Rechtsprechung
| BVerwG, 30.01.1957 - VI C 206.56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.11.1953 - V A 305/53
- BVerwG, 30.01.1957 - VI C 206.56
Papierfundstellen
- DÖV 1958, 88
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 201.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.01.1957 - VI C 206.56
Beamtenverhältnis eines Assessors (K) nach dem 8. Mai 1945 zunächst schon deshalb aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen ausgeschieden (Art. 131 GG), weil der Beklagte seine Weiterbeschäftigung schon nach seiner Rückmeldung im April 1945 aus Gründen, die mit dem Zusammenbruch zusammenhingen, abgelehnt hat (BVerwGE 1, 251 [253]). - BVerwG, 18.12.1953 - II C 21.53
Entlassung eines Lehrers aus dem Lehrberuf (Widerruf des Beamtenverhältnisses) - …
Auszug aus BVerwG, 30.01.1957 - VI C 206.56
Die in Betracht kommenden reichsrechtlichen Vorschriften sind jedoch nach der vom erkennenden Senat übernommenen und weiterentwickelten Rechtsprechung des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 57) nicht als "Bundesrecht" i.S. von § 56 Abs. 1 Satz 1 BVerwGG zu beurteilen, weil Dienstherr des Klägers nach den unbestrittenen und zutreffenden Darlegungen des Berufungsgerichts infolge des Übergangs der Aufgaben der Justiz vom Reich auf die Länder das Land Niedersachsen, also nicht der Bund, ist. - BVerwG, 15.12.1955 - I C 1.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.01.1957 - VI C 206.56
Der Revision ist einzuräumen, daß die vom Berufungsgericht vertretene Auffassung, das Beamtenverhältnis des Klägers zum Reich sei durch den Zusammenbruch des Reichs nicht automatisch erloschen, im Widerspruch zu den Gründen des sogen. Beamtenrechtsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1953 (BVerwGE 3, 58 ff.) steht.
- BVerwG, 30.10.1954 - II C 96.54
Ein Wiener Mißverständnis - Das Österreicher-Urteil und das Bonner Grundgesetz
Auszug aus BVerwG, 30.01.1957 - VI C 206.56
Gleichwohl ist diese Auffassung nicht zu beanstanden, weil Rechtsausführungen in den Gründen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls dann nicht an der bindenden Wirkung nach § 31 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 12. März 1951 (BGBl. I S. 243) teilnehmen, wenn sie nicht Verfassungsrecht, sondern sonstiges Recht betreffen (BVerwGE 1, 213 und 255). - BVerwG, 01.03.1956 - V C 44.54
Voraussetzungen für die Verwirkung eines Rechts auf Anfechtung eines …
Auszug aus BVerwG, 30.01.1957 - VI C 206.56
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (V. Senat, Urteil vom 1. März 1956 - BVerwG V C 44.54 -, MDR 1956, 632) die Möglichkeit der Verwirkung der Klagebefugnis anerkannt, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß der von dem Verwaltungsakt Betroffene ein Verhalten an den Tag legt, das bei der Behörde den Anschein erweckt, er erkenne den Verwaltungsakt als rechtmäßig an, so daß die danach erfolgende spätere Anfechtung in Widerspruch zu seinem früheren Verhalten steht und damit gegen Treu und Glauben verstößt. - BVerwG, 04.05.1956 - II C 143.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.01.1957 - VI C 206.56
ImUrteil vom 4. Mai 1956 - BVerwG II C 143.54 - hat der II. Senat ausgeführt: Da auf dem Gebiete des Beamtenrechts zu den wesentlichen Rechtsgrundsätzen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gehöre, könne sich der beklagte Dienstherr nicht darauf berufen, der Beamte habe das Klagerecht durch längeres Zuwarten verwirkt, nachdem der Dienstherr selbst der ihm obliegenden Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung nicht nachgekommen sei. - BVerwG, 04.11.1953 - II C 72.53
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Auszug aus BVerwG, 30.01.1957 - VI C 206.56
Die vom Beklagten angeregte Berichtigung seiner Parteibezeichnung ist eine Klageänderung, die nach § 60 BVerwGG im Revisionsverfahren ausgeschlossen ist (zu vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 4. November 1953 - BVerwG II C 72.53, DVBl. 1954 S. 228 -).
- BVerwG, 04.06.1970 - II C 16.66
Anhörung der Hauptfürsorgestelle bei Entlassung eines schwerbeschädigten früheren …
Die auf Grund des Runderlasses der Reichsminister des Innern und der Finanzen vom 22. Dezember 1942 (Reichsbesoldungsblatt 1943 S. 1) und der Allgemeinverfügung des Reichsministers der Justiz vom 15. Februar 1943 (DJ S. 125) ernannten Assessoren (K) seien Beamte im Vorbereitungsdienst mit allen, sich aus dieser Rechtsstellung ergebenden Besonderheiten gewesen (ebenso BVerwG, Urteil vom 10. Januar 1957 - BVerwG VI C 206.56 - [DÖV 1958 S. 87]).Dessen Teilnahme an der Unterbringung endete - entsprechend der Rechtsstellung der Assessoren (K) nach dem am 8. Mai 1945 geltenden Recht - mit dem Bestehen der großen Staatsprüfung (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. Urteile vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 206.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 6 G 131 Nr. 3] und vom 7. Mai 1958 - BVerwG VI C 426.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 11 G 131 Nr. 4]).
- BVerwG, 07.12.1966 - VI C 116.63
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Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 206.56 -, BVerwGE 5, 86 [88] , vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 181.58 -, vom 12. Juli 1962 - BVerwG II C 96.60 - [Buchholz BVerwG 234, § 35 G 131 Nr. 11] und BVerwGE 16, 256 [260]) gestattet das Gesetz zu Art. 131 GG Rückgriffe auf die in den Rechtsverhältnissen bis zum 8. Mai 1945 begründeten Ansprüche nur insoweit, als es das ausdrücklich bestimmt.§ 77 Abs. 1 G 131 schließt allerdings günstigere landesrechtliche Regelungen im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 2 G 131 nicht aus (vgl. Urteil vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 206.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 6 G 131 Nr. 3]).
- BVerwG, 13.12.1957 - VI C 270.57
Anfechtung des Widerrufs eines Hilfsrichterauftrags sowie der Berufung in das …
Sollte der Kläger im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechtsstellung eines Assessors (K) gehabt haben, so hatte sie also spätestens mit der Eröffnung des Ergebnisses der großen juristischen Staatsprüfung ihr Ende gefunden (so Urteil des erkennenden Senats vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 206.56 -).
- BVerwG, 06.07.1960 - VI C 373.57
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Wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat, war es der Sinn des Art. 131 GG, gerade für die Zeit unmittelbar nach dem 8. Mai 1945, also die Zeit größter Unklarheit und Unsicherheit, Rechtseinheit und Befriedung zu schaffen (vgl. hierzu Urteile des erkennenden Senats vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 206.56 -, Buchholz BVerwG, 234, § 6 G 131 Nr. 3 = NDBZ 1957 S. 270, und vom 25. November 1959 - BVerwG VI C 392.57 -). - BVerwG, 15.11.1957 - VI C 25.56
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Diese Rechtsansicht stimmt mit demUrteil des erkennenden Senats vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 206.56 - überein, in dem ausgeführt ist, daß auf die Rechtsverhältnisse der vor dem 1. April 1951 auch, noch aus beamtenrechtlichen Gründen entlassenen "einheimischen" Beamten nur § 77 Abs. 1 G 131 und die durch Art. 131 Satz 3 GG sowie § 63 Abs. 3 Satz 2 G 131 unangetastet gebliebenen günstigeren landesrechtlichen Regelungen anwendbar sind. - BVerwG, 25.05.1960 - VI C 212.56
Pflicht des Pensionsamtes zur Ermittlung des Zeitpunktes des Eintritts der …
Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß der Rechtsgedanke der Verwirkung auch im Beamtenrecht, hier insbesondere im Hinblick auf die gegenseitigen Verpflichtungen aus den Geboten der Fürsorge und Treue gilt (vgl. Urteil vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 206.56 -, NDBZ 1957 S. 270; BVerwGE 6, 204 [BVerwG 24.02.1958 - VI C 234/57]). - BSG, 27.04.1979 - 4 RJ 57/78
Beamter - Verlust des Amtes - Beiträge außerhalb des öffentlichen Dienstes - …
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat im Urteil vom 30. Januar 1957 -VI C 206.56 - (Buchholz BVerwG 234 5 6 G 131 Nr. 3) entschieden, für die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis des Art. 131 GG komme es auf die Regelungsbedürftigkeit der am 8. Mai 1945 begründeten Rechtsverhältnisse an und nicht darauf, ob ein aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen aus dem öffentlichen Dienst ausgeschiedener Beamter am 1. April 1951 entsprechend wiederverwendet gewesen sei (8.11). - BVerwG, 08.10.1959 - II C 176.57
Voraussetzungen der Beamtenversorgung bei Inkrafttreten des G 131 - Vorenthaltung …
Die Anwendung des § 77 G 131 setzt lediglich die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis des Art. 131 des Grundgesetzes voraus, aus dem der Kläger nicht ausgeschieden ist, weil sein Beamtenverhältnis jedenfalls für die Zeit von der Entlassung bis zur Gewährung einer Versorgung der Regelung bedürftig geblieben ist (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 206.56 - [NDBZ 1957, 270]). - BVerwG, 16.05.1957 - VI B 38.56
Rechtsmittel
In anderen Fällen beruht der Ausspruch des Fortbestands des Verhältnisses eines Assessors (K) auf besonderen, hier nicht anwendbaren landesrechtlichen Regelungen (vgl. z.B. Urteil des erkennenden Senats vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 206.56 - noch nicht veröffentlicht). - BVerwG, 25.11.1959 - VI C 392.57
Rechtsmittel
Sinn des Art. 131 GG war es, wie der erkennende Senat schon früher entschieden hat, gerade auch für die Zeit unmittelbar nach dem 8. Mai 1945, also die Zeit größter Unsicherheit und Unklarheit, Rechtseinheit und Befriedung zu schaffen(Urteil vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 206.56 -, abgedruckt in NDBZ 1957, 270). - BVerwG, 31.01.1959 - VI CB 117.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.09.1958 - II CB 214.57
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