Rechtsprechung
| BVerwG, 30.09.1974 - VI C 34.72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verhältnis von beamtenrechtlichem Sterbegeld zum zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch auf Beerdigungskosten - Öffentlich-rechtlicher Anspruch - Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges - Übergang einer Schadensersatzforderung in Höhe des gezahlten Sterbegeldes - Anwendung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sterbegeldberechtigter - Auskehrung - Beerdigungskosten - Dienstherr - Sterbefall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 47, 55
- MDR 1975, 520
- VersR 1975, 1038
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 22.09.1966 - II C 26.66
Befriedigung des beamtenrechtlichen Sterbegeldanspruchs durch den Dienstherrn - …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1974 - VI C 34.72
Das Sterbegeld wird zwar grundsätzlich pauschal, d. h. ohne Nachweis der Aufwendungen gezahlt (Urteil vom 22. September 1966 - BVerwG II C 26.66 - [Buchholz 232 § 122 BBG Nr. 3 = ZBR 1967, 129]).Ist das ausnahmsweise nicht der Fall, wird unter den mehreren Berechtigten das Sterbegeld nach seinem Sinn und Zweck im einzelnen zu verteilen sein (vgl. das bereits angeführte Urteil vom 22. September 1966 - BVerwG II C 26.66 - Fürst, GKÖD I, § 122 a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.1966 - 2 A 54/66
Auszug aus BVerwG, 30.09.1974 - VI C 34.72
Die Beklagte hat die vom Berufungsgericht wegen Abweichung von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. Dezember 1966 - 2 A 54/66 - (ZBR 1967, 54 = RiA 1967, 57) zugelassene Revision eingelegt, mit der sie Abweisung der Klage im vollen Umfang begehrt und Verletzung materiellen Rechts rügt.Der erkennende Senat vermag die gegenteilige Auffassung des Berufungsgerichts nicht zu teilen, sondern er tritt im Ergebnis dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bei (Urteil vom 21. Dezember 1966 - 2 A 54/66 - [ZBR 1967, 54 = RiA 1967, 57], das auch im Schrifttum Billigung gefunden hat; vgl. Crisolli-Schwarz, HBG, § 103 Erl. 11 und 12 a;… Ule, a.a.O., § 52 BRRG RdNr. 8).
- BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61
Dienstunfall
Auszug aus BVerwG, 30.09.1974 - VI C 34.72
Der Dienstherr kann im Rahmen des Beamtenverhältnisses einseitig verbindliche Regelungen über öffentlich-rechtliche Ansprüche treffen, soweit auch diese selbst an der Über- und Unterordnungsbeziehung teilhaben (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BVerwGE 18, 283 [285]; 19, 243 [246]; 21, 270; 24, 225 [228]; 27, 245 [247, 248]; 28, 1 [6, 7]).
- BVerwG, 28.09.1967 - II C 37.67
Rückerstattung zuviel gezahlter Dienstbezüge durch den Beamten an den Dienstherrn …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1974 - VI C 34.72
Der Dienstherr kann im Rahmen des Beamtenverhältnisses einseitig verbindliche Regelungen über öffentlich-rechtliche Ansprüche treffen, soweit auch diese selbst an der Über- und Unterordnungsbeziehung teilhaben (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BVerwGE 18, 283 [285]; 19, 243 [246]; 21, 270; 24, 225 [228]; 27, 245 [247, 248]; 28, 1 [6, 7]). - BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
Auszug aus BVerwG, 30.09.1974 - VI C 34.72
Solche Folgen einer notwendig typisierenden Pauschalierung sind in Kauf zu nehmen (vgl. BVerwGE 12, 284 [287]). - BVerwG, 24.06.1966 - VI C 183.62
Leistungsbescheid zur Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches - …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1974 - VI C 34.72
Der Dienstherr kann im Rahmen des Beamtenverhältnisses einseitig verbindliche Regelungen über öffentlich-rechtliche Ansprüche treffen, soweit auch diese selbst an der Über- und Unterordnungsbeziehung teilhaben (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BVerwGE 18, 283 [285]; 19, 243 [246]; 21, 270; 24, 225 [228]; 27, 245 [247, 248]; 28, 1 [6, 7]). - BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 10.65
Ersatz eines durch eine Dienstpflichtverletzung verursachten Schadens - …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1974 - VI C 34.72
Der Dienstherr kann im Rahmen des Beamtenverhältnisses einseitig verbindliche Regelungen über öffentlich-rechtliche Ansprüche treffen, soweit auch diese selbst an der Über- und Unterordnungsbeziehung teilhaben (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BVerwGE 18, 283 [285]; 19, 243 [246]; 21, 270; 24, 225 [228]; 27, 245 [247, 248]; 28, 1 [6, 7]). - BVerwG, 06.05.1964 - VIII C 394.63
Auszug aus BVerwG, 30.09.1974 - VI C 34.72
Der Dienstherr kann im Rahmen des Beamtenverhältnisses einseitig verbindliche Regelungen über öffentlich-rechtliche Ansprüche treffen, soweit auch diese selbst an der Über- und Unterordnungsbeziehung teilhaben (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BVerwGE 18, 283 [285]; 19, 243 [246]; 21, 270; 24, 225 [228]; 27, 245 [247, 248]; 28, 1 [6, 7]). - BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 74.66
Haftung des Soldaten gegenüber dem Bund für durch Dienstpflichtverletzung …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1974 - VI C 34.72
Der Dienstherr kann im Rahmen des Beamtenverhältnisses einseitig verbindliche Regelungen über öffentlich-rechtliche Ansprüche treffen, soweit auch diese selbst an der Über- und Unterordnungsbeziehung teilhaben (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BVerwGE 18, 283 [285]; 19, 243 [246]; 21, 270; 24, 225 [228]; 27, 245 [247, 248]; 28, 1 [6, 7]). - BVerwG, 10.12.1965 - VI C 35.64
Vorliegen einer häuslichen Gemeinschaft als Voraussetzung für einen …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1974 - VI C 34.72
Dies sind vor allem die Kosten der Beerdigung und der letzten Krankheit (vgl. u. a. BVerwGE 23, 52 [BVerwG 10.12.1965 - VI C 35/64] [53];… Crisolli-Schwarz, a.a.O., § 136 Erl. 2;… Fischbach, a.a.O., § 122 Anm. I; Fürst, GKÖD I, K § 122 Rz 1, 3;… Plog-Wiedow, a.a.O., § 122 RdNr. 2).
- LSG Bayern, 29.11.2017 - L 11 AS 322/17
Einkommen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Für das Sterbegeld nach § 122 BBG hat demgegenüber das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ausgeführt, es stünde im Vordergrund, die Kosten der Beerdigung und ggf der letzten Krankheit des Beamten zu decken und nur ein etwaiger Überschuss verbleibe für die Umstellung der Lebensführung (BVerwG, Urteil vom 30.09.1974 - VI C 34/72). - BGH, 18.01.1977 - VI ZR 250/74
Umfang des Rückgriffs des Dienstherrn eines getöteten Beamten
Dem Dienstherrn des getöteten Beamten steht in Höhe des nach § 122 BBG zu zahlenden Sterbegeldes der Rückgriff auf den Anspruch gegen den Schädiger auf Ersatz der Beerdigungskosten zu (Bestätigung von BVerwGE 47, 55 ff. = VersR 75, 1038 ff.).Zwar wird das Sterbegeld für die mit dem Todesfall in aller Regel zusammenhängenden besonderen Aufwendungen gezahlt; diese Zweckbestimmung ist, nachdem die Neufassung des § 122 BBG vom 21. August 1961 (BGBl I 1361) - übrigens im wesentlichen ebenso wie der seit dem 1. Januar 1977 geltende § 18 des Beamtenversorgungsgesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I 2485) - anstelle des sog. "Gnaden-Vierteljahres" Sterbegeld neben den Versorgungsbezügen gewährt und besonders festsetzt, nunmehr deutlich hervorgehoben (vgl. BT-Drucks. III/2851 S. 4 zu Nr. 9 a; BVerwGE 23, 52, 53 [BVerwG 10.12.1965 - VI C 35/64]; 47, 55, 60 [BVerwG 30.09.1974 - VI C 34/72]= VersR 1975, 1038 m.w.Nachw.).
Dabei orientiert sich das Sterbegeld, das hier nach den Dienstbezügen bzw. dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessen wird, jedenfalls für die Berechtigung nach § 122 Abs. 1 BBG weder dem Grund noch der Höhe nach an dem konkreten Aufwand, sondern "abstrakt" allein an der allgemeinen Lebenserfahrung, die bei der dort beschriebenen Personengruppe von Angehörigen, weil diese zuletzt mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, für solche besonderen Aufwendungen spricht (BVerwGE 11, 340; 23, 52 [BVerwG 10.12.1965 - VI C 35/64]; 47, 55, 61 [BVerwG 30.09.1974 - VI C 34/72];… Plog/Wiedow/Beck BBG § 122 Rdz. 5, 23).
Solche Differenzierung wäre umso weniger gerechtfertigt, als für den Personenkreis des Absatzes 1 der Bestattungsaufwand oft ebenfalls als Mehrbelastung infolge des Todes des Beamten ganz im Vordergrund steht (BVerwGE 47, 55, 60) [BVerwG 30.09.1974 - VI C 34/72], hier das Sterbegeld also auch bei konkreter Betrachtung häufig gerade zu diesen Kosten beitragen wird; wie übrigens allgemein die Verkehrsauffassung den Verwendungszweck des Sterbegeldes zunächst in der Abdeckung der Beerdigungskosten sieht.
- BGH, 25.02.1986 - VI ZR 229/84
Anrechnung des von einer Ersatzkasse gezahlten Sterbegeldes
Der Forderungsübergang nach § 1542 RVO findet ohne Rücksicht darauf statt, ob die Versicherungsleistung der konkreten oder der abstrakten Bedarfsdeckung dient; es genügt, daß das Sterbegeld zumindest auch dem Ausgleich von Beerdigungskosten dient (s. Senatsurteil vom 18. Januar 1977 - VI ZR 250/74 - VersR 1977, 427 zu §§ 87 a, 122 BBG unter Bestätigung von BVerwGE 47, 55 ff. - m.zust. Anm. Wussow in WI 1977, 170 ff;… ferner Senatsurteile vom 11. Mai 1976 a.a.O. …und vom 3. Mai 1977 aaO).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2000 - 12 A 1853/99
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs eines Abkömmlings eines …
- BGH, 24.04.1979 - VI ZR 21/77
Ersatz von Nachversicherungsbeiträgen
Die Auslegung muß sich aber am Sinn und Zweck des § 87 a BBG orientieren, nämlich daran, daß die hierin angeordnete Legalzession nur verhindern will, daß sich der Schädiger auf Leistungen des Dienstherrn berufen kann, die nicht ihm, sondern dem Geschädigten zugutekommen sollen, und zugleich ausschließen soll, daß der Geschädigte wegen derselben Einbuße sowohl vom Schädiger als auch vom Dienstherrn entschädigt wird; nur dann eröffnet § 87 a BBG dem Dienstherrn die Möglichkeit, sich durch Rückgriff auf Schadensersatzansprüche des Leistungsberechtigten von eigenen Leistungsverpflichtungen zu entlasten (Senatsurteil vom 18. Januar 1977 - VI ZR 250/74 = VersR 1977, 427 = ZBR 77, 226 = VerwRspr Bd. 28, 954; vgl. auch BVerwGE 47, 55, 60). - VGH Hessen, 20.03.1996 - 1 UE 3234/94
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Präklusion von Einreden; …
Tritt ein Beamter der Beklagten nicht bei, so kann er gegebenenfalls Ansprüche gegen den Dienstherrn unter Fürsorgegesichtspunkten geltend machen; für derartige Ansprüche ist der Verwaltungsrechtsweg nach § 126 Abs. 1 BRRG gegeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1974, ZBR 1975, 22, 23). - BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 8.81
Unterhaltshilfe - Anrechnung von Sterbegeld - Versorgungsleistung - Todesfall - …
Wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hat, ist Zweck des Sterbegeldes nach § 122 BBG in der seit dem Änderungsgesetz vom 21. August 1961 (BGBl. I S. 1361) geltenden Fassung (jetzt: § 18 BeamtVG, BGBl. 1976 I S. 2485) aber nur noch "die Erleichterung des Übergangs" und die "Abdeckung der mit dem Tode zusammenhängenden besonderen Ausgaben"; dabei tritt der Zweck, die gegenständlich wenig faßbare "Umstellung der Lebensführung" der Hinterbliebenen zu sichern, hinter dem eigentlichen Sinn des Sterbegeldes zurück, "die Kosten der letzten Krankheit und der Beerdigung des Beamten zu erstatten" (vgl. zuletzt Urteil vom 30. September 1974 - BVerwG 6 C 34.72 - [BVerwGE 47, 55 [60, 62]]). - BGH, 08.06.1982 - IX ZR 60/81
Anspruch des Erben eines Verfolgten auf Erstattung der Kosten der standesmäßigen …
Sie wurden durch das nach § 122 BBG zu zahlende Sterbegeld pauschal abgegolten (vgl. BVerwGE 47, 55, 60). - KG, 20.10.1980 - 12 U 346/80
Anspruch der Witwe eines getöteten Beamten auf Ersatz von Beerdigungskosten; …
Dies ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung inzwischen geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.9.1974, in BVerwGE 47, 55 = VersR 1975, 1038 = ZBR 1975, 22; BGH in NJW 1977, 802 = ZBR 1977, 226).
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