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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.03.1969 - VI C 24.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1526
BVerwG, 11.03.1969 - VI C 24.65 (https://dejure.org/1969,1526)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1969 - VI C 24.65 (https://dejure.org/1969,1526)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1969 - VI C 24.65 (https://dejure.org/1969,1526)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 07.09.1960 - VI C 22.58
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1969 - VI C 24.65
    Aus den gleichen Erwägungen scheide eine neue Sachentscheidung wegen Nichtigkeit der unanfechtbaren früheren Entscheidung aus (BVerwGE 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58]).

    Auch auf die im Schlußabsatz des Urteils BVerwGE 11, 106 angedeutete Rechtsauffassung könne der Kläger sein Begehren nach einer neuen Sachentscheidung nicht stützen.

    Die Revision kann sich auch nicht mit Erfolg auf den nicht entscheidungstragenden Teil der Urteilsgründe von BVerwGE 11, 106 (108, 109) [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58]berufen.

  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1969 - VI C 24.65
    Zur Bezeichnung der Tatsachen, die den Verfahrensmangel ergeben, gehört bei der Aufklärungsrüge, daß dargelegt wird, inwiefern das Urteil auf dem angegebenen Mangel beruhen kann, d.h. inwiefern das Berufungsgericht bei Erhebung der angebotenen Beweise zu einer anderen Tatsachenwürdigung gelangt wäre oder doch hätte gelangen können (BVerwGE 5, 12 [13] zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 57 Abs. 2 Satz 2 BVerwGG; ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63

    Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1969 - VI C 24.65
    Nichtig ist ein Verwaltungsakt, nur, wenn er an einem besonders schweren Form- oder Inhaltsfehler leidet, der für einen urteilsfähigen Bürger offensichtlich ist (vgl. u.a. BVerwGE 19, 284 [287]).
  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57

    Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1969 - VI C 24.65
    Das ist aber nicht der Fall (vgl. u.a. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [268 ff.]; BVerwGE 19, 188 [189 f.] und BVerwGE 21, 119 [122]).
  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1969 - VI C 24.65
    Das ist aber nicht der Fall (vgl. u.a. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [268 ff.]; BVerwGE 19, 188 [189 f.] und BVerwGE 21, 119 [122]).
  • BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61

    Anspruch eines Beamten auf neue Sachentscheidung bei "Änderung der Sachlage" …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1969 - VI C 24.65
    Zu einer sachlichen Prüfung, d.h. zu einem Wiederaufgreifen des Falles ist sie nach dieser Rechtsprechung nur verpflichtet: beim Vorliegen von Wiederaufnahmegründen im Sinne des Prozeßrechts; bei potentiell entscheidungserheblicher Änderung der Sach- oder Rechtslage, u. U. möglicherweise auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung; ferner beim Auffinden gewisser neuer Beweismittel, wenn dieser Umstand nach Lage des Falles (oder der Fallgruppe, z. B. bei Flüchtlingen angesichts ihrer Beweisnot) einer Änderung der Sach- oder Rechtslage gleichkommt (vgl. BVerwGE 19, 153 und BVerwGE 25, 241;Urteile vom 24. März 1965 - BVerwG V C 116.63 - [DÖV 1965, 707] undvom 12. Mai 1966 - BVerwG II C 84.63 -).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 122.62

    Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit - Neuberechnung des …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1969 - VI C 24.65
    Das ist aber nicht der Fall (vgl. u.a. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [268 ff.]; BVerwGE 19, 188 [189 f.] und BVerwGE 21, 119 [122]).
  • BVerwG, 27.01.1966 - II C 191.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1969 - VI C 24.65
    Dieser Auffassung hat der II. Senat für die Beurteilung der Anfechtbarkeit von einen und denselben Anspruch regelnden Verwaltungsakten beigepflichtet, deren entscheidendes Ergebnis auf mehreren rechtlich selbständigen Entscheidungskomponenten beruht und die deshalb bezüglich jeder dieser Komponenten selbständig anfechtbar sind (BVerwGE 23, 175 [BVerwG 27.01.1966 - II C 191/62] [176] undUrteil vom 10. März 1966 - BVerwG II C 8.63 - vgl. auchUrteile vom 7. Juli 1966 - BVerwG VIII C 190.63 - [RiA 1967, 56] undvom 28. August 1968 - BVerwG VI C 41.64 - [DÖD 1968, 236]).
  • BVerwG, 28.10.1966 - VII C 38.66

    Anspruch auf Befreiung vom Wehrdienst als "letzter Sohn" - Anfechtbarkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1969 - VI C 24.65
    Zu einer sachlichen Prüfung, d.h. zu einem Wiederaufgreifen des Falles ist sie nach dieser Rechtsprechung nur verpflichtet: beim Vorliegen von Wiederaufnahmegründen im Sinne des Prozeßrechts; bei potentiell entscheidungserheblicher Änderung der Sach- oder Rechtslage, u. U. möglicherweise auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung; ferner beim Auffinden gewisser neuer Beweismittel, wenn dieser Umstand nach Lage des Falles (oder der Fallgruppe, z. B. bei Flüchtlingen angesichts ihrer Beweisnot) einer Änderung der Sach- oder Rechtslage gleichkommt (vgl. BVerwGE 19, 153 und BVerwGE 25, 241;Urteile vom 24. März 1965 - BVerwG V C 116.63 - [DÖV 1965, 707] undvom 12. Mai 1966 - BVerwG II C 84.63 -).
  • BVerwG, 24.06.1960 - VII C 53.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1969 - VI C 24.65
    Sollte mit der "offensichtlichen Rechtswidrigkeit" aber auch ein weniger schwerer, nicht zur Nichtigkeit führender Fehler des Verwaltungsaktes gemeint sein (so Wartens in NJW 1963, 1856 [1858]), so verkennt die Revision, daß es in diesem Fall nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im allgemeinen im Ermessen der Behörde liegt, ob sie auf einen erneuten Antrag sachlich entscheidet oder ihn ohne sachliche Prüfung unter Hinweis auf die bereits erfolgte Ablehnung bescheidet (vgl. u.a.Urteil vom 24. Juni 1960 - BVerwG VII C 53.60 - [DÖV 1960, 839]).
  • BVerwG, 24.03.1965 - V C 116.63

    Übergang von Ansprüchen aus einem Besatzungsschaden auf den Träger der …

  • BVerwG, 10.03.1966 - II C 8.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.08.1968 - VI C 41.64

    Eintritt in den Ruhestand eines Beamten mit Eintritt der Dienstunfähigkeit - …

  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 84.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.07.1966 - VIII C 190.63
  • BVerwG, 25.08.1964 - VI C 153.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 11.81

    Versorgungsfestsetzungsbescheid - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - …

    Hiernach ist ein Ruhegehaltfestsetzungsbescheid bezüglich derjenigen Entscheidungskomponenten, die in ihn aus unanfechtbar gewordenen früheren Bescheiden ohne erneute Prüfung übernommen worden sind und lediglich wiederholt werden, unanfechtbar (Urteile vom 7. Juli 1966 - BVerwG 8 C 190.63 - [RiA 1967, 56], vom 25. August 1964 - BVerwG 6 C 153.62 - und vom 11. März 1969 - BVerwG 6 C 24.65 -).
  • BVerwG, 26.11.1969 - VI C 11.65

    Rechtsmittel

    Gleichfalls im Ergebnis zutreffend hat das Berufungsgericht die Voraussetzungen für eine Verpflichtung des Beklagten zum Erlaß einer neuen Sachentscheidung verneint, wofür "offensichtliche Rechtswidrigkeit" eines Verwaltungsaktes, selbst wenn sie gegeben wäre, nicht ausreichen würde (vgl. dazu Urteil vom 11. März 1969 - BVerwG VI C 24.65 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.11.1969 - II C 41.65

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Gewährung eines Entlassungsgeldes - …

    Nach dieser Rechtsprechung kann ein (früherer) Beamter oder (früherer) Berufssoldat nach unanfechtbarer Ablehnung eines im Beamtenrecht oder im Wehrrecht oder im Gesetz zu Art. 131 GG vorgesehenen Anspruchs eine neue Sachentscheidung über diesen Anspruch nur dann fordern, wenn ein Grund vorliegt, der zur Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Gerichtsverfahrens führen würde (vgl. § 153 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - in Verbindung mit dem Vierten Buch der Zivilprozeßordnung), wenn sich die entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtslage änderte oder wenn ein neues Beweismittel aufgefunden wurde und dieser Umstand nach Lage des Falles (oder der Fallgruppe, z.B. bei Flüchtlingen angesichts ihrer Beweisnot) einer Änderung der Sach- oder Rechtslage gleichkommt (ebenso schon Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. März 1969 - BVerwG VI C 24.65 - mit Hinweisen, u.a. auf BVerwGE 19, 153 und 25, 241).
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