Rechtsprechung
| BVerwG, 26.05.1971 - VI C 24.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Schulbeihilfe nach dem Landesrecht in Niedersachsen - Begriff der für ein Kind geeigneten Schule - Durch den Landesgesetzgeber im Hinblick auf das beamtenrechtliche Alimentationsprinzip bestehende und berücksichtigte Fürsorgepflicht eines Dienstherrn ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 38, 134
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 12.06.1967 - VI C 28.67
Anforderungen an das Vorliegen der Beihilfefähigkeit einer Jodkur - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - VI C 24.68
Zu diesen in Ausführung der Vorschrift des § 48 BRRG, des § 79 BBG und der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften über die Fürsorgepflicht ergangenen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings ausgeführt, daß zwar auch hier eine generalisierende auf die Durchschnittsbelastung des Beamten abstellende Regelung zulässig sei, daß aber Inhalt und Handhabung gerade dieser Regeln Raum für eine angemessene Berücksichtigung der besonderen Notwendigkeiten des einzelnen Falles lassen müßten, wenn nicht das Wesen der "Beihilfe" eine mit der Fürsorgepflicht nicht zu vereinbarende Beeinträchtigung erleiden solle (BVerwGE 27, 189 [193]).Mit Rücksicht auf die besondere Regelung, welche die Gewährung von Schulbeihilfen davon abhängig macht, daß der Mehraufwand des Beamten für Schulkosten seiner Kinder durch dienstliche Gründe geprägt sein muß, kommt auch ein einzelfallbezogenes unmittelbares Zurückgreifen auf die allgemeinen Vorschriften des § 48 BRRG, § 87 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 1. März 1963 (Nieders. GVBl. S. 95) über die Fürsorgepflicht (vgl. dazu BVerwGE 22, 160 [163 ff.] und 27, 189 [192, 193]) jedenfalls bei einem Sachverhalt wie dem vorliegenden nicht in Betracht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat übrigens in den genannten Entscheidungen unter ausdrücklicher Hinnahme gewisser aus generalisierenden Regelungen folgender Härten (BVerwGE 27, 189 [193]) ein solches Zurückgreifen nur in Fällen für zulässig und geboten erachtet, in denen sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern als verletzt gelten müßte.
- BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - VI C 24.68
Das geschieht grundsätzlich durch die im Gesetz geregelten Dienstbezüge einschließlich der den besonderen örtlichen und Familienverhältnissen Rechnung tragenden Orts- und Kinderzuschläge (BVerwGE 19, 10 [12]; 22, 160 [164]; 24, 92 [96]).Mit Rücksicht auf die besondere Regelung, welche die Gewährung von Schulbeihilfen davon abhängig macht, daß der Mehraufwand des Beamten für Schulkosten seiner Kinder durch dienstliche Gründe geprägt sein muß, kommt auch ein einzelfallbezogenes unmittelbares Zurückgreifen auf die allgemeinen Vorschriften des § 48 BRRG, § 87 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 1. März 1963 (Nieders. GVBl. S. 95) über die Fürsorgepflicht (vgl. dazu BVerwGE 22, 160 [163 ff.] und 27, 189 [192, 193]) jedenfalls bei einem Sachverhalt wie dem vorliegenden nicht in Betracht.
- BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - VI C 24.68
Das geschieht grundsätzlich durch die im Gesetz geregelten Dienstbezüge einschließlich der den besonderen örtlichen und Familienverhältnissen Rechnung tragenden Orts- und Kinderzuschläge (BVerwGE 19, 10 [12]; 22, 160 [164]; 24, 92 [96]).
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62
Beamtinnenwitwer
Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - VI C 24.68
Dieses zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) zählende Prinzip besagt, daß der Dienstherr dem Beamten den seinem Amt und seinen Familienverhältnissen angemessenen ("standesgemäßen") Unterhalt für seinen eigenen Lebensbedarf und den seiner Familie zu gewähren hat (vgl. BVerfGE 16, 94 [112 f., 115]; 21, 329 [344]). - BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60
Wehrmachtspensionäre
Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - VI C 24.68
Dieses zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) zählende Prinzip besagt, daß der Dienstherr dem Beamten den seinem Amt und seinen Familienverhältnissen angemessenen ("standesgemäßen") Unterhalt für seinen eigenen Lebensbedarf und den seiner Familie zu gewähren hat (vgl. BVerfGE 16, 94 [112 f., 115]; 21, 329 [344]). - BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 155.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 08.09.1983 - 2 B 148.82
Aufwandsentschädigung - Arbeitszimmer und -mittel - Fahrtkosten - Gymnasiallehrer
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die Ansprüche hinausgehen, die im Gesetz selbst speziell und abschließend - hier hinsichtlich der Voraussetzungen für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung - geregelt sind (BVerwGE 24, 92 [96]; 38, 134 [137 f.]; Beschluß vom 5. August 1971 - BVerwG 6 B 21.71 - [Buchholz 237.2 § 43 LBG Berlin Nr. 1] sowie Urteil vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 1.81 - [Buchholz 237.7 § 78 a LBG NW Nr. 2] mit weiteren Nachweisen).Im übrigen können die weiten Grenzen des Ermessens allenfalls dann überschritten sein, wenn ohne Fürsorgeleistung eine unerträgliche Belastung der amtsangemessenen Lebensführung des Beamten eintreten und dadurch die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern beeinträchtigt würde (vgl. BVerwGE 38, 134 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 24/68] [138]; 60, 212 [220]; 64, 333 [343]; Urteil vom 28. Dezember 1982 - BVerwG 6 C 98.80 - [Buchholz 235 § 17 BBesG Nr. 3 = DVBl. 1983, 803; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen]).
- BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht …
Es kann unerörtert bleiben, ob nicht eine solche Konkretisierung durch Gesetz wie hier die Festsetzung der Höchstgrenze von 600 DM in § 8 BUKG - anders als im Falle der Konkretisierung durch Verwaltungsübung, Verwaltungsvorschrift oder Rechtsverordnung - einen Rückgriff auf den allgemeinen Grundsatz der Fürsorgepflicht (§ 79 BBG, § 31 SG) in besonders gelagerten Ausnahmefällen überhaupt ausschließt (vgl. hierzu in anderem Zusammenhang Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 24.68 - [BVerwGE 38, 134, 137 ff. [BVerwG 26.05.1971 - VI C 24/68]]); insofern ist auch - vom Standpunkt des Klägers her verständlich - die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage nicht erfolgt. - BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84
Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber einem rechtskräftig freigesprochenen …
Im übrigen kommt ein über die in Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergangenen Verwaltungsvorschriften hinausgehendes Zurückgreifen auf die in § 85 LBG verankerte allgemeine Fürsorgepflicht - unter ausdrücklicher Hinnahme gewisser aus generalisierenden Regelungen folgender Härten - nur in den Fällen in Betracht, in denen sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern als verletzt gelten müßte (BVerwGE 27, 189 [BVerwG 12.06.1967 - BVerwG VI C 28.67] [193]; 38, 134 [138]; Beschlüsse vom 18. September 1974 - BVerwG 6 B 39.74 - [Buchholz 235.16 § 18 LBesG Niedersachsen Nr. 1] und vom 19. November 1974 - BVerwG 6 B 21.74 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 52]; Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 2 C 48.75 - [Buchholz 238.927 BVO Nordrhein-Westfalen Nr. 5]; BVerwGE 60, 212 [BVerwG 18.06.1980 - BVerwG 6 C 19.79] [220]; 64, 333 [343]).
- BVerwG, 16.12.1976 - VI C 24.71
Beihilfe - Erhöhung des Bemessungssatzes - Fürsorgepflicht - Finanzielle …
Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß unter Hinnahme gewisser aus generalisierenden Regelungen folgender Härten ein über die in Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergangenen Beihilfevorschriften hinausgehendes, einzelfallbezogenes Zurückgreifen auf die in § 79 BBG verankerte allgemeine Fürsorgepflicht des Dienstherrn in den Fällen zulässig und geboten ist, in denen sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern als verletzt gelten müßte (BVerwGE 27, 189 [193]; 38, 134 [138];… Urteil vom 10. August 1971 - BVerwG VI C 136.67 - [a.a.O.]; BVerwGE 45, 172 [177]; Beschlüsse vom 18. September 1974 - BVerwG VI B 39.74 - [Buchholz 235.16 § 18 LBesG Niedersachsen Nr. 1] und vom 19. November 1974 - BVerwG VI B 21.74 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 52]). - VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 25-VII-10
Reisekostenvergütung der Beamten und Richter
Rn. 44 a) Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn können im Allgemeinen keine weitergehenden Ansprüche hergeleitet werden als solche, die im Gesetz selbst speziell und abschließend, etwa hier im Hinblick auf die Höhe der Reisekostenerstattung, geregelt sind (BVerwG vom 12.5.1966 = BVerwGE 24, 92/96; BVerwG vom 26.5.1971 = BVerwGE 38, 134/137 f.; BVerwG vom 8.9.1983 = BayVBl 1984, 569). - BVerwG, 25.10.1972 - VI C 5.71
Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei einer …
Dabei können Praktikabilitätsgründe eine gewisse Rolle spielen (vgl. u.a. die soeben angeführten Urteile und BVerwGE 27, 189 [193]; 37, 57 [58/59]; 38, 134 [137]). - BVerwG, 10.08.1971 - VI C 136.67 Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil in BVerwGE 27, 189 zum Ausdruck gebracht und in seinem die Gewährung von Schulbeihilfen betreffenden und zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 24.68 - eindeutig ausgesprochen, daß unter Hinnahme gewisser aus generalisierenden Regelungen folgender.
- BVerwG, 10.02.1977 - II C 43.74
Verfall des Resturlaubs bei fehlender rechtzeitiger Geltendmachung - Hinderung …
Auf die allgemeine Vorschrift des § 79 Satz 1 BBG und ihn entsprechende landesrechtliche Vorschriften kann allenfalls dann zurückgegriffen werden, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. BVerwGE 38, 134 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 24/68] [138] sowie Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 1974 - BVerwG VI B 39.74 - [Buchholz 235.16 § 18 LBesG Nds. Nr. 1] und vom 4. April 1975 - BVerwG VI B 65.74 - [Buchholz 238.911 Nr. 5 BhV Nr. 1]). - BVerwG, 22.10.1976 - VI C 55.72
Überleitung von Beihilfeansprüchen auf den Träger der Sozialhilfe - Auswirkungen …
Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß unter Hinnahme gewisser aus generalisierenden Regelungen folgender Härten ein über die in Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergangenen Beihilfevorschriften hinausgehendes, einzelfallbezogenes Zurückgreifen auf die allgemeine Fürsorgepflicht des Dienstherrn in den Fällen zulässig und geboten ist, in denen sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern als verletzt gelten müßte (BVerwGE 27, 189 [193]; 38, 134 [138];… Urteil vom 10. August 1971 - BVerwG VI C 136.67 - [a.a.O.]; BVerwGE 45, 172 [177]; Beschlüsse vom 18. September 1974 - BVerwG VI B 39.74 - [Buchholz 235.16 § 18 LBesG Niedersachsen Nr. 1] und vom 19. November 1974 - BVerwG VI B 21.74 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 52]). - BVerwG, 24.07.1978 - 6 C 8.78
Anspruch auf Erhöhung des Bemessungssatzes für Aufwendungen anlässlich einer …
Auf die allgemeine Fürsorgepflicht kann allenfalls dann zurückgegriffen werden, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. u.a. BVerwGE 38, 134 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 24/68] [138] sowie Beschlüsse vom 18. September 1974 - BVerwG 6 B 39.74 - [Buchholz 235.16 § 18 LBesG Niedersachsen Nr. 1], vom 19. November 1974 - BVerwG 6 B 21.74 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 52] und vom 4. April 1975 - BVerwG 6 B 65.74 - [Buchholz 238.911 Nr. 5 BhV [F. 1975] Nr. 1]; Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 2 C 48.75 -). - BVerwG, 18.10.1976 - VI C 4.71
Überleitung von Beihilfeansprüchen auf den Träger der Sozialhilfe nach dem Tode …
- BVerwG, 04.04.1975 - VI B 65.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 02.11.1978 - 2 B 3.78
Gemeindedirektoren - Kommunale Vertretungskörperschaften - Teilnahme an Sitzungen …
- BVerwG, 24.10.1989 - 2 B 112.89
Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde …
- BVerwG, 26.01.1978 - 2 C 48.75
Beihilfeanspruch auf Erstattung der Kosten für eine Familienhilfe - Bestimmung …
- BVerwG, 31.08.1977 - 2 B 13.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 13.12.1977 - 2 B 31.76
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für die Eltern des Beamten - Fürsorgepflicht …
- BVerwG, 18.09.1974 - VI B 39.74
Erhöhung des Bemessungssatzes für eine beihilfeberechtigte Beamtin im Falle ihres …
- BVerwG, 31.01.1996 - 2 B 5.96
Ernennung eines Hochschuldozenten zum Beamten auf Lebenszeit - Erfordernis eines …
- BVerwG, 03.02.1993 - 2 B 9.93
Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im …
- BVerwG, 04.10.1979 - 6 A 5.77
Anspruch auf Fortzahlung einer Sicherheitszulage oder Zahlung eines …
- BVerwG, 17.07.1972 - VI B 4.72
- OVG Niedersachsen, 07.12.1993 - 5 L 93/90
Schaden eines Beamten: Rabattverlust in der KFZ-Haftpflichtversicherung; Beamter; …
- BVerwG, 12.12.1980 - 6 B 36.80
Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" einer Rechtssache - Rückgriff auf die …
- BVerwG, 02.07.1981 - 6 B 12.81
Nichtzulassungsbeschwerde - Fürsorgepflicht des Dienstherrn - …
- BVerwG, 23.02.1978 - 6 B 21.78
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Gewährung von Beihilfeleistungen - …
- OVG Bremen, 02.12.1975 - I BA 10/75
Kosten der Übermittlung von Dienstbezügen; Anspruch eines Bundesbeamten auf …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".