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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.05.1958 - VI C 242.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,613
BVerwG, 09.05.1958 - VI C 242.56 (https://dejure.org/1958,613)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.1958 - VI C 242.56 (https://dejure.org/1958,613)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 1958 - VI C 242.56 (https://dejure.org/1958,613)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 45
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56

    Verweigerung des Gehorsams - Verletzung dienstlicher Pflichten

    Es handelt sich dabei vielmehr um die - aus den mitgeteilten Gründen nach Art. 33 Abs. 5 GG zulässige - Übernahme einer mit dem Wesen des öffentlichen Dienstes hergebrachtermaßen und notwendigerweise verbundenen zusätzlichen Pflicht, die in der öffentlichen Sonderstellung der Beamten als möglicher Träger hoheitsrechtlicher Befugnisse (Art. 33 Abs. 4 GG) ihre sachliche Rechtfertigung findet und schon aus diesem Grunde eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nicht enthält (BVerwGE 7, 45 [47] mit Hinweis auf BVerfGE 3, 136).
  • BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59

    Rechtsmittel

    Die Ruhensregelung auszudehnen auch auf Fälle, in denen der Unterhalt bereits durch sonstige Einkünfte gesichert erscheint, wäre sogar - außer in Notzeiten - im Hinblick auf Art. 33 Abs. 5 GG bedenklich (vgl. BVerwGE 7, 45 und die dort angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66

    Rechtsgrundsatz der Vorteilsausgleichung im Beamtenrecht - Anrechnung erhaltener …

    Unklar ist schließlich, ob Arbeitseinkünfte, die der Beamte außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt hat, in gleicher Weise wie Einkünfte aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst anzurechnen sind und inwieweit eine solche Anrechnung verfassungsrechtlich zulässig wäre; denn nach dem hergebrachten Alimentationsgrundsatz (Art. 33 Abs. 5 GG) hat der Dienstherr selbst dem Beamten angemessenen Unterhalt zu gewähren und ihm nicht nur den durch anderweitige Einkünfte gesicherten angemessenen Unterhalt zu belassen (vgl. RGZ 143, 77 [81]; BVerfGE 3, 288 [345]; BGHZ 20, 15 [18, 19, 23]; BVerwGE 7, 45 [47/48] und 12, 102 [103/104]).
  • BVerwG, 21.10.1964 - VI C 132.61

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht habe sich nicht davon überzeugen können, daß nach dem für das Dienstunfallrecht der Beamten nunmehr für maßgeblich zu erachtenden Verursachungsbegriff der wesentlich mitwirkenden Teilursache (vgl. BVerwGE 10, 258; 7, 48 [BVerwG 09.05.1958 - VI C 242/56]mit Nachweisen) das Augenleiden (grauer Star) oder die anderen vom Kläger angegebenen Beschwerden (Kopf-, Rücken- und Nackenschmerzen) durch einen der Unfälle herbeigeführt seien.
  • BVerwG, 20.03.1963 - VI C 59.60

    Rechtsmittel

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz schränkt den dem Gesetzgeber auf dem Gebiet des Art. 131 GG eingeräumten weiten Ermessensspielraum (vgl. BVerfGE 1, 167 [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51] [176]; 3, 58 [134] und 7, 305 [315]) nur insofern ein, als er einer unterschiedlichen Regelung entgegensteht, der ein vernünftiger Sinn nicht abgewonnen werden kann, so daß die Regelung sich als willkürlich erweist (vgl. BVerwGE 7, 45 [47]; 11, 184 [186] mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 27.10.1960 - II C 41.58

    Möglichkeit der Berufung eines Zollinspektors und Beamten auf Lebenszeit auf …

    Andererseits stellt die Nichtübernahme des in § 63 Abs. 3 Satz 2 und 3 G 131 enthaltenen Vorbehalts günstigeren Landesrechts und günstigerer Einzelmaßnahmen sich im Ergebnis als eine Rücksichtnahme auf die unter den Nachwirkungen des Zusammenbruchs stehende allgemeine staatliche und wirtschaftliche Lage des Bundes dar, die als sachlich einleuchtendes Motiv einer unterschiedlichen gesetzlichen Behandlung in der Rechtsprechung bereits anerkannt ist (BVerwGE 7, 45 [47].).
  • BVerwG, 30.04.1959 - II C 360.57

    Rechtsmittel

    Die Rücksichtnahme des Gesetzgebers auf die unter den Nachwirkungen des Zusammenbruchs stehende allgemeine und staatliche Lage ist als sachlich einleuchtender Grund für eine solche unterschiedliche gesetzliche Behandlung anzuerkennen (BVerwGE 7, 45 [47]).
  • BVerwG, 03.05.1963 - VI C 167.60

    Verfassungsmäßigkeit von Anrechnungsvorschriften im öffentliche Dienst - …

    Die Ruhensregelung auszudehnen auch auf Fälle, in denen der Unterhalt bereits durch sonstige Einkünfte gesichert, erscheint, wäre sogar - außer in Notzeiten - im Hinblick auf Art. 33 Abs. 5 GG bedenklich (vgl. BVerwGE 7, 45 und die dort angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BVerwG, 21.12.1960 - VIII B 31.60

    Zahlung voller Versorgungsbezüge eines ehemaligen Justizdienstangestellten

    - vom 18. März 1952 (BGBl. I S. 137) in der Fassung des Gesetzes vom 23. Dezember 1955 (BGBl. I S. 820) ein Ruhegehalt zuerkannt worden sei und die sich für die Belassung im Ruhestande entschieden hätten; er glaubt, dieser vom Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 9. Mai 1958 - BVerwG VI C 242.56 -, BVerwGE 7, 45, entschiedenen Frage komme grundsätzliche Bedeutung zu deshalb, weil das Bundesverwaltungsgericht hierin von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 1956 (BGHZ 20, 15) abweiche und sich mit dessen Rechtsprechung nur kurz auseinandergesetzt habe.
  • BVerwG, 20.10.1961 - VI B 5.61

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Begriff der "grundsätzlichen …

    Vielmehr ist die Anrechnung von privatem Einkommen auf Versorgungsbezüge in Notzeiten auch dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn der Versorgungsempfänger über seine Arbeitskraft frei verfügen kann (vgl. BVerwGE 7, 45 [47]).
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