Abgabenordnung
Dritter Teil - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 78 - 133) |
Erster Abschnitt - Verfahrensgrundsätze (§§ 78 - 117e) |
2. Unterabschnitt - Ausschließung und Ablehnung von Amtsträgern und anderen Personen (§§ 82 - 84) |
(1) 1Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Amtsträgers zu rechtfertigen oder wird von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, so hat der Amtsträger den Leiter der Behörde oder den von ihm Beauftragten zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten. 2Betrifft die Besorgnis der Befangenheit den Leiter der Behörde, so trifft diese Anordnung die Aufsichtsbehörde, sofern sich der Behördenleiter nicht selbst einer Mitwirkung enthält.
(2) Bei Mitgliedern eines Ausschusses ist sinngemäß nach § 82 Abs. 3 zu verfahren.
Rechtsprechung zu § 83 AO
64 Entscheidungen zu § 83 AO in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2023 - 31 A 3005/19
- FG Schleswig-Holstein, 15.12.2008 - 3 K 148/08
Die Bestimmung der Betriebsprüfer, die eine angeordnete Betriebsprüfung ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 15.05.2009 - IV B 3/09
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- BFH, 15.05.2009 - IV B 3/09
- BFH, 29.05.2012 - IV B 70/11
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- BFH, 02.11.2015 - VII B 68/15
Anwendbarkeit haftungsrechtlicher Vorschriften der AO auf die Ausgleichsabgabe ...
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin-Brandenburg, 20.04.2015 - 1 V 1026/15
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Haftungsbescheid und ...
- FG Berlin-Brandenburg, 20.04.2015 - 1 V 1026/15
- FG München, 16.05.2018 - 4 K 1112/17
Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung
- FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 89/07
Angemessene Vorbereitungsfrist im Hinblick auf eine Außenprüfung bei einem ...
- FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 93/07
Angemessene Vorbereitungsfrist im Hinblick auf eine Außenprüfung bei einem ...
- FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 94/07
Angemessene Vorbereitungsfrist im Hinblick auf eine Außenprüfung bei einem ...
Querverweise
Auf § 83 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Einleitende Vorschriften
- Anwendungsbereich
- § 1 (Anwendungsbereich)
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- Verfahrensgrundsätze
- Ausschließung und Ablehnung von Amtsträgern und anderen Personen
- § 84 (Ablehnung von Mitgliedern eines Ausschusses)
- Wassergesetz (WasserG)
- Wasserbenutzungsabgaben
- Abwasserabgabe
- § 123 (Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)