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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.1973 - VI C 37.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,688
BVerwG, 19.10.1973 - VI C 37.73 (https://dejure.org/1973,688)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1973 - VI C 37.73 (https://dejure.org/1973,688)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1973 - VI C 37.73 (https://dejure.org/1973,688)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1973 - VI C 37.73
    Zur Bezeichnung der Tatsachen, die den gerügten Verfahrensmangel ergeben, gehört auch, daß die Revision darlegt, inwieweit das angefochtene Urteil auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel zumindest beruhen kann (vgl. hierzu BVerwGE 31, 212 [217/218]).
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1973 - VI C 37.73
    Der Senat hat bereits in demBeschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45 = MDR 1973, 435) in Präzisierung der Rechtsprechung des früher für die Angelegenheiten der Kriegsdienstverweigerung zuständigen VIII. Senats (vgl. dessen Urteil vom 18. Oktober 1972 in BVerwGE 41, 53) ausgeführt, daß bei der Eigentümlichkeit der Streitsachen über die Kriegsdienstverweigerung die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle zu spielen vermögen, als dies sonst zumeist in der Prozeßpraxis der Fall ist.
  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1973 - VI C 37.73
    Der Senat hat bereits in demBeschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45 = MDR 1973, 435) in Präzisierung der Rechtsprechung des früher für die Angelegenheiten der Kriegsdienstverweigerung zuständigen VIII. Senats (vgl. dessen Urteil vom 18. Oktober 1972 in BVerwGE 41, 53) ausgeführt, daß bei der Eigentümlichkeit der Streitsachen über die Kriegsdienstverweigerung die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle zu spielen vermögen, als dies sonst zumeist in der Prozeßpraxis der Fall ist.
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 36.73

    Verletzung der Aufklärungspflicht als Verfahrensmangel durch fehlende Vernehmung …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1973 - VI C 37.73
    In Fortführung und weiterer Anwendung dieser Rechtsprechung hat der Senat in seinemUrteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - ausgeführt, daß es für die Beurteilung, ob ein Antragsteller eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat, entscheidend auf sein Verhalten, seine Bekundungen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt.
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 39.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1973 - VI C 37.73
    Im Gegenteil erscheint eine weitere Beweisaufnahme "dann sinnlos und daher nicht angebracht" (soUrteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 -), wenn das Verwaltungsgericht aufgrund der persönlichen Vernehmung des Kriegsdienstverweigerers endgültig und fundiert zu der Ansicht gelangt ist, daß eine echte Gewissensentscheidung nicht vorliegt.
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 5.73
    Darauf hat der nunmehr für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständige erkennende Senat schon wiederholt hingewiesen (vgl. Beschlüsse vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45 = MDR 1973, 435] und vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -).

    Ebenso stimmt die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, aus dem Gesamteindruck, den das Gericht von der Persönlichkeit des Klägers gewinne, seien Schlüsse auf seine Glaubwürdigkeit in bezug auf die behauptete Gewissensentscheidung erlaubt, mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. auch dazu die genannten Beschlüsse vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - und vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -).

  • BVerwG, 03.12.1973 - VI B 82.73

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der erkennende Senat zum einen ausgeführt, daß es für die Beurteilung, ob ein Antragsteller eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst getroffen hat, entscheidend auf sein Verhalten, seine Bekundungen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt (vgl. u.a. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - und Beschluß vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -), zum anderen hat er entschieden, daß die Verwaltungsgerichte, um eine Gewissensentscheidung bejahen zu können, konkrete Anhaltspunkte als zu ihrer Überzeugung erwiesen feststellen müssen, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. u.a. Urteile vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 82.73 und 97.73 -).

    Aus den vorstehenden Darlegungen ergibt sich gleichzeitig, daß die mit der Beschwerde unzulässigerweise geltend gemachte Aufklärungsrüge, deren Erhebung im übrigen § 295 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO entgegenstehen würde, auch unbegründet wäre (vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG VI C 173.73 - und vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -).

  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 145.73

    Rechtsmittel

    Darauf hat der nunmehr für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständige erkennende Senat schon wiederholt hingewiesen, (vgl.Beschlüsse vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45 = MDR 1973, 435] undvom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -).

    Ebenso stimmt es mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein, wenn das Verwaltungsgericht aus dem Gesamteindruck, den es von der Persönlichkeit des Klägers gewonnen hat, Schlüsse auf die Frage der inneren Verbindlichkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung gezogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a.Beschlüsse vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 -, vom 19. September 1973 - BVerwG VI C 123.73 - undvom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -).

  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 44.73

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht in …

    Darauf hat der nunmehr für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständige erkennende Senat schon wiederholt hingewiesen (vgl. Beschlüsse vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45 = MDR 1973, 435] und vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -).

    Ebenso stimmt es mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein, wenn das Verwaltungsgericht aus dem Gesamteindruck, den es von der Persönlichkeit des Klägers gewonnen hat, Schlüsse auf die innere Verbindlichkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung gezogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [MDR 1973, 435], vom 19. September 1973 - BVerwG VI C 123.73 - und vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -).

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 10.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderung an eine …

    Jedenfalls stellt es keinen Verfahrensmangel dar, wenn das Verwaltungsgericht Zeugen dann nicht vernimmt, nachdem es auf Grund der Parteivernehmung des Klägers in rechtlich bedenkenfreier und nachprüfbarer Weise ein klares und eindeutiges Bild von seiner Persönlichkeit und von der Motivation der von ihm geltend gemachten Kriegsdienstverweigerung gewonnen hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a.Beschlüsse vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -, vom 26. April 1974 - BVerwG VI CB 45.73 -, vom 28. Mai 1974 - BVerwG VI C 169.73 - undvom 31. Mai 1974 - BVerwG VI CB 19.74 -).
  • BVerwG, 14.02.1975 - VI C 17.74

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vernehmung des …

    Gelangt das Verwaltungsgericht auf Grund des Eindrucks von dem Wehrpflichtigen in der mündlichen Verhandlung endgültig und fundiert zu der Überzeugung, eine echte Gewissensentscheidung liege nicht vor, stellt dies regelmäßig und so auch hier eine ausreichende Urteilsgrundlage dar und erscheint weitere Aufklärung nicht angezeigt (Beschluß vom 20. Juni 1973 - BVerwG VI C 20.73 - Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 52]; Beschlüsse vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 - und vom 12. Dezember 1974 - BVerwG VI C 57.74 -).
  • BVerwG, 02.10.1974 - VI CB 223.73

    Rechtsmittel

    Ein etwaiger Beweisantrag auf Vernehmung der Zeugen wäre, wie sich aus den vorstehenden Darlegungen ergibt, rechtsfehlerfrei abzulehnen gewesen (vgl. auch Beschlüsse vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 - und vom 26. April 1974 - BVerwG VI CB 45.73 -).
  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 146.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine …

    Diese Rüge hätte wohl schon deshalb keinen Erfolg haben können, weil weder dargetan noch sonst aus den Umständen des konkreten Falles ersichtlich ist, weshalb sich dem Verwaltungsgericht neben der Anhörung des Klägers als Partei die Vernehmung dieses Zeugen hätte aufdrängen müssen (vgl. dazu auch Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - und Beschluß vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -).
  • BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der erkennende Senat zum einen ausgeführt, daß es für die Beurteilung, ob ein Antragsteller eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst getroffen hat, entscheidend auf sein Verhalten, seine Bekundungen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt (vgl. u.a. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - und Beschluß vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -); zum anderen hat er jedoch entschieden, daß die Verwaltungsgerichte, um eine Gewissensentscheidung bejahen zu können, konkrete Anhaltspunkte als zu ihrer Überzeugung erwiesen feststellen müssen, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. u.a. Urteile vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 82.73 und BVerwG VI C 97.73 - sowie Beschluß vom 11. Januar 1974 - BVerwG VI B 87.73 -).
  • BVerwG, 08.07.1974 - VI B 47.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der erkennende Senat zum einen ausgeführt, daß es für die Beurteilung, ob ein Antragsteller eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst getroffen hat, entscheidend auf sein Verhalten, seine Bekundungen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt (vgl. u.a. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - und Beschluß vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -); zum anderen hat er entschieden, daß die Verwaltungsgerichte, um eine Gewissensentscheidung bejahen zu können, konkrete Anhaltspunkte als zu ihrer Überzeugung erwies e n feststellen müssen, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. u.a. Urteile vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 82.73 und 97.73 - sowie Beschluß vom 11. Januar 1974 - BVerwG VI B 87.73 -).
  • BVerwG, 26.04.1974 - VI CB 45.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an ordnungsgemäße …

  • BVerwG, 11.01.1974 - VI B 87.73

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …

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