Rechtsprechung
| BVerwG, 25.03.1963 - VI C 24.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versorgungsansprüche eines Beamten - Anspruch auf ein Übergangsgehalt - Anspruch auf lebenslange Dienstzeitversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 02.12.1960 - 146 III 59
- BVerwG, 25.03.1963 - VI C 24.61
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.06.1962 - II C 123.61
Versorgungsansprüche der früheren Berufssoldaten - Versorgungsansprüche der durch …
Auszug aus BVerwG, 25.03.1963 - VI C 24.61
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61] [292 ff.] ausgeführt hat, enthält § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 die Fiktion, daß für die Anwendung des Gesetzes zu Art. 131 GG als Dienstunfähigkeit im Sinne der am 8. Mai 1945 geltenden wehrrechtlichen Vorschriften die dauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens zwei Drittel anzusehen ist. - BVerwG, 09.03.1960 - VI C 156.57
Versorgung früherer Berufssoldaten - Begriff "Minderung der Erwerbsfähigkeit"
Auszug aus BVerwG, 25.03.1963 - VI C 24.61
Nur die Minderung der Erwerbsfähigkeit im allgemeinen Erwerbsleben (vgl. dazu auch das Urteil vom 9. März 1960 - BVerwG VI C 156.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 22 = RiA 1960 S. 270]) kann deshalb zuverlässig Aufschluß darüber geben, ob die Gewährung einer Versorgung unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge gerechtfertigt ist, also mit dem Zweck des Gesetzes zu Art. 131 GG im Einklang steht. - BVerwG, 20.02.1963 - VI C 33.61
Anwendung der Lehre von der wesentlichen Ursache im Rahmen des § 181a …
Auszug aus BVerwG, 25.03.1963 - VI C 24.61
Die möglicherweise später eingetretene nachhaltige Besserung des Gesundheitszustandes des Klägers konnte an seinem etwaigen Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des 8. Mai 1945 nach § 53 Abs. 2 Satz 1 und § 53 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 6 Abs. 2 G 131 nichts mehr ändern (vgl. Urteil vom 20. Februar 1963 - BVerwG VI C 33.61 -).
- BVerwG, 20.06.1963 - VI C 105.62
Anspruch eines Berufssoldaten auf Versorgung bei Dienstunfähigkeit auf Grund …
Es kommt also nicht darauf an, ob der ehemalige Berufssoldat bei Kriegsende dauernd unfähig war, seine Dienstpflichten als Berufssoldat zu erfüllen; es ist vielmehr auch im Rahmen des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 allein darauf abzustellen, ob bei ihm entsprechend der Fiktion des § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 eine dauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um wenigstens zwei Drittel gegeben ist (vgl. BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61] und das Urteil des erkennenden Senats vom 25. März 1963 - BVerwG VI C 24.61 -).Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 25. März 1963 - BVerwG VI C 24.61 - ausgeführt, daß der nach § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 maßgebende Zeitpunkt für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit der 8. Mai 1945 ist.
Im übrigen hat das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum die Frage verneint, ob der Kläger am 8. Mai 1945 um wenigstens zwei Drittel in seiner Erwerbsfähigkeit dauernd beschränkt war (vgl. auch hierzu das bereits angeführte Urteil vom 25. März 1963 - BVerwG VI C 24.61 -).
- BVerwG, 29.09.1967 - II B 25.67
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 …
Beruf, Arbeitsmöglichkeit, etwaige Arbeitstätigkeit und die Minderung der Erwerbsfähigkeit waren für die Beurteilung unerheblich (ebenso schon Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. März 1963 - BVerwG VI C 24.61 -).Anscheinend will die Beschwerde ferner geltend machen, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1963 - BVerwG VI C 24.61 - (Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 33) ab.
- BVerwG, 11.11.1965 - II C 181.62
Rechtsmittel
Dem ist beizupflichten; denn die Richtigkeit dieser Auffassung wird schon durch den Wortlaut des § 53 Abs. 2 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 bestätigt, nach dem der dort vorgesehene Versorgungsanspruch den Berufssoldaten gewährt wird, die infolge einer "bis zu diesem Zeitpunkt", d.h. bis zum 8. Mai 1945, erlittenen Dienstbeschädigung "dienstunfähig geworden waren und dadurch einen Anspruch auf lebenslängliche Dienstzeitversorgung erlangt hatten" In Übereinstimmung damit hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung zu den genannten Vorschriften die Versorgung einem Berufssoldaten versagt, dessen Dienstbeschädigung erst nach dem 8. Mai 1945 zur Dienstunfähigkeit geführt hat (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1963 - BVerwG VI C 105.62 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 37]), und andererseits die Versorgung einen Berufssoldaten, dessen Erwerbsfähigkeit am 8. Mai 1945 dauernd um wenigstens zwei Drittel gemindert war, zuerkannt, selbst wenn sich sein Gesundheitszustand in späteren Jahren - bis zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung nach § 53 Abs. 2 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 - nachhaltig gebessert hatte (BVerwG, Urteil vom 25. März 1963 - BVerwG VI C 24.61 - vgl. auchUrteil vom 28. Juni 1962 - BVerwG II C 123.61 - [BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61]] in Verbindung mit der Begründung des dort bestätigten Berufungsurteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs).Deshalb ist die Feststellung des Berufungsgerichts, daß die Minderung der Erwerbsfähigkeit des Klägers seit dem Jahre 1954 von allen Sachverständigen - ohne Berücksichtigung des Betroffenseins in dem vor der Schädigung ausgeübten Beruf (§ 30 Abs. 1 Satz 1 BVG) - nur noch mit 50 v.H., also mit weniger als zwei Dritteln (§ 53 Abs. 1 Satz 5 G 131), eingeschätzt wurde, für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits unerheblich, zumal dafür, was als "dauernde", d.h. zeitlich nicht absehbare, Erwerbsminderung anzusehen ist, einen Anhaltspunkt der - hier ebenfalls aus der Sicht des 8. Mai 1945 zu beurteilende - Zeitraum von einem Jahr bietet, von dem auch die Regelungen des § 73 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 (RGBl. I S. 39) und des § 42 Abs. 1 Satz 2 BBG ausgehen (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 25. März 1963 - BVerwG VI C 24.61 - undvom 27. November 1963 - BVerwG VI C 31.61 - sowie Verwaltungsvorschrift Nr. 4 Abs. 2 lit. a zu § 53 G 131).
- BVerwG, 23.02.1966 - VI C 123.63
Rechtsmittel
Im Gegensatz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1963 - BVerwG VI C 24.61 - sei diese Frage nicht aus der Sicht des 8. Mai 1945 zu beantworten.Diese Rechtsauffassung liegt schon dem Urteil BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61] zugrunde und ist dann in späteren Entscheidungen in seiner Tragweite naher dargelegt und erläutert worden(so in den Urteilen vom 20. Februar 1963 - BVerwG VI C 33.61 -, vom 25. März 1963 - BVerwG VI C 24.61 - und vom 11. November 1965 - BVerwG II C 181.62 -).
- BVerwG, 22.10.1971 - VI CB 52.68
Versorgungsansprüche eines Beamten - Verletzung der gerichtlichen …
Soweit die Beschwerde weiterhin den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geltend macht, scheitert sie daran, daß die von ihr als rechtsgrundsätzlich bezeichnete Frage nach dem für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit im Sinne des § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative -, § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 (P. 1961) maßgebenden Zeitpunkt bereits höchstrichterlich im Sinne des Berufungsurteils geklärt ist (so in den Urteilen vom 20. Februar 1963 - BVerwG VI C 33.61 -, vom 25. März 1963 - BVerwG VI C 24.61 -, vom 11. November 1965 - BVerwG II C 181.62 -, vom 23. Februar 1966 - BVerwG VI C 18.63 - [BVerwGE 23, 263, 271 [BVerwG 23.02.1966 - VI C 18/63]] und vom 18. Januar 1967 - BVerwG VI C 30.63 - [ZBR 1967, 263]). - BVerwG, 04.08.1969 - II B 3.69
Pflicht des Berufungsgerichts zur Einholung eines Obergutachtens wegen grober …
Die Beschwerde erblickt sinngemäß eine Abweichung von dem Urteil vom 25. März 1963 - BVerwG VI C 24.61 - zunächst in den Darlegungen des Berufungsgerichts darüber, daß die Einreihung des Klägers in die Versehrtenstufe II durch die Bescheinigung der Orthopädischen Versorgungsstelle Stettin vom 15. November 1945 nach der überzeugenden Ansicht des Gutachters Dr. Schmorell einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50, höchstens 60 v.H. entspreche; sie hält diese Darlegungen offensichtlich mit dem genannten Urteil insoweit für nicht vereinbar, als darin ausgeführt ist:. - BVerwG, 24.06.1966 - VI C 19.65
Rechtsmittel
Diese kommt nicht nur in dem zurückverweisendenUrteil des erkennenden Senats vom 25. März 1963 - BVerwG VI C 24.61 - zum Ausdruck, sondern sie ist auch neuerdings in dem zur Veröffentlichung bestimmtenUrteil vom 23. Februar 1966 - BVerwG VI C 18.63 - unter besonderer Auseinandersetzung mit den aus dem Grundgesetz hergeleiteten Bedenken bestätigt worden. - BVerwG, 29.10.1963 - VI C 11.61
Voraussetzungen einer "wiederholenden Verfügung" - Eintritt eines …
Eine in der Zeit zwischen dem 8. Mai 1945 und dem Inkrafttreten des Gesetzes zu Art. 131 GG bei einem früheren Berufssoldaten vorübergehend aufgetretene Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens zwei Drittel berechtigt nicht zur Zurruhesetzung nach § 35 G 131 (Ergänzung zum Urteil vom 25. März 1963 - BVerwG VI C 24.61 -). - BVerwG, 23.11.1966 - VI C 126.63
Rechtsmittel
Der Oberbundesanwalt nimmt im wesentlichen auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteile vom 28. Juni 1962 - BVerwG II. C 123.61 - undvom 25. März 1963 - BVerwG VI C 24.61 -) Bezug und trägt vor, aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1963 könne Gegenteiliges nicht hergeleitet werden.
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