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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.1960 - VI C 156.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,959
BVerwG, 09.03.1960 - VI C 156.57 (https://dejure.org/1960,959)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1960 - VI C 156.57 (https://dejure.org/1960,959)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1960 - VI C 156.57 (https://dejure.org/1960,959)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versorgung früherer Berufssoldaten - Begriff "Minderung der Erwerbsfähigkeit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57

    Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1960 - VI C 156.57
    Soweit in dem angefochtenen Bescheid ein unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Beklagten "überzahlter" Betrag von rund 6.500 DM zurückgefordert wird, erscheint übrigens fraglich, ob dem nicht schon der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (vgl. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]) entgegensteht.
  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1960 - VI C 156.57
    Die Aufklärungsrüge, es hätte noch "in angemessenem Umfang" Beweis erhoben werden müssen, entspricht nicht den formalen Anforderungen des § 57 Abs. 2 Satz 2 BVerwGG (vgl. BVerwGE 5, 12).
  • BVerwG, 21.10.1955 - II C 252.54

    Dienstunfähigkeit im Sinne des G 131, insbesondere für Polizeibeamte

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1960 - VI C 156.57
    Danach handelt es sich um eine Sonderregelung; maßgebend ist die "Minderung der Erwerbsfähigkeit" im allgemeinen Erwerbsleben (vgl. - beiläufig zur Frage der Sonderregelung - BVerwGE 2, 270 [271]; Leitsatzbeschluß des Senats VI B 58.57 vom 29. April 1958; Beschluß vom 29. Mai 1959 - BVerwG II CB 245.57 -).
  • BVerwG, 29.05.1959 - II CB 245.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1960 - VI C 156.57
    Danach handelt es sich um eine Sonderregelung; maßgebend ist die "Minderung der Erwerbsfähigkeit" im allgemeinen Erwerbsleben (vgl. - beiläufig zur Frage der Sonderregelung - BVerwGE 2, 270 [271]; Leitsatzbeschluß des Senats VI B 58.57 vom 29. April 1958; Beschluß vom 29. Mai 1959 - BVerwG II CB 245.57 -).
  • BVerwG, 11.07.1968 - II C 21.65

    Minderung der Erwerbsfähigkeit bei früherem Berufssoldat - Berücksichtigung …

    Diese Auffassung ist bereits in dem Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 1960 - BVerwG VI C 156.57 - (Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 22; RiA 1960 S. 270) zum Ausdruck gelangt.

    Durch die Rechtsprechung der mit dem Versorgungsrecht der früheren Berufssoldaten nach dem Gesetz zu Art. 131 GG befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts ist klargestellt, daß der Gesetzgeber den in § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 verwendeten Begriff der "Minderung der Erwerbsfähigkeit" in zulässiger Weise aus dem verwandten Rechtsgebiet des Militärversorgungsrechts des Bundes inhaltsgleich übernommen hat (BVerwG, Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG II C 211.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 42 BBG Nr. 4], das vorerwähnte Urteil vom 9. März 1960 - BVerwG VI C 156.57 - [a.a.O.] und Urteil vom 20. Juni 1963 - BVerwG VI C 105.62 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 37]).

    Der VI. Senat hat möglicherweise auch diese Frage schon in seinem oben angeführten Urteil vom 9. März 1960 - BVerwG VI C 156.57 - (…a.a.O.) bejahen wollen, weil in den Gründen des durch jene Revisionsentscheidung als rechtsfehlerfrei bestätigten Berufungsurteils festgestellt war, daß dem dortigen Kläger, einem früheren mit militärischen Aufgaben des Waffendienstes befaßten Berufsoffizier, infolge seiner Dienstbeschädigung nicht möglich gewesen sei, in der Bundeswehr Verwendung zu finden.

  • OVG Saarland, 28.03.2007 - 1 R 41/06

    G 131; Regelung zur Besitzstandswahrung; dauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Dieser besonderen Lage trug der Gesetzgeber des G 131 dadurch Rechnung, dass er für ehemalige Berufssoldaten nicht deren Fähigkeit zur Ausübung des Soldatenberufs, sondern ihre Erwerbsfähigkeit im allgemeinen Erwerbsleben zur Beurteilung ihrer Dienstunfähigkeit und Versorgungsbedürftigkeit heranzog so BVerwG, Urteile vom 9.3.1960 - VI C 156.57 -, vom 28.6.1962 - II C 123.61 -, Buchholz 234 § 53 G 131 Nr. 22 und Nr. 29, vom 17.9.1964 - II C 211.61 -, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 4, und vom 11.7.1968 - II C 21.65 -, ZBR 1968, 352.
  • BVerwG, 23.07.1963 - II C 214.61

    Kriegsunfallversorgung wegen eines erlittenen Unfalls im zweiten Weltkrieg …

    Der Hinweis der Revision auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff "Minderung der Erwerbsfähigkeit" (Urteil vom 9. März 1960 - BVerwG VI C 156.57 -, Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 22) ist in diesem Zusammenhang ohne jede Bedeutung.
  • BVerwG, 11.11.1965 - II C 181.62

    Rechtsmittel

    Der Begriff "Minderung der Erwerbsfähigkeit" in § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 habe nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zu vergl. Urteil von9. März 1960 - BVerwG VI C 156.57 -) den gleichen Inhalt wie der in § 30 Abs. 1 Satz 1 BVG (F. 1956) verwendete Begriff.
  • BVerwG, 25.03.1963 - VI C 24.61

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Anspruch auf ein Übergangsgehalt - Anspruch …

    Nur die Minderung der Erwerbsfähigkeit im allgemeinen Erwerbsleben (vgl. dazu auch das Urteil vom 9. März 1960 - BVerwG VI C 156.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 22 = RiA 1960 S. 270]) kann deshalb zuverlässig Aufschluß darüber geben, ob die Gewährung einer Versorgung unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge gerechtfertigt ist, also mit dem Zweck des Gesetzes zu Art. 131 GG im Einklang steht.
  • BVerwG, 25.05.1960 - VI C 212.56

    Pflicht des Pensionsamtes zur Ermittlung des Zeitpunktes des Eintritts der …

    Die Revision übersieht die insoweit für die Berufssoldaten der früheren Wehrmacht getroffene Sonderregelung in § 53 Abs. 1 Satz 3 G 131 u.F. (= § 53 Abs. 1 Satz 4 G 131 Fassung 1953 = § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 Fassung 1957), nach der die Dienstunfähigkeit bei diesem Personenkreis als Minderung der Erwerbsfähigkeit im allgemeinen Erwerbsleben um wenigstens 2/3 zu verstehen ist (vgl* hierzu auch Urteil des erkennenden Senats vom 9. März 1960 - BVerwG VI C 156.57 - VV Nr. 6 zu § 29 G 131 und Nr. 4 Abs. 2 a zu § 53 G 131).
  • BVerwG, 11.01.1961 - VI C 393.57

    Rechtsmittel

    Der Senat hat diese Auffassung in seinemUrteil vom 9. März 1960 - BVerwG VI C 156.57 - bestätigt.
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