Abgabenordnung
| Dritter Teil - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 78 - 133) |
| Erster Abschnitt - Verfahrensgrundsätze (§§ 78 - 117l) |
| 2. Unterabschnitt - Ausschließung und Ablehnung von Amtsträgern und anderen Personen (§§ 82 - 84) |
1Jeder Beteiligte kann ein Mitglied eines in einem Verwaltungsverfahren tätigen Ausschusses ablehnen, das in diesem Verwaltungsverfahren nicht tätig werden darf (§ 82) oder bei dem die Besorgnis der Befangenheit besteht (§ 83). 2Eine Ablehnung vor einer mündlichen Verhandlung ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären. 3Die Erklärung ist unzulässig, wenn sich der Beteiligte, ohne den ihm bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine mündliche Verhandlung eingelassen hat. 4Für die Entscheidung über die Ablehnung gilt § 82 Abs. 3 Sätze 2 bis 4. 5Die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch kann nur zusammen mit der Entscheidung angefochten werden, die das Verfahren vor dem Ausschuss abschließt.
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Rechtsprechung zu § 84 AO
32 Entscheidungen zu § 84 AO in unserer Datenbank:
- FG Münster, 27.04.2023 - 1 K 2091/22
Verfahrensrecht - Zur Wirksamkeit von Prozesserklärungen, die von einem ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2025 - 14 A 2380/19
- BFH, 16.01.2024 - VII R 24/22
Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der Steuerberaterprüfung
- BFH, 01.02.1983 - VII R 133/82
Steuerberaterprüfung - Mitglied des Prüfungsausschusses - Besorgnis der ...
- VG München, 07.05.2025 - M 28 K 21.6742
Auskunftsersuchen (gegenüber einem Bauträger über leistende Bauunternehmen), ...
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2006 - 2 K 35/05
Zu den Voraussetzungen der Wiederholung der mündlichen Prüfung des ...
- BFH, 29.10.1985 - VII R 70/84
Steuerberaterprüfung - Einwendungen gegen Ablauf der Prüfung - Störungen - ...
- FG Schleswig-Holstein, 15.12.2008 - 3 K 148/08
Die Bestimmung der Betriebsprüfer, die eine angeordnete Betriebsprüfung ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 15.05.2009 - IV B 3/09
Bestimmung des Betriebsprüfers grundsätzlich nicht anfechtbar
- BFH, 15.05.2009 - IV B 3/09
- BFH, 29.09.1992 - VII R 76/90
Gerichtliche Überprüfung einer Prüfungsentscheidungen hinsichtlich einer ...
Querverweise
Auf § 84 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Einleitende Vorschriften
- Anwendungsbereich
- § 1 (Anwendungsbereich)