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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.1963 - VI C 225.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,686
BVerwG, 20.02.1963 - VI C 225.61 (https://dejure.org/1963,686)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1963 - VI C 225.61 (https://dejure.org/1963,686)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1963 - VI C 225.61 (https://dejure.org/1963,686)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Anordnung der Zwangspensionierung - Entscheidung über die Einholung eines Obergutachtens als Ermessensentscheidung mit Recht auf freie Beweiswürdigung - Auswirkung einer Kriegsbeschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1963 - VI C 225.61
    Demnach haben die nach § 35 Abs. 2 des Schwerbeschädigtengesetzes i.d.F. vom 16. Juni 1953 (BGBl. I S. 389) anzuhörenden Stellen auch noch nach Abschluß des Verfahrens nach § 75 Abs. 2 LBG hinreichend Gelegenheit, durch Geltendmachung der sich aus der Fürsorge für die Schwerbeschädigten im allgemeinen und den Verhältnissen des einzelnen schwerbeschädigten Beamten im besonderen ergebenden Gesichtspunkte die Entscheidung des Dienstherrn über die Zurruhesetzung des schwerbeschädigten Beamten zu beeinflussen (vgl. BVerwGE 9, 69; 10, 75 [BVerwG 16.12.1959 - VI C 24/59][82]).
  • BVerwG, 08.07.1959 - VI C 288.57

    Keine Nachholung der Anhörung der Hauptfürsorgestelle im …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1963 - VI C 225.61
    Demnach haben die nach § 35 Abs. 2 des Schwerbeschädigtengesetzes i.d.F. vom 16. Juni 1953 (BGBl. I S. 389) anzuhörenden Stellen auch noch nach Abschluß des Verfahrens nach § 75 Abs. 2 LBG hinreichend Gelegenheit, durch Geltendmachung der sich aus der Fürsorge für die Schwerbeschädigten im allgemeinen und den Verhältnissen des einzelnen schwerbeschädigten Beamten im besonderen ergebenden Gesichtspunkte die Entscheidung des Dienstherrn über die Zurruhesetzung des schwerbeschädigten Beamten zu beeinflussen (vgl. BVerwGE 9, 69; 10, 75 [BVerwG 16.12.1959 - VI C 24/59][82]).
  • BVerwG, 16.12.1959 - VI C 24.59
    Auszug aus BVerwG, 20.02.1963 - VI C 225.61
    Demnach haben die nach § 35 Abs. 2 des Schwerbeschädigtengesetzes i.d.F. vom 16. Juni 1953 (BGBl. I S. 389) anzuhörenden Stellen auch noch nach Abschluß des Verfahrens nach § 75 Abs. 2 LBG hinreichend Gelegenheit, durch Geltendmachung der sich aus der Fürsorge für die Schwerbeschädigten im allgemeinen und den Verhältnissen des einzelnen schwerbeschädigten Beamten im besonderen ergebenden Gesichtspunkte die Entscheidung des Dienstherrn über die Zurruhesetzung des schwerbeschädigten Beamten zu beeinflussen (vgl. BVerwGE 9, 69; 10, 75 [BVerwG 16.12.1959 - VI C 24/59][82]).
  • BVerwG, 22.03.1962 - II C 10.60

    Antrag auf Aufhebung einer Entlassungsverfügung der Oberfinanzdirektion - Art und …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1963 - VI C 225.61
    Das Berufungsgericht hat den Begriff der Dienstunfähigkeit im Sinne der angeführten Vorschriften offensichtlich nicht verkannt (vgl. Urteil vom 22. März 1962 - BVerwG II C 10.60 - zu § 42 BBG).
  • BVerwG, 25.08.1961 - VIII B 20.61

    Anspruch auf den Rang eines Hauptmanns - Besorgnis persönlicher …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1963 - VI C 225.61
    In der Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Obergutachtens kann allerdings dann ein Verfahrensverstoß, und zwar eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) erblickt werden, wenn das Gutachten grobe Mängel aufweist oder wenn das Berufungsgericht an der Richtigkeit des Gutachtens hätte zweifeln müssen (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1961 - BVerwG VIII B 20.61 - [DÖV 1962 S. 504] und Urteil vom 15. Juni 1961 - BVerwG II C 185.59 -).
  • BVerwG, 15.06.1961 - II C 185.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1963 - VI C 225.61
    In der Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Obergutachtens kann allerdings dann ein Verfahrensverstoß, und zwar eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) erblickt werden, wenn das Gutachten grobe Mängel aufweist oder wenn das Berufungsgericht an der Richtigkeit des Gutachtens hätte zweifeln müssen (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1961 - BVerwG VIII B 20.61 - [DÖV 1962 S. 504] und Urteil vom 15. Juni 1961 - BVerwG II C 185.59 -).
  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 125.63

    Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe

    In der Ablehnung des Antrags auf Einholung eines weiteren Gutachtens könnte nur dann ein Verfahrensverstoß und somit eine Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO liegen, wenn das erste Gutachten grobe Mängel aufwiese oder das Berufungsgericht an der Richtigkeit des Gutachtens hätte zweifeln müssen (vgl. Beschluß vom 24. Februar 1961 - BVerwG V B 22.61; Urteil vom 20. Februar 1963 - BVerwG VI C 225.61 = Buchholz BVerwG 237.8, § 75 Nr. 1; Urteil vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 45.61 = Buchholz BVerwG 232,§ 42 Nr. 3).
  • BVerwG, 25.10.1989 - 2 B 115.89

    Schwerbehinderter Beamter - Versetzung in den Ruhestand - Anhörung der …

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt zu der entsprechenden früheren Regelung des § 47 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes vom 8. Oktober 1979 (BGBl. I S. 1649) - SchwbG a.F. - entschieden, daß die Behörde ihrer Anhörungspflicht auch noch nach Abschluß des gesamten, der abschließenden Entscheidung vorangehenden Verwaltungsverfahrens bis zum Ausspruch der Zurruhesetzung selbst genügen kann (Urteile vom 20. Februar 1963 - BVerwG 6 C 225.61 - und vom 13. Dezember 1963 - BVerwG 6 C 203.61 - <BVerwGE 17, 279-283 -> sowie Beschluß vom 2. Februar 1988 - BVerwG 2 CB 53.87 - ).
  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 45.61

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Beendigung eines …

    Die Einholung eines Gutachtens (Obergutachtens) steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (vgl. § 86 Abs. 1, § 96 VwGO;… ferner auch Eyermann-Fröhler, 3. Aufl., VwGO, § 86 RdNr. 19); sie ist regelmäßig nur dann geboten, wenn die vorhandenen Gutachten grobe Mängel oder Widersprüche aufweisen und sich infolgedessen die Einholung eines (weiteren) Gutachtens dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. hierzu die Urteile vom 20. Februar 1963 - BVerwG VI C 225.61 -, VerwRspr. Bd. 16 Nr. 17 S. 49, und vom 8. Juni 1964 - BVerwG VI C 101.61 -).
  • BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61

    Zur Frage, ob bei Entlassung eines schwerbeschädigten Widerrufsbeamten die …

    Hiergegen läßt sich nicht etwa dasUrteil des erkennenden Senats vom 20. Februar 1963 - BVerwG VI C 225.61 - (Buchholz BVerwG 237.8, § 75 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 1) anführen.
  • BVerwG, 18.01.1967 - VI C 96.65

    Begriff der wesentlichen Ursache im Dienstunfallrecht bei mehreren mitwirkenden …

    Ein weiteres Gutachten nicht einzuholen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das Gericht an der Richtigkeit des vorliegenden Gutachtens hätte zweifeln müssen (vgl. Urteile vom 15. Juni 1961 - BVerwG II C 185.59 - und vom 20. Februar 1963 - BVerwG VI C 225.61 - [Buchholz BVerwG 237.8, § 75 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 1 = VerwRspr. Bd. 16 Nr. 17 S. 49]).
  • BVerwG, 22.08.1984 - 1 D 21.83

    Unterlassung der Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbeschädigten vor …

    Im Einklang hiermit hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 20. Februar 1963 - BVerwG 6 C 225.61 - Buchholz 237.8) der nachträglichen Anhörung der Hauptfürsorgestelle im Verfahren der Zwangspensionierung heilende Wirkung ausdrücklich zugesprochen.
  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 60.65

    Verfahrensmangel durch Nichteinholung eines weiteren Sachverständigengutachtens …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann dies unter anderem der Fall sein, wenn es um besonders schwierige Fragen geht, wenn das bisher vorliegende Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters gibt (vgl. Beschluß vom 25. August 1961 - BVerwG VIII B 20.61 - [DÖV 1962, 504]; Urteil vom 20. Februar 1963 - BVerwG VI C 225.61 - [VerwRspr.
  • BVerwG, 02.02.1988 - 2 CB 53.87

    Schwerbehinderter Beamter - Zurruhesetzung - Vertrauensmann der Schwerbehinderten …

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 20. Februar 1963 - BVerwG 6 C 225.61 - (Buchholz 237.8 § 75 Nr. 1 = VRspr. Bd. 16 Nr. 17) ausdrücklich ausgesprochen und im Urteil vom 13. Dezember 1963 - BVerwG 6 C 203.61 - (BVerwGE 17, 279 [BVerwG 13.12.1963 - VI C 203/61]) bestätigt, daß die Behörde ihrer Anhörungspflicht auch noch nach Abschluß des gesamten, der abschließenden Entscheidung vorangehenden Verwaltungsverfahrens bis zum Ausspruch der Zurruhesetzung selbst genügen kann.
  • BVerwG, 18.04.1975 - III B 23.72

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund eines Verfahrensfehler - …

    Dieses Ermessen hat das Verwaltungsgericht nicht verletzt; es ist nicht ersichtlich, weshalb sich ihm die Einholung eines weiteren Gutachtens hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 20. Februar 1963 - BVerwG VI C 225.61 - - [Buchholz 237.8 § 75 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 1 = VerwRspr.
  • BVerwG, 21.10.1964 - VI C 132.61

    Rechtsmittel

    Im übrigen wäre die Aufklärungsrüge auch unbegründet, weil keine Umstände vorliegen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Einholung eines Obergutachtens erforderlich machen können (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1959 - BVerwG VI C 278.57 - [DÖD 1960 S. 94] , vom 15. Juni 1961 - BVerwG II C 185.59 -, vom 20. Februar 1963 - BVerwG VI C 225.61 - [VerwRspr. Bd. 16 Nr. 17 S. 49] und vom 8. Juni 1964 - BVerwG VI C 101.61 -).
  • BVerwG, 09.08.1966 - II B 17.66

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrages einer Berufungsschrift - Auslegung …

  • BVerwG, 15.11.1967 - VI C 92.64

    Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall - Verfahrensmangel unzureichender …

  • BVerwG, 16.12.1966 - II B 17.66

    Erfordernis eines bestimmten Antrags - Auslegung von Prozesserklärungen - …

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