung auf einer offensichtlichen Voreingenommenheit oder auf unsachlichen Erwägungen beruht (…Wernsmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 83 AO, Rn. 32;… BFH, Beschlüsse vom 12. September 1996 - IV B 8/96, BFH/NV 1997, 243 und vom 30. September 1996 - VI B 73/96, BFH/NV 1997, 353 zu § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO).Rn. 59 Soweit die Klägerin die Befangenheit aus widersprüchlichen Aussagen der Sachbearbeiterin im Verwaltungsverfahren herzuleiten versucht, hat sie diese nicht näher substantiiert (zum Erfordernis der hinreichenden Substantiierung z.B. BFH, Beschluss vom 30. September 1996 - VI B 73/96, BFH/NV 1997, 353); den Verwaltungsakten lassen sich solche widersprüchlichen Aussagen - erst Recht solche, die den Schluss auf die Befangenheit der Beamtin zuließen - jedenfalls nicht entnehmen.
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