Rechtsprechung
| BVerwG, 07.05.1958 - VI C 426.56 |
Zitiervorschläge
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Papierfundstellen
- DÖV 1958, 828
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 04.06.1970 - II C 16.66
Anhörung der Hauptfürsorgestelle bei Entlassung eines schwerbeschädigten früheren …
Dessen Teilnahme an der Unterbringung endete - entsprechend der Rechtsstellung der Assessoren (K) nach dem am 8. Mai 1945 geltenden Recht - mit dem Bestehen der großen Staatsprüfung (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. Urteile vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 206.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 6 G 131 Nr. 3] und vom 7. Mai 1958 - BVerwG VI C 426.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 11 G 131 Nr. 4]). - BVerwG, 12.01.1967 - III C 101.65
Schadensfeststellung an einem landwirtschaftlichem Vermögen - Voraussetzungen für …
Die Nachprüfung dieser Rechtsauslegung und ihre Anwendung auf den vorliegenden Sachverhalt ist dem Revisionsgericht nach § 137 Abs. 1. VwGO versagt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Mai 1958 - BVerwG VI C 426.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 11 G 131 Nr. 4]). - BVerwG, 13.11.1959 - VII C 131.57
Rechtsmittel
Auf die unrichtige Anwendung ausländischen Rechts könnte die Revision gemäß § 56 Abs. 1 BVerwGG nur gestützt werden, wenn es als Bundesrecht rezipiert worden wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. April 1957 - VI B 30.56 - und Urteil vom 7. Mai 1958 - VI C 426.56 - in DÖV 58 S. 828 und RG a.a.O.).
- BVerwG, 10.05.1961 - IV C 286.59
Rechtsmittel
Bei Anwendung ausländischen Rechts ist niemals Bundesrecht verletzt, auch dann nicht, wenn das Gericht der Tatsacheninstanz solches Recht auf deutsche Rechtsbegriffe übertragen hat (BVerwG VI C 426.56, Urteil vom 7. Mai 1958). - BVerwG, 13.11.1959 - VII C 134.57
Rechtsmittel
Auf die unrichtige Anwendung ausländischen Rechts könnte die Revision gemäß § 56 Abs. 1 BVerwGG nur gestützt werden, wenn es als Bundesrecht rezipiert worden wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. April 1957 - VI B 30.56 - und Urteil vom 7. Mai 1958 - VI C 426.56 - in DÖV 58 S. 828 und RG a.a.O.). - BVerwG, 17.12.1959 - II C 185.58 Denn revisibel ist das Deutsche Beamtengesetz nur, soweit es für Bundesbeamte fortgegolten hat (BVerwGE 1, 57 und BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1958 - BVerwG VI C 426.56 - [DÖV 58, S. 828]).
- BVerwG, 11.07.1962 - VI C 98.60
Bedeutung der Diätenfrage für die Zugehörigkeit zum Kreis der …
Mit Bescheid vom 1. April 1959 teilte die Beklagte dem Kläger unter Anführung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Mai 1958 - BVerwG VI C 426.56 - mit, daß die Teilnahme an der Unterbringung mit dem Bestehen der großen Staatsprüfung geendet habe und die Registrierung des Klägers als Unterbringungsteilnehmer deshalb aufgehoben worden sei. - BVerwG, 21.09.1959 - II C 99.57
Rechtsmittel
Denn damit hat die Teilnahme des Klägers an der Unterbringung geendet (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1958 - BVerwG VI C 426.56 -[DÖV 1958, 828]), jedenfalls zum Beamten (K) könnte der Kläger nicht mehr ernannt werden. - BVerwG, 06.11.1961 - VI B 9.61
Ende der Teilnahme eines Assessors an der Unterbringung mit Bestehen der Großen …
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber bereits geklärt, daß die Teilnahme eines Assessors (K) an der Unterbringung gemäß § 11 G 131 spätestens mit dem Bestehen der Großen Staatsprüfung endet (vgl. Urteilt vom 7. Mai 1958 - BVerwG VI C 426.56 -, Buchholz BVerwG 234, § 11 G 131 Nr. 4 = DÖV 1958 S. 828, und vom 21. September 1959 - BVerwG II C 99.57 -), daß sich ferner - abgesehen von der zur Zeit der Entlassung des Klägers noch nicht geltenden Rahmenvorschrift des § 20 Abs. 3 G 131 (F. 1957) - selbst ein zur Wiederverwendung eines Beamten z.Wv. begründetes widerrufliches Beamtenverhältnis nach §§ 19, 20 nicht von einem "gewöhnlichen" Widerrufsbeamtenverhältnis unterscheidet und daß in diesen Fällen das Gesetz zu Art. 131 GG dem Widerruf eines solchen Beamtenverhältnisses nicht entgegensteht (Urteile vom 10. Dezember 1954 - BVerwG II C 69.53 -, Buchholz BVerwG 234, § 19 G 131 Nr. 2, und vom 12. Juli 1961 - BVerwG VI C 190.58 -).
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