Rechtsprechung
| BVerwG, 10.07.1963 - VI C 103.61 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Bedeutung des Rechtsstandes im Unfallzeitpunkt für Versorgung der Berufssoldaten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBG § 181a; EWFVG § 27a; G 131 § 53; SVG
Papierfundstellen
- BVerwGE 16, 206
Wird zitiert von ... (24)
- BVerwG, 25.10.1978 - 6 C 9.78
Voraussetzung für die Gewährung eines Unterhaltsbeitrages nach § 142 …
Seine Auffassung, dies sei unstreitig, läßt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff der "Dienstbeschädigung" im Sinne des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 (F. 1957, 1961) und des "Kriegsunfalls" im Sinne des (fortgeltenden) § 181 a BBG unberücksichtigt, nach der unter "Dienst" nur der Beamtendienst zu verstehen ist, ein Kriegsunfall also im Rechtsstand eines Beamten erlitten sein muß (BVerwGE 16, 206 [209 ff.]; 16, 280).Drs aber wäre der Fall, wenn im Rahmen des § 142 BBG auch Unfälle berücksichtigt werden müßten, die vor Begründung des Beamtenverhältnisses erlitten worden sind (BVerwGE 16, 206 [213]).
Denn nur dieser Rechtsstand entspricht inhaltlich wie auch - insbesondere - nach der Art seiner Begründung dem des Beamten (BVerwGE 16, 206 [209]).
"Es würde allerdings hierauf [d.h. auf den Berufssoldatenstatus des Klägers] vielleicht dann nicht ankommen, wenn das Bundesverwaltungsgericht sich in der Lage sähe, seine durch BVerwGE 16, 206 eingeleitete Rechtsprechung dahin zu modifizieren, daß es für die Anwendung der 2. Alternative des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 nur 'in der Regel' einen Dienstunfall in Rechtsstand eines Berufssoldaten voraussetzte, 'ausnahmsweise' aber ein hauptberufliches Wehrdienstverhältnis auch ohne diese Qualifikation genügen ließe .
Urteil des erkennenden Senate BVerwGE 16, 206 zugrunde, und es erscheint nicht gerechtfertigt, davon abzurücken.".
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 59.70
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Befreiung vom Militärdienst - Anspruch auf …
Diese Auffassung betrifft eine Würdigung des sachlichen Rechts, die als solche, wie dargelegt, nicht zu beanstanden ist und in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der Rechtsprechung in BVerwGE 11, 95 (97) [BVerwG 18.08.1960 - I C 42/59]; 16, 214 (218 [BVerwG 10.07.1963 - VI C 103/61]/219) steht. - BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81
Dienstbeschädigung - Voller Beweis
Maßgebend ist der Ursachenbegriff im Sinne des Dienstunfallrechts (vgl. BVerwGE 14, 181 [184] zu § 106 Abs. 1 Nr. 2 BBG a.F.; offengelassen in BVerwGE 16, 206 [209] zu § 53 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative G 131 [F. 1957]; Urteil vom 7. September 1960 - BVerwG 6 C 350.57 - zu § 6 Abs. 2 1. Alternative G 131 unter Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 26. April 1955 - 2 C 31.51 - [RiA 1955, 222]; vgl. auch Weiß-Niedermaier-Summer-Zängl, a.a.O., Art. 54 Erl.
- BVerwG, 20.07.1971 - VI C 5.69
Berufssoldatenstatus als Voraussetzung einer Versorgung nach § 53 Abs. 2 S. 1 …
Diese Auffassung entspreche sowohl der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 16, 206) als auch derjenigen des erkennenden Gerichts.Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die in § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 (F. 1957 und 1961) an das Vorliegen einer durch Dienstbeschädigung verursachten Dienstunfähigkeit geknüpfte Berufssoldatenversorgung eine Beschädigung im Berufssoldatenverhältnis voraus (vgl. BVerwGE 16, 206; 24, 44 [BVerwG 29.03.1966 - I C 62/65]und neuerdings Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG VI C 33.68 -).
"Es würde allerdings hierauf vielleicht dann nicht ankommen, wenn das Bundesverwaltungsgericht sich in der Lage sähe, seine durch BVerwGE 16, 206 eingeleitete Rechtsprechung dahin zu modifizieren, daß es für die Anwendung der 2. Alternative des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 nur 'in der Regel' einen Dienstunfall im Rechtsstand eines Berufssoldaten voraussetzte, 'ausnahmsweise' aber ein hauptberufliches.
Diese Erwägungen lagen bereits dem Urteil des erkennenden Senats BVerwGE 16, 206 zugrunde, und es erscheint nicht gerechtfertigt, davon abzurücken.".
- BVerwG, 08.07.1970 - VI C 33.68
Von der Einteilung in eine bestimmte Versehrtenstube abhängige Verwendbarkeit …
Es hat sich ausdrücklich auf das Urteil des erkennenden Senats BVerwGE 16, 206 bezogen, in dem unmißverständlich ausgesprochen ist, unter "Dienstbeschädigung" im Sinne der auch hier streitigen 2. Alternative des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 sei nur eine bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes "als Berufssoldat" erlittene Beschädigung zu vorstehen (so u.a. auch das Urteil des II. Senats BVerwGE 24, 44).Der dem Urteil BVerwGE 16, 206 in der Abdruckfassung der Sammlung vorangestellte Leitsatz 2 enthält diese Präzisierung allerdings noch nicht: Dort heißt es, daß die genannte Vorschrift Beschädigung "bei berufsmäßigem Wehrdienst" voraussetze; und nach der Fassung der Entscheidungsgründe des Berufungsurteils liegt die Vermutung nahe, daß sich das Berufungsgericht eher an dem Leitsatz als an dem für seine Bedeutung entscheidenden Urteilstext orientiert hat.
Es würde allerdings hierauf vielleicht dann nicht ankommen, wenn das Bundesverwaltungsgericht sich in der Lage sähe, seine durch BVerwGE 16, 206 eingeleitete Rechtsprechung dahin zu modifizieren, daß es für die Anwendung der 2. Alternative des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 nur "in der Regel" einen Dienstunfall im Rechtsstand eines Berufssoldaten voraussetzte, "ausnahmsweise" aber ein hauptberufliches Wehrdienstverhältnis auch ohne diese Qualifikation genügen ließe (so wie es dem Berufungsgericht vermutlich vorgeschwebt hat und wie es dies durch die Rechtsprechung zur Stichtagsregelung des § 53 Abs. 1 Satz 1 G 131 vorgezeichnet erachtet).
Diese Erwägungen lagen bereits dem Urteil des erkennenden Senats BVerwGE 16, 206 zugrunde, und es erscheint nicht gerechtfertigt, davon abzurücken.
- BVerwG, 28.09.1972 - II C 22.71
Kriegsunfallversorgung für Angehörige des früheren Reichsarbeitsdienstes (RAD) - …
Um Rechte auf Kriegsunfallversorgung aus §§ 55 Abs. 1, 53 Abs. 1 und 29 G 1.31 in Verbindung mit §§ 181 a Abs. 1 und 4, 142 und 135 BBG herleiten zu können, müssen Angehörige des früheren Reichsarbeitsdienstes (RAD) bei Eintritt der Schädigung berufsmäßig dem RAD angehört haben (im Anschluß an die Rechtsprechung über Kriegsunfallversorgung für Beamte und Soldaten, u.a. BVerwGE 16, 206 und 16, 280).§ 181 a Abs. 4 BBG (F. 1965) setzt nämlich einen sogenannten Kriegsunfall nach Absatz 1 dieser Vorschrift voraus, und zu § 181 a Abs. 1 BBG hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, es sei nicht gleichgültig, in welchem Rechtsstand ein von einem Kriegsunfall Betroffener sich zur Zeit des Kriegsunfalls befand; er müsse zur Zeit des Kriegsunfalls Beamter gewesen sein, wenn er als Beamter Kriegsunfallversorgung fordere, und er müsse zur Zeit des Kriegsunfalls Berufssoldat gewesen sein, wenn er als früherer Berufssoldat Kriegsunfallversorgung begehre (vgl. BVerwGE 16, 206 und 16, 280; Urteile vom 17. September 1964 - BVerwG II C 212.61 - [Ls. i. ZBR 1965, 61], vom 30. September 1965 - BVerwG II C 4.64 - [Buchholz 232 § 181 a BBG Nr. 26] und vom 13. August.
Ein Kriegsunfall, den er - wie hier - während der Erfüllung der allgemeinen Wehrpflicht vor der Übernahme in das Rechtsverhältnis eines Berufssoldaten erlitten hätte, würde daher ebenfalls den Anspruch auf Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages, wie er ihn im vorliegenden Verfahren geltend macht, nicht begründet haben (vgl. BVerwGE 16, 206 [210]).
- BVerwG, 13.08.1968 - II C 53.65
Ernennung von Kommunalbeamten durch die Aushändigung einer Anstellungsurkunde - …
Die Anwendung dieser Vorschrift wie auch der entsprechenden Regelung in § 181 a des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 1. Oktober 1961 (BGBl. I S. 1802) - BBG - und in den anderen Landesbeamtengesetzen setze voraus, daß das Beamtenverhältnis zur Zeit des Kriegsunfalls bereits bestanden habe (zu vgl. insbesondere BVerwGE 16, 206; 16, 280 [BVerwG 30.08.1963 - VI C 131/61]und Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG II C 212.61 - [Leitsatz in ZBR 1965, 61]).Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Kriegsunfallversorgung eines Ruhestandsbeamten nach § 181 a BBG einen Unfall im Rechtsstand des Beamten voraussetzt (vgl. BVerwGE 16, 206 und 280; ferner die Urteile des erkennenden Senats vom 17. September 1964 - BVerwG II C 212.61 - [Leitsatz in ZBR 1965 S. 61] und vom 30. September 1965 - BVerwG II C 4.64 - [Buchholz BVerwG 232, § 181 a BBG Nr. 26]).
In seinem Urteil vom 10. Juli 1963 (BVerwGE 16, 206) hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zur Widerlegung ähnlicher Argumente darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber nicht geschwiegen, sondern in § 77 a des Soldatenversorgungsgesetzes in der Fassung vom 28. Juli 1961 (BGBl. I S. 1085) eine dem § 181 a BBG entsprechende Interessenlage wie folgt geregelt habe:.
- BVerwG, 30.09.1965 - II C 4.64
Kriegsunfallversorgung - Dienstunfall vor Begründung des Beamtenverhältnisses
Auf die Berufung der Beklagten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Urteil des Verwaltungsgerichts durch Urteil vom 28. Oktober 1963 aufgehoben und die Klage im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 181 a BBG (BVerwGE 16, 206 ff. und 280 ff.) abgewiesen.Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat durch Urteil vom 30. August 1963 - BVerwG VI C 131.61 - (BVerwGE 16, 280 ff. [BVerwG 30.08.1963 - VI C 131/61]) im Anschluß an sein Urteil vom 10. Juli 1963 - BVerwG VI C 103.61 - (BVerwGE 16, 206 ff.) entschieden, daß einem Ruhestandsbeamten Kriegsunfallversorgung nach § 181 a BBG nur dann gewährt werden kann, wenn er im Zeitpunkt des Kriegsunfalls Beamter war (ebenso Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG VI C 3.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 181 a BBG Nr. 13]).
In erster Linie beruht die Auslegung, die § 181 a BBG durch das Bundesverwaltungsgericht erfahren hat, auf dem Sinn und der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift, vor allem darauf, daß diese Vorschrift auf die Regelung des § 27 a des Einsatzfürsorge- und -versorgungsgesetzes in der Fassung vom 7. Mai 1942 (RGBl. I S. 286) zurückgeht und daß auch nach dieser Regelung der Ruhestandsbeamte, der im militärischen Einsatz beschädigt und Infolge dieser Beschädigung dienstunfähig geworden war, Unfallfürsorge nur dann erhielt, wenn er im Zeitpunkt des Kriegsunfalls Beamter gewesen war (vgl. BVerwGE 16, 206 [211 ff.] und 16, 280 [281]).
- BVerwG, 29.03.1966 - II C 97.63
Rechtsmittel
Die "Dienstbeschädigung" braucht nur die wesentliche - nicht notwendig die ausschließliche - Ursache der Diensturfähigkeit im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 zu sein (Bestätigung von BVerwGE 16, 206 [209]).Diese Auffassung steht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 16, 206 [209]).
- BVerwG, 08.01.1970 - VI C 97.64
Anforderungen an die Berechnung des Versorgungsanspruchs eines ursprünglich schon …
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der sich der die Zurruhesetzung auslösende Dienstunfall in demselben Rechtsstand ereignet haben muß, aus dem der Versorgungsanspruch hergeleitet wird (Urteile vom 10. Juli 1.963 [BVerwGE 16, 206], vom 30. August 1963 [BVerwGE 16, 280 [BVerwG 30.08.1963 - VI C 131/61]] undvom 24. November 1965 - BVerwG VI C 90.63 -), betrifft diesen Sachverhalt nicht.Einleitung des Entlassungsverfahrens oder das Vorliegen seiner Voraussetzungen, wie der erkennende Senat für den ähnlich liegenden Fall der ersten Alternative des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 (F. 1957) entschieden hat(Urteil vom 10. Juli 1963 - BVerwG VI C 103.61 - insoweit in BVerwGE 16, 206 [208] nicht abgedruckt).
- BVerwG, 30.08.1963 - VI C 131.61
Keine Kriegsunfallversorgung eines Ruhestandsbeamten, wenn bei Unfall …
- BVerwG, 08.05.1968 - VI C 100.64
Antrag eines Soldaten auf Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 Grundgesetz (GG) …
- BVerwG, 16.12.1970 - VI C 61.66
Rechtsstellung eines durch Gerichtsbeschluss wegen geschäftsmäßiger Besorgung …
- BVerwG, 19.09.1969 - VI C 122.65
Förmliche Streichung aus der Liste für die Offizierlaufbahn vorgesehener Soldaten …
- BVerwG, 27.01.1967 - I B 37.66
Begriff der "wesentlichen Ursache" der vorzeitigen Dienstunfähigkeit - …
- BVerwG, 21.02.1964 - VI C 152.61
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.06.1968 - VI B 13.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 02.06.1967 - VI B 21.66
Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- BVerwG, 28.03.1966 - II C 52.65
Anspruch auf erhöhte Witwenversorgung
- VG Braunschweig, 26.04.1968 - III A 160/67
Anspruch auf Fortzahlung einer bisher gewährten Hinterbliebenenrente nach dem G …
- BVerwG, 23.11.1966 - VI C 126.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 27.10.1966 - II C 13.64
Gewährung einer Kriegsunfallversorgung unter Anwendung des § 181a …
- BVerwG, 24.11.1965 - VI C 90.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 17.12.1963 - II C 95.62
Rüge der Verletzung der richterlichen Fragepflicht - Verteilung der Beweislast - …
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