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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.04.1960 - VI C 100.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,515
BVerwG, 08.04.1960 - VI C 100.59 (https://dejure.org/1960,515)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.1960 - VI C 100.59 (https://dejure.org/1960,515)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 1960 - VI C 100.59 (https://dejure.org/1960,515)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 § 4 Abs. 2, § 4 Abs. 1 Nr. 2

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 264
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.11.1959 - II C 29.58
    Auszug aus BVerwG, 08.04.1960 - VI C 100.59
    Nach den das Revisionsgericht gemäß § 137 Absatz 2 VwGO bindenden tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil erfüllt die Klägerin zweifellos nicht die Stichtagsvoraussetzungen des § 4 Absatz 1 Nr. 1 G 131, weil sie erstmals im Dezember 1953 ihren Wohnsitz im Bundesgebiet genommen hat (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1959 - BVerwG II C 29.58 -, Buchholz BVerwG, 234, § 4 G 131 Nr. 16 = DÖD 1960 S. 34).

    Der Bundesgesetzgeber hat - von der Notwendigkeit gedrängt, den Kreis der nach dem Gesetz zu Art. 131 GG berechtigten Personen zu beschränken - diejenigen Personen, die ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt ohne Zwang ins Ausland verlegt hatten und dort bleiben konnten, im allgemeinen für nicht hinreichend versorgungsbedürftig gehalten (vgl. § 4 Absatz 1 Nr. 2 und den durch die 2. Novelle [1957] neu eingefügten § 4 a G 131; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1959 - BVerwG II C 29.58 -, Buchholz BVerwG, 234, § 4 G 131 Nr. 16 = DÖD 1960 S. 34).

  • BVerwG, 26.06.1958 - II C 409.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1960 - VI C 100.59
    Da die Klägerin den Antrag auf Gleichstellung am 20. Dezember 1956 gestellt hat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der rechtlichen Beurteilung noch die Vorschrift des § 4 Absatz 2 G 131 in der Fassung des Ersten Änderungsgesetzes vom 19. August 1953 (BGBl. I S. 980, 1287) zugrunde zu legen (vgl. BVerwGE 7, 148 [BVerwG 26.06.1958 - II C 409/57]; Urteil des erkennenden Senats vom 10. Dezember 1958 - BVerwG VI C 88.58 -).
  • BVerwG, 27.02.1957 - VI C 143.56
    Auszug aus BVerwG, 08.04.1960 - VI C 100.59
    Dagegen ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Gleichstellung vorliegen, eine von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang nachprüfbare Tat- und Rechtsfrage (vgl. hierzu die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C 143.56 -, Buchholz BVerwG, 234, § 4 G 131 Nr. 4, und vom 26. November 1959 - BVerwG II C 223.57 -, Buchholz BVerwG, 234, § 4 G 131 Nr. 17).
  • BVerwG, 26.11.1959 - II C 223.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1960 - VI C 100.59
    Dagegen ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Gleichstellung vorliegen, eine von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang nachprüfbare Tat- und Rechtsfrage (vgl. hierzu die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C 143.56 -, Buchholz BVerwG, 234, § 4 G 131 Nr. 4, und vom 26. November 1959 - BVerwG II C 223.57 -, Buchholz BVerwG, 234, § 4 G 131 Nr. 17).
  • BVerwG, 12.10.1956 - II C 196.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1960 - VI C 100.59
    Es wird nunmehr insbesondere zu klären sein, ob der Aufenthalt der Klägerin in der Schweiz nur ein vorübergehender sein sollte und ob sie von vornherein den ernsthaften Willen hatte, im Anschluß an ihre Flucht aus der SBZ ins Bundesgebiet zu gelangen, an der Ausführung dieses Entschlusses jedoch durch von ihr nicht zu vertretende Umstände gehindert worden ist (vgl. hierzu auch BVerwGE 4, 99 [BVerwG 12.10.1956 - II C 196/54] und BGHZ 15, 130 [BGH 25.10.1954 - III ZR 238/53] zu der entsprechenden Frage in § 4 Absatz 1 Nr. 2 G 131).
  • BVerwG, 14.06.1957 - VI C 300.56
    Auszug aus BVerwG, 08.04.1960 - VI C 100.59
    Das Berufungsgericht durfte, wie es in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend ausgeführt hat, schon deswegen nicht den Anfechtungsgegner nach § 4 Absatz 2 G 131 zur Gleichstellung verpflichten, weil die Sache insoweit nicht spruchreif ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1957 - BVerwG VI C 300.56 -, Buchholz BVerwG, 234, § 4 G 131 Nr. 6), denn es ist bisher weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geklärt worden, ob der Anfechtungsgegner, der bisher die Anwendbarkeit dieser Vorschrift bestritten hat, auch für den Fall ihrer Anwendbarkeit die hiernach in sein Ermessen gestellte Gleichstellung der Klägerin ablehnt.
  • BGH, 25.10.1954 - III ZR 238/53

    Wohnsitzbegründung nach Ausweisung

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1960 - VI C 100.59
    Es wird nunmehr insbesondere zu klären sein, ob der Aufenthalt der Klägerin in der Schweiz nur ein vorübergehender sein sollte und ob sie von vornherein den ernsthaften Willen hatte, im Anschluß an ihre Flucht aus der SBZ ins Bundesgebiet zu gelangen, an der Ausführung dieses Entschlusses jedoch durch von ihr nicht zu vertretende Umstände gehindert worden ist (vgl. hierzu auch BVerwGE 4, 99 [BVerwG 12.10.1956 - II C 196/54] und BGHZ 15, 130 [BGH 25.10.1954 - III ZR 238/53] zu der entsprechenden Frage in § 4 Absatz 1 Nr. 2 G 131).
  • BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 30.78

    Aufenthaltnahme oder Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Anschluss an eine …

    Hiervon sieht das Gesetz in der Gleichstellungsvorschrift des § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b G 131 nur ausnahmsweise ab (BVerwGE 10, 264 [268]).

    Davon ausgehend hat das Berufungsgericht - wiederum im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 264 [267, 269]) - eine Wohnsitz- oder Aufenthaltnahme "im Anschluß an die Aussiedlung" im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b G 131 nur dann als gegeben angesehen, wenn zwischen dem Verlassen des Herkunftslandes und der Begründung eines Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts im Bundesgebiet ein unmittelbarer innerer Zusammenhang besteht.

    Auch in solchen Fällen haben der Bundesgerichtshof (BGHZ 15, 130 [BGH 25.10.1954 - III ZR 238/53] [131]) und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 10, 264 [269]) einen unmittelbaren inneren Zusammenhang zwischen der Aufgabe des früheren Wohnsitzes und der Begründung eines neuen Wohnsitzes im Bundesgebiet noch anerkannt, wenn der Ausgewiesene den Entschluß, sich im Bundesgebiet niederzulassen, bereits vor oder alsbald nach der Ausweisung gefaßt und schon mit seiner Ausführung begonnen hatte, durch außerhalb seines Willens liegende Umstände aber zu einem ursprünglich nicht beabsichtigten Zwischenaufenthalt im Ausland genötigt und dadurch gehindert war, seinen Entschluß ohne zeitlichen Verzug zu verwirklichen.

  • BVerwG, 17.05.1962 - II C 13.60

    Anspruch auf Gewährung von Versorgungsbezügen nach dem Gesetz zur Regelung der …

    Nur wenn festgestellt wurde, daß Magdeburg und Ziesar für die Klägerin keine Zwischenstationen waren, könnte daher die Anwendung des § 4 Abs. 2 G 131 statt des § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c G 131 in Betracht kommen (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. April 1960 - BVerwG. VI C 100.59 -).
  • BVerwG, 12.09.1968 - II C 33.65

    Gewährung eines Ruhegehalts mit Rücksicht auf eine Kriegsbeschädigung - Bemessung …

    In seiner bisherigen Rechtsprechung auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienst-(Kriegs-)Unfallfürsorge hat das Bundesverwaltungsgericht zu hier vergleichbaren Vorschriften (u.a. zu § 181 a des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 18. September 1957, BGBl. I S. 1338) schon wiederholt ausgeführt, daß von mehreren Bedingungen, die im natürlichlogischen Sinne den Erfolg (Dienstunfähigkeit) herbeigeführt haben, Ursachen im Rechtssinne nur diejenigen Bedingungen sind, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich hingewirkt haben (BVerwGE 7, 48 ff.; 10, 268 ff. [BVerwG 08.04.1960 - VI C 100/59]; 26, 332 ff. [BVerwG 14.04.1967 - VII P 20/66]).
  • BVerwG, 14.08.1963 - II ER 201.60

    Rechtsmittel

    Diese Feststellungen tragen die Entscheidung, daß die Mutter der Klägerin nicht "im Anschluß" an ihre Aussiedlung aus Ostpreußen (vgl. BVerwGE 4, 99 [BVerwG 12.10.1956 - II C 196/54] [100]) ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet genommen hat (vgl. BVerwGE 10, 264 [269]).
  • BVerwG, 15.06.1961 - II C 116.59

    Rechtsmittel

    Bereits in seiner, Urteil von, S. April 1960 - BVerwG VI C 100.59 - hat das Bundesverwaltungsgericht aber auch ausdrücklich gesagt, daß das in den Worten "im Anschluß an die Ausweisung" aufgestellte Erfordernis eines seitlichen und inneren Zusammenhangs zwischen der Ausweisung und dem Zuzug in das Bundesgebiet nur dann erfüllt sei, wenn und solange der Betroffene an der Ausführung seines Entschlusses, in das Bundesgebiet überzusiedeln, durch von ihm nicht zu vertretende Umstände gehindert ist.
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