Rechtsprechung
| BVerwG, 05.04.1960 - VI C 2.58 |
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Papierfundstellen
- BVerwGE 10, 258
Wird zitiert von ... (46)
- BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62
Rechtsmittel
Entscheidend ist für die Abgrenzung eines Unfalls von sonstigen Körperbeschädigungen vielmehr, ob die Einwirkung auf Umständen beruht, für die eine in körperlicher oder seelischer Hinsicht besondere Veranlagung des Verletzten - oder dessen willentliches, d.h. hier vorsätzliches Verhalten (vgl. BVerwGE 10, 258) - die wesentliche Ursache gewesen ist. - BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64
Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …
Ist er allerdings, wie hier, ersucht worden, hinsichtlich einer die Ernennung sonst hindernden Vorschrift eine Ausnahme zuzulassen und lehnt er dies ab, so ist es der Ernennungsbehörde unmöglich gemacht, die von ihr ins Auge gefaßte Ernennung auszusprechen (vgl. § 103 Abs. 2 BBG); eine positive Entscheidung des BPersA ist in solchen Fällen also nichtwegdenkbare Bedingung (conditio sine qua non) der Ernennung, Aber daß ein Vorgang nichtwegdenkbare Bedingung eines bestimmten Erfolges ist, schließt keineswegs aus, daß der Geschehensablauf seine prägende Bedeutung durch einen ganz anderen Vorgang erhält (vgl. die hieran anknüpfende Lehre von der wesentlichen Verursachung, dazu BVerwGE 10, 258). - BVerwG, 14.12.2004 - 2 C 66.03
Anerkennung; Dienstunfall; Schriftform; Sportunfall; Sportveranstaltung; …
Das Bundesverwaltungsgericht hat, wenn auch in anderem Zusammenhang, in seinem Urteil vom 5. April 1960 - BVerwG 6 C 2.58 - BVerwGE 10, 258 entschieden, dass es dann, wenn äußere Einwirkung und eigenes Verhalten des Betroffenen bei einem plötzlichen, örtlich und zeitlich bestimmbaren Schadensereignis zusammenwirken, darauf ankommt, wodurch dieses Ereignis seine Prägung erfährt, und hat diesem Merkmal der Prägung des Vorganges auch in seinem Urteil vom 17. Februar 1965 - BVerwG 6 C 67.62 - BVerwGE 20, 269 entscheidende Bedeutung beigemessen (…vgl. Urteil vom 12. Februar 1971 - a.a.O.).
- BVerwG, 12.02.1971 - VI C 36.66
Erhöhung von Versorgungsbezügen - Dienstausübung außerhalb einer Dienststelle
Der erkennende Senat hat, wenn auch in anderem Zusammenhang, in seinem Urteil vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 2.58 - (BVerwGE 10, 258 [260]) entschieden, daß es dann, wenn äußere Einwirkung und eigenes Verhalten des Betroffenen bei einem plötzlichen, örtlich und zeitlich bestimmbaren Schadensereignis zusammenwirken, darauf ankommt, wodurch dieses Ereignis seine Prägung erfährt, und der erkennende Senat hat diesem Merkmal der Prägung des Vorganges auch in seinem Urteil vom 17. Februar 1965 - BVerwG VI C 67.62 - (BVerwGE 20, 269 [271]) entscheidende Bedeutung beigemessen. - BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64
Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei …
Bei der Beantwortung der entscheidungserheblichen Frage, ob zwischen dem durch Herzinfarkt herbeigeführten Tode des Ehemannes der Klägerin und den körperlichen Belastungen, denen dieser am Tage vor seinem Tode im Dienst ausgesetzt war, ein ursächlicher Zusammenhang besteht, hat das Berufungsgericht zwar nicht verkannt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallfürsorge als Ursache im Rechtssinne nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne anerkannt werden, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (u.a. BVerwGE 7, 48 ff.; 10, 258 ff. [BVerwG 04.04.1960 - VI C 385/56] und Urteil vom 22. September 1966 - BVerwG II C 42.64 -).Die Frage, ob ein Umstand, der nicht adäquat ursächlich für einen bestimmten Erfolg war, schon allein deshalb auch nicht - wesentliche - Ursache im Rechtssinne sein kann, hat der VI. Senat in den Gründen seines Urteils vom 20. Mai 1958 offengelassen, wie er in seinem späteren Urteil vom 5. April 1960 (BVerwGE 10, 258 [260]) ausdrucklich klargestellt hat.
- BVerwG, 09.11.1960 - VI C 144.58
Fleckfieberinfektion als Dienstunfall
Die Eigenarten des Soldatendienstes können allenfalls für die Frage, ob der Soldat einen Unfall "in Ausübung oder infolge des Dienstes" erlitten hat, von Bedeutung sein; für den Begriff des "Unfalls" sind sie unerheblich, wie der Senat bereits im Urteil vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 2.58 - (BVerwGE 10, 258 [263 f.]) dargelegt hat.Das Gericht vertritt zutreffend die Auffassung, § 135 Abs. 3 BBG setze nicht voraus, daß die durch die Art der dienstlichen Verrichtung hervorgerufene Gefährdung generell den Dienstobliegenheiten des Beamten anhafte, sondern es genüge, wenn die eintretende Gefährdung der konkreten dienstlichen Verrichtung ihrer Art nach eigentümlich sei, allerdings nur dann, wenn sich die Erkrankung als typische Folge des Dienstes darstelle (ebenso BVerwGE 10, 258 [264], Schütz a.a.O. S. 16 und im Ergebnis Plog-Wiedow, a.a.O. Erl. Rdn. 30 a zu § 135).
- BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60
Rechtsmittel
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 7, 48 [49, 50]; 10, 258 [260]; Urteil vom 9. Oktober 1961 - BVerwG VI C 13.60 -) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß der Dienstunfall eine "wesentlich mitwirkende" Ursache der Dienstunfähigkeit gewesen sein müßte. - BVerwG, 04.02.1966 - II C 65.63
Operation eines Berufssoldaten auf dienstlichen Befehl als Dienstunfall
Die Auffassung, daß eine Operation als eine gerade zu Heilungszwecken erfolgende ärztliche Einwirkung auf den menschlichen Körper schon angesichts dieser Zielrichtung dem "vorgegebenen Unfallbegriff" (vgl. BVerwGE 10, 258 [260]) schlechthin nicht subsumiert werden könne, erscheint zweifelhaft.Wie schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in der bereits erwähnten Entscheidung vom 5. April 1960 (BVerwGE 10, 258 [260]) dargelegt hat, kommt es dann, wenn äußere Einwirkung und eigenes Verhalten des zu Schaden Gekommenen beider Herbeiführung eines plötzlichen, örtlich und zeitlich bestimmbaren, einen Körperschaden Verursachenden Ereignisses zusammengewirkt haben, für die Entscheidung der Frage, ob dieses Ereignis auf "äußerer" Einwirkung beruht, d.h. ein "von außen bewirktes" ist (vgl. Urteil vom 8. Mai 1963 - BVerwG VI C 89.61-), darauf an, "wodurch dieses Ereignis seine Prägung erfährt", d.h. welche der Ursachen die "wesentliche" war.
Zwar hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem bereits angeführten Urteil vom 5. April 1960 (BVerwGE 10, 258) im Rahmen der Erörterung, ob in der Selbsttötung eines Berufsoffiziers ein Unfall gesehen werden kann, bei Beantwortung der Frage nach der wesentlichen Ursache für das (im Abdrücken der Pistole gegen sich selbst liegende) "Ereignis" den kriegsbedingten "äußeren" Einwirkungen auf Psyche und Körper des Berufsoffiziers, die diesen zu der Selbsttötung geführt hatten, gegenüber dem "inneren" Entschluß zur Selbsttötung die wesentliche Bedeutung in der Erwägung abgesprochen, daß es zu den Wesenseigentümlichkeiten des Dienstes eines Berufsoffiziers gehöre., auch unter den festgestellten kriegsbedingten Belastungen seinen Dienstverrichtungen nachzugehen.
- BVerwG, 18.10.1972 - II B 2.72
Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …
Soweit die Beschwerde ausführlich an dem Berufungsurteil und an dem dort herangezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 10, 258 rechtliche Kritik übt, genügt sie nicht den Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 3 VwGO; denn insoweit läßt sie die von § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO geforderte Formulierung der sich stellenden konkreten Rechtsfrage und außerdem den Hinweis auf den Grund vermissen, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" der Rechtsfrage rechtfertigen soll (vgl. hierzu BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung).Abgesehen davon irrt die Beschwerde in ihrer Auffassung, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil BVerwGE 10, 258 Überlegungen angestellt, die auf der in späteren Entscheidungen des Gerichts (BVerwGE 17, 59 und BVerwGE 26, 332) für den Bereich des beamtenrechtlichen Dienstunfallrechts abgelehnten Adäquanztheorie beruhten.
Die Darlegungen auf S. 260 der Entscheidung BVerwGE 10, 258 stellen eindeutig klar, daß das Bundesverwaltungsgericht auch bei dieser Entscheidung an der schon im Urteil BVerwGE 7, 48 vertretenen Lehre von der wesentlichen Ursache festgehalten hat.
- BVerwG, 25.11.1977 - 5 C 12.77
Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Klagefrist - Adressierung der Klage - …
Der beschließende Senat stimmt den Erwägungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1972, 684) zu, die dieser im Falle einer bei dem unzuständigen Landgericht eingelegten Berufung angestellt hat, wenn auch die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung nach § 233 Abs. 1 ZPO (a.F durch Naturereignisse oder andere unabwendbare Zufälle verhindert) und § 60 Abs. 1 VwGO (ohne Verschulden verhindert) insoweit unterschiedlich geregelt sind." Nun hat zwar die Rechtsprechung für eng begrenzte materiellrechtliche Bereiche - ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage, aber orientiert am Regelungszweck jenes materiellen Rechts - die Auffassung entwickelt, daß von mehreren Umständen, die zum Eintritt eines Erfolges geführt haben, nur diejenige ursächlich im Rechtssinne sei, die im Vergleich zu den anderen Ursachen überragende (wesentliche oder prägende) Bedeutung habe; so die Rechtsprechung der Sozialgerichte zum Betriebsunfallrecht und im Anschluß daran die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung (vgl. BVerwGE 7, 48 (50); modifiziert in BVerwGE 10, 258 (260 f)). - BVerwG, 15.05.1996 - 2 B 106.95
Amtsausübung im Einwirkungsbereich gefährlicher Stoffe bei nachgewiesener …
- BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61
Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung …
- BVerwG, 08.05.1963 - VI C 89.61
Versorgung nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel …
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 4 S 2569/01
Dienstunfall: Unterbrechung des Heimwegs - Nahrungsaufnahme - Fortsetzung des …
- BVerwG, 21.10.1964 - VI C 132.61
Rechtsmittel
- BVerwG, 20.10.1961 - II B 40.61
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 22.09.1966 - II C 42.64
- BVerwG, 13.10.1964 - II C 60.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.01.1967 - VI C 82.63
Rücknahme der Festsetzung von Versorgungsbezügen - Materielle Beweislast des …
- BVerwG, 02.11.1984 - 7 C 27.84
Rücktritt von einer Ersten juristischen Staatsprüfung - Verletzung der …
- BVerwG, 18.01.1967 - VI C 96.65
Begriff der wesentlichen Ursache im Dienstunfallrecht bei mehreren mitwirkenden …
- BVerwG, 11.12.1963 - VI C 77.61
Rechtsmittel
- BVerwG, 15.05.1996 - 2 B 109.95
Übertragung der Grundsätze für "seuchenhaft auftretende Krankheiten in einem …
- BVerwG, 23.11.1967 - VIII C 50.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.11.1960 - VI C 198.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.02.1961 - II B 50.60
Suizid (Selbsttötung) eines Beamten als Dienstunfall - Selbsttötung als Unfall im …
- BVerwG, 15.05.1996 - 2 B 108.95
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Amtsausübung im …
- BVerwG, 06.05.1975 - II C 35.73
Voraussetzungen eines Dienstunfalls
- BVerwG, 26.06.1963 - VI C 157.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 16.01.1964 - II C 88.61
Gehirnerschütterung mit Schädelfraktur - Verschwinden früherer organischer …
- BVerwG, 15.05.1996 - 2 B 107.95
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Amtsausübung im …
- BVerwG, 14.12.1966 - VI C 86.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.12.1965 - II C 26.63
Bewilligung von Versorgungsbezügen gegenüber Hinterbliebenen eines vermeintlichen …
- BVerwG, 27.06.1980 - 7 B 110.80
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Umfang des Begründungserfordernisses …
- BVerwG, 24.02.1978 - 6 B 4.78
Dienstunfall unter Alkoholeinfluss - Lösung des dienstlichen Zusammenhangs durch …
- BVerwG, 23.06.1965 - VI C 85.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 17.02.1965 - VI C 60.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 24.10.1962 - VI C 58.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.03.1982 - 2 B3.81
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung eines Herzinfarktes i.R.e. …
- VGH Hessen, 14.03.1973 - OS I 70/66
- BVerwG, 19.08.1968 - II B 36.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 08.07.1968 - VI B 56.67
Selbstmord als Ergebnis eines Dienstunfalls des am Unfall beteiligten Dritten
- BVerwG, 20.02.1963 - VI C 33.61
Anwendung der Lehre von der wesentlichen Ursache im Rahmen des § 181a …
- BVerwG, 03.02.1970 - II C 96.65
Anspruch auf Kriegsunfallversorgung - Unfall infolge der Ausübung des …
- BVerwG, 23.03.1967 - II C 53.64
Überprüfung des Anspruchs auf Gewährung von Versorgung nach dem G 131 und …
- BVerwG, 09.10.1961 - VI C 13.60
Rechtsmittel
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