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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.05.1964 - VI C 156.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1013
BVerwG, 06.05.1964 - VI C 156.61 (https://dejure.org/1964,1013)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1964 - VI C 156.61 (https://dejure.org/1964,1013)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1964 - VI C 156.61 (https://dejure.org/1964,1013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zusammentreffen von Unterhaltsbeiträgen mit anderen Versorgungsbezügen - Voraussetzungen einer Kürzung von Witwengeld mit Rücksicht auf den einer geschiedenen Ehefrau des verstorbenen Beamten gewährten Unterhaltsbeitrag - Ermittlung der Höhe des Anspruchs auf Witwengeld ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1964, 432
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.06.1961 - VI C 151.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1964 - VI C 156.61
    Dementgegen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach entschieden, so der erkennende Senat im Urteil BVerwGE 12, 278, daß über eine vertragliche Unterhaltsvereinbarung der früheren Ehegatten nicht hinweggegangen werden könne und daß sie grundsätzlich sogar die gesetzliche Unterhaltsregelung verdränge.

    Hierfür können bereits die tragenden Gedanken des schon erwähnten Urteils BVerwGE 12, 278 angeführt werden.

  • BVerwG, 14.09.1961 - II C 16.61

    Anspruch der geschiedenen Witwe eines Beamten auf Unterhaltshilfe - Auslegung des …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1964 - VI C 156.61
    Aufschlußreich ist insoweit auch das Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. September 1961 - BVerwG II C 16.61 - (Buchholz BVerwG 237.2, § 116 LBG Berlin Nr. 1).
  • BVerwG, 14.03.1963 - VIII C 25.62

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückzahlung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1964 - VI C 156.61
    Nach dem Urteil BVerwGE 16, 2 [6, 7] haben Auszahlungsanordnungen allerdings nicht den Charakter von Verwaltungsakten, die Vertrauensschutz auszulösen vermöchten.
  • BVerwG, 26.11.1962 - VI C 94.60

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung eines …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1964 - VI C 156.61
    Dementsprechend hat der erkennende Senat zum Beispiel in seinem Urteil vom 26. November 1962 - BVerwG VI C 94.60 - (Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nr. 8) ausdrücklich ausgesprochen, daß der grundsätzliche Vorrang einer Unterhalts Vereinbarung vor dem gesetzlichen Unterhalt (zunächst) nur für den Fall eines in geringerer Höhe vereinbarten Unterhalts bejaht werde.
  • BVerwG, 20.01.1969 - VI C 46.66

    Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwengeld nach Scheidung der zweiten Ehe - …

    Der erkennende Senat hat in diesen Zusammenhang bereits durch Urteil vom 6. Mai 1964 - BVerwG VI C 156.61 - (gestützt auf das Urteil BVerwGE 12, 278) ausgesprochen, wenn der Gesetzgeber den aus § 72 Ehegesetz abgeleiteten Vorrang einer vertraglichen Unterhaltsvereinbarung zu Lasten öffentlicher Kassen nicht gewollt hätte, so hätte er deren Berücksichtigung ausschließen müssen (VwRSpr. Dd. 17 Nr. 10).
  • BVerwG, 30.09.1965 - II C 100.63

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 125 BBG verdrängt eine zwischen dem Beamten und der von ihm geschiedenen früheren Ehefrau getroffene Unterhaltsvereinbarung die gesetzliche Unterhaltsregelung (u.a. vgl. BVerwGE 12, 278 [279/280] und Urteile vom 26. November 1962 - BVerwG VI C 94.60 - [DVBl. 1963 S. 553] und vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 199.60 - [ZBR 1962 S. 292]), und zwar nach der Rechtsprechung des - ebenfalls mit dem Recht des öffentlichen Dienstes befaßten - VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts auch dann, wenn der kraft Gesetzes geschuldete Unterhalt nicht höher, sondern niedriger als der vereinbarte ist (Urteil vom 6. Mai 1964 - BVerwG VI C 156, 61 - [DÖD 1965 S. 96]).
  • OLG Bamberg, 15.04.1980 - 7 U 11/80
    Auch einem dritten, von der ablehnenden wie auch von der einschränkenden Auffassung gebrauchten Argument, daß eine solche Auskunftspflicht mit den normalen Grundsätzen der Beweislast nicht in Einklang stehe, kann nicht gefolgt werden: Die Auskunftspflicht aus § 1379 BGB entspricht vielmehr gerade dem generellen, nach Treu und Glauben geltenden Grundsatz, daß bei allen Rechtsverhältnissen, deren Wesen es mit sich bringt, daß der Berechtigte entschuldbarerweise über das Bestehen und den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete eine Auskunft unschwer erteilen kann, ein Auskunftsanspruch besteht (BGHZ 55, 380; BGH FamRZ 1964, 432).
  • BVerwG, 25.11.1965 - II C 39.64

    Unterhaltsbeitrag für die schuldlos geschiedene Ehefrau eines Beamten - Bemessung …

    Eine Unterhaltsvereinbarung und erst recht ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil über den Unterhalt verdrängen daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 125 Abs. 2 Satz 1 BBG das gesetzliche Unterhaltsrecht (vgl. u.a. BVerwGE 12, 278 und 280 sowie Urteile vom 26. November 1962 - BVerwG VI C 94.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nr. 8] …und vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 199.60 -[Buchholz a.a.O. Nr. 6]), und zwar sogar dann, wenn der gesetzliche Unterhalt - z.B. infolge einer nachträglichen Besserung in den wirtschaftlichen Verhältnissen der Unterhaltsberechtigten oder einer nachträglichen Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beamten - von geringerer Höhe als der auf Grund einer Vereinbarung oder eines gerichtlichen Urteils zu leistenden Unterhalts ist (vgl. Urteil vom 6. Mai 1964 -BVerwG VI C 156.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 13]).
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