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| BVerwG, 30.09.1959 - VI C 122.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 07.03.1958 - OS I 83/55
- BVerwG, 30.09.1959 - VI C 122.58
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52
Berufssoldatenverhältnisse
Auszug aus BVerwG, 30.09.1959 - VI C 122.58
In Ergänzung seiner früheren Rechtsprechung, in der bereits die Rechtmäßigkeit der Anwendung des Beförderungsschnitts im Rahmen der Unterbringungsregelung des Gesetzes zu Art. 131 GG bejaht worden war (BVerwGE 3, 226), und im Anschluß an das sogenannte Soldaten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 288) hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen entschieden, daß die Anwendung des Beförderungsschnitts auch auf die Soldatenversorgung rechtens ist (vgl. Beschluß des Senatsvom 22. Januar 1959 - BVerwG VI C 21.58 - und Urteil des II. Senatsvom 30. April 1959 - BVerwG II C 118.57 -). - BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
Auszug aus BVerwG, 30.09.1959 - VI C 122.58
Im Rahmen der durch das Gesetz zu Art. 131 GG neu geschaffenen Rechtsverhältnisse (vgl. BVerwGE 5, 86 [88]) kam es dem Gesetzgeber vielmehr darauf an, auch der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der nunmehr zur Unterhaltszahlung verpflichteten Stellen Rechnung zu tragen und dabei u.a. eine gewisse Relation zwischen der Anzahl der Dienstjahre und der der Beförderungen herzustellen. - BVerwG, 28.03.1956 - II C 301.54
Nichtberücksichtigung von Beförderungen als Grundrechtsverletzung - Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1959 - VI C 122.58
In Ergänzung seiner früheren Rechtsprechung, in der bereits die Rechtmäßigkeit der Anwendung des Beförderungsschnitts im Rahmen der Unterbringungsregelung des Gesetzes zu Art. 131 GG bejaht worden war (BVerwGE 3, 226), und im Anschluß an das sogenannte Soldaten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 288) hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen entschieden, daß die Anwendung des Beförderungsschnitts auch auf die Soldatenversorgung rechtens ist (vgl. Beschluß des Senatsvom 22. Januar 1959 - BVerwG VI C 21.58 - und Urteil des II. Senatsvom 30. April 1959 - BVerwG II C 118.57 -).
- BVerwG, 15.01.1959 - II C 224.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.09.1959 - VI C 122.58
Das Berufungsgericht hat sie mit der überzeugenden, keine Zweifel offenlassenden Begründung bejaht, daß die Beleihung als "kleine Beförderung" erst recht nach § 110 des Bundesbeamtengesetzes behandelt werden müsse, wenn schon die echte Beförderung unter diese Vorschrift falle (vgl. auch den oben angeführten Beschluß des Senats vom 22. Januar 1959 und Urteil des II. Senatsvom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 224.57). - BVerwG, 30.04.1959 - II C 118.57
Beförderungsschnitt bei der Unfallversorgung eines ehemaligen Berufssoldaten - …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1959 - VI C 122.58
In Ergänzung seiner früheren Rechtsprechung, in der bereits die Rechtmäßigkeit der Anwendung des Beförderungsschnitts im Rahmen der Unterbringungsregelung des Gesetzes zu Art. 131 GG bejaht worden war (BVerwGE 3, 226), und im Anschluß an das sogenannte Soldaten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 288) hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen entschieden, daß die Anwendung des Beförderungsschnitts auch auf die Soldatenversorgung rechtens ist (vgl. Beschluß des Senatsvom 22. Januar 1959 - BVerwG VI C 21.58 - und Urteil des II. Senatsvom 30. April 1959 - BVerwG II C 118.57 -). - BVerwG, 22.01.1959 - VI C 21.58
Auszug aus BVerwG, 30.09.1959 - VI C 122.58
In Ergänzung seiner früheren Rechtsprechung, in der bereits die Rechtmäßigkeit der Anwendung des Beförderungsschnitts im Rahmen der Unterbringungsregelung des Gesetzes zu Art. 131 GG bejaht worden war (BVerwGE 3, 226), und im Anschluß an das sogenannte Soldaten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 288) hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen entschieden, daß die Anwendung des Beförderungsschnitts auch auf die Soldatenversorgung rechtens ist (vgl. Beschluß des Senatsvom 22. Januar 1959 - BVerwG VI C 21.58 - und Urteil des II. Senatsvom 30. April 1959 - BVerwG II C 118.57 -).
- BVerwG, 25.11.1959 - VI C 154.58
Rechtsmittel
Hier gilt das gleiche wie für den Beförderungsschnitt bei der Beamten- und Soldatenversorgung nach dem Gesetz zu Artikel 131 GG, den das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet hat (vgl. BVerwGE 3, 226; 7, 214 [BVerwG 08.08.1958 - VII C 44/58][216], Urteil des II. Senats vom 30. April 1959 - BVerwG II C 118.57 - Beschlüsse des erkennenden Senats vom 22. Januar 1959 - BVerwG VI C 21.58 - [Buchholz BVerwG, 234, § 29 G 131 Nr. 5] und vom 30. September 1959 - BVerwG VI C 122.58 -). - BVerwG, 25.11.1959 - VI C 105.59
Rechtsmittel
Hier gilt das gleiche wie für den Beförderungsschnitt bei der Beamten- und Soldatenversorgung nach dem Gesetz, zu Artikel 131 GG, den das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet hat (vgl. BVerwGE 3, 226; 7, 214 [BVerwG 08.08.1958 - VII C 44/58][216]; Urteil des II. Senats vom 30. April 1959 - BVerwG II C 118.57 - Beschlüsse des erkennenden Senats vom 22. Januar 1959 - BVerwG VI C 21.58 - [Buchholz BVerwG, 234, § 29 G 131 Nr. 5] und vom 30. September 1959 - BVerwG VI C 122.58 -).
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