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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,10
BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68 (https://dejure.org/1970,10)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1970 - VI C 48.68 (https://dejure.org/1970,10)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1970 - VI C 48.68 (https://dejure.org/1970,10)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen Fürsorgepflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 192
  • DVBl 1971, 404
  • DÖV 1971, 559
 
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Wird zitiert von ... (177)Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 18.06.1964 - VI C 30.62
    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68
    Diese Rechtslage verkennt der Kläger, wenn er sich mit seiner Revision auf das Urteil des erkennenden Senats BVerwGE 19, 19 beruft, nach dem die Festsetzung des Allgemeinen Dienstalters (ADA) Verwaltungsaktcharakter hat.

    Wenn der Senat aber aus den im Urteil BVerwGE 19, 19 angeführten Kriterien abgeleitet hat, daß es sich (als entscheidende Voraussetzung!) um eine Maßnahme mit "unmittelbarer rechtlicher Wirkung auf die subjektive Rechtsstellung des Beamten" handele, so geschah dies erkennbar gerade deshalb, weil die ADA-Festsetzung begriffsnotwendig eine auf einen ganz bestimmten Beamten bezogene Maßnahme ist, die in der gewachsenen Rechtsordnung und nach der ihr von den Rechtsgenossen zugemessenen Bedeutung ein rechtlich verselbständigter Steuerungsakt hinsichtlich der Laufbahn dieses bestimmten Bediensteten ist.

    Man kann nicht unter Vernachlässigung dieser wesentlichen Voraussetzung des Urteils BVerwGE 19, 19 und unter Berufung auf die sonstigen in jener Entscheidung herausgearbeiteten Kriterien die Auffassung vertreten, es liege insoweit hier nicht anders wie dort, aus dem Verwaltungsaktcharakter der ADA-Festsetzung folge Entsprechendes für die Dienstpostenbewertung.

    Soweit der Kläger mit seiner Revision für den Verwaltungsaktcharakter der Dienstpostenbewertung noch das schutzbedürftige Interesse des Beamten an der gerichtlichen Überprüfung solcher Bewertungen geltend macht, ist zu bemerken, daß die Verneinung eines Verwaltungsaktes nicht die Frage der Überprüfbarkeit präjudiziert (vgl. auch hierzu BVerwGE 19/19).

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 53.68

    Bewertung eines Dienstpostens - Besoldung eines Beamten - Anerkennung einer …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68
    Das Berufungsgericht hat nicht die Dienstpostenbewertüng selbst zum Gegenstand seiner Feststellung gemacht (das war allerdings mit dem dritten Hilfsantrag begehrt, über den aber nicht entschieden worden ist), sondern es hat in Würdigung des zweiten Hilfsantrages eine aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn abgeleitete Verpflichtung zur richtigen Dienstpostenbewertung angenommen; und ein solches Verpflichtungsverhältnis kann beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Gegenstand einer gerichtlichen Feststellung sein - jedenfalls dann, wenn es nicht (mehr) mit der Leistungsklage dem Gericht unterbreitet werden kann, in beamtenrechtlichen Streitigkeiten grundsätzlich wohl sogar unabhängig davon (hierzu vgl. das für die Entscheidungssammlung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 28. Oktober 1970 - BVerwG VI C 53.68 -).

    Tatsächlich hatte der Hessische Minister des Innern in einer ebenfalls am 28. Oktober 1970 entschiedenen Parallelsache - BVerwG VI C 53.68 - dem dortigen Kläger schon im November 1966 mitgeteilt, die Landesregierung habe sich entschlossen, jede weitere Neu- oder Nachbewertung für etwa ein Jahr auszusetzen, um zunächst die aus der bisherigen Dienstpostenbewertung gewonnenen Erfahrungen auszuwerten.

  • BVerwG, 08.02.1968 - II C 92.67

    Verletzung des Gleichheitssatzes durch die Überleitung vergleichbarer Gruppen von …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68
    Schon die Chance einer anschließenden gütlichen Regelung mit dem Dienstherrn kann Rechtsschutzinteresse begründen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 92.67 -); und zumindest eine solche Chance nachträglicher Beförderung aus Billigkeitsgründen, etwa auf einen anderen Dienstposten, ließe sich bei unterstelltem sachlichen Erfolg der vorliegenden Klage schwerlich schlechthin verneinen, wäre auch durchaus rechtskonform.

    Das Revisionsgericht ist befugt, von sich aus die Gesetzesmaterialien auszuwerten, auch soweit es sich um tatsächliche Vorgänge handelt; diese Auswertung ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 92.67 - der Rechtsfindung zuzurechnen.

  • BVerwG, 29.10.1968 - VI B 11.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68
    Damit will es aber nur sagen, daß die Dienstpostenbewertung rein faktisch für den einzelnen Dienstposteninhaber von Bedeutung zu werden vermöchte, weil sich darin die dem Inhaber abverlangten Leistungen widerspiegelten; diesen Auswirkungen hatte der Senat schon in seinem Beschluß vom 29. Oktober 1968 - BVerwG VI B 11.68 - (DVBl. 1969, 151) nur mittelbaren Charakter zugemessen.

    In Wirklichkeit aber kann "Richtigkeit" in diesem Zusammenhang nur bedeuten "Übereinstimmung mit den vorläufigen Richtlinien vom 26. Januar 1965"; denn ob die Richtlinien ihrerseits gesetzeskonform sind und ihre Anwendung rechtskonforme Einzelergebnisse gewährleistet, hat das Berufungsgericht überhaupt nicht geprüft; vgl. im Gegensatz dazu die recht eingehenden einschlägigen Erörterungen in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg (DVBl. 1969, 77), das allerdings nicht die Beanstandung einer Dienstpostenbewertung seitens eines "betroffenen" Beamten, sondern seitens der Kommunalaufsichtsbehörde betraf (das Urteil ist rechtskräftig, seit eine Revisionsbeschwerde durch den bereits erwähnten Beschluß vom 29. Oktober 1968 zurückgewiesen worden ist [DVBl. 1969, 151]).

  • BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64

    Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste - …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68
    Im übrigen ist aber nicht einmal die Beurteilung selbst, die ein bestimmter Beamter erhält - obwohl ihr zweifellos individualisierender Charakter zukommt -, deswegen notwendigerweise schon ein Verwaltungsakt; nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Zweifel sogar das Gegenteil anzunehmen (vgl. BVerwGE 28, 191).

    Bei den vorstehenden Darlegungen bleibt offen die vom II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil BVerwGE 28, 191 (192) [BVerwG 09.11.1967 - II C 107/64] aufgeworfene und bejahte Frage, ob im Streit über eine Amtshandlung ohne Verwaltungsaktcharakter (dort: dienstliche Beurteilung) unter Umständen nicht immerhin der Bescheid als anfechtbarer Verwaltungsakt gelten kann, durch den die Behörde einen Antrag des Bürgers auf Änderung oder Beseitigung jener Amtshandlung ablehnend beschieden hat.

  • BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvL 29/60

    Laufbahnvergleich

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68
    Auch bei einer hierdurch bestimmten Bewertung muß aus Rechtsgründen ein sachgerechtes Gefüge gewahrt bleiben (vgl. BVerfGE 13, 356 [BVerfG 31.01.1962 - 2 BvL 29/60] [366]; ferner zu einem konkreten Beispiel OVG Lüneburg in DVBl. 1969, 77 [81 r. Sp.]).
  • OVG Hamburg, 23.01.1970 - Bf I 62/69
    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68
    Klage bejahendes Zwischenurteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1970 (DVBl. 1970, 692) schilt und an dieser Stelle im Gegensatz zu seiner oben zitierten vorsichtigeren Formulierung ("in aller Regel") einschlägige Rechte des Beamten schlechthin leugnet ("nie").
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68
    Trotz der einschränkenden Klarstellung, die das Urteil des erkennenden Senats BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] [305 f.] zu dieser Problematik gebracht hat, kann unter diesen Umständen einem Kläger nicht von vornherein die Möglichkeit abgestritten werden, ein Leistungsbegehren auch dann weiterzuverfolgen, wenn im Anschluß an den potentiell rechtswidrigen Ablehnungsbescheid eine Gesetzesänderung derartigen Ansprüchen an sich die Grundlage entzogen hat.
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68
    Das Berufungsgericht zitiert zwar nicht die einschlägigen Ausführungen des Urteils BVerwGE 19, 252 (255) [BVerwG 17.09.1964 - II C 121/62] über die bei personalpolitischen Entscheidungen des Dienstherrn wenigstens in zweiter Linie auch zu beachtenden Aufstiegschancen der Beamten, aber der Sache nach gehen seine Erwägungen insoweit in dieselbe Richtung.
  • BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57

    Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68
    Immerhin sei bemerkt, daß ein Schadensersatzprozeß wegen fehlerhafter Dienstpostenbewertung zwar geringe Erfolgsaussichten haben mag; aber als "offensichtlich aussichtslos" im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwGE 9, 196) könnte man ihn auch in Würdigung des Revisionsvorbringens des Beklagten nicht qualifizieren.
  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 79.65

    Subsidiarität der Feststellungsklage - Parteifähigkeit von Behörden - Neufassung …

  • BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62

    Bestellung von Anwaltsnotaren

  • BVerwG, 14.03.1961 - I C 48.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.02.1968 - II C 25.67

    Voraussetzungen eines Besoldungsanspruchs für Leiter eines besonders …

  • BVerwG, 02.04.1968 - VI C 73.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.07.1967 - VI C 43.67

    Anspruch eines Beamten auf Bewilligung einer ruhegehaltsfähigen Ausgleichszulage …

  • BVerwG, 08.05.1968 - VI C 41.67

    Anspruch auf Stellenzulage der Beamten (Richter) bei Verwendung in höherwertigen …

  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 5.63
  • BVerwG, 21.11.1968 - II C 117.65

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Zahlung einer Zulage

  • BAG, 12.02.1969 - 4 AZR 277/68

    Feststellungsklage - Anspruchselement - Teilnahme am Bewährungsaufstieg - …

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift - …

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt - …

  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61

    Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt

  • BVerwG, 13.12.1967 - IV C 124.65

    Entfallen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bei dessen …

  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 198.61
  • VG Köln, 27.05.2015 - 3 K 5625/14

    Bundesregierung muss Nutzung der Air Base Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen …

    Rn. 23 vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.1970 - 6 C 48.68 - BVerwGE 36, 192 (199); Beschluss vom 01.09.1976 - 7 B 101.75 - NJW 1977, 118; Urteil vom 17.01.1980 - 7 C 42.78 - BVerwGE 59, 319 (326); Beschluss vom 05.02.1992 - 7 B 15/92 - NVwZ-RR 1992, 371.

    Rn. 25 vgl. schon grundlegend BVerwGE, Urteil vom 20.03.1964 - 7 C 10.61 - juris Rz. 21, für die Leistungsklage BVerwG, Urteil vom 28.10.1970 - 6 C 48/68 - BVerwGE 36, 192 (199).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …

    Eine derartige Regelung eines Einzelfalles setzt eine unmittelbare rechtliche Außenwirkung voraus (BVerwGE 28, 145 [146]; 31, 301 [305 f.]; 34, 65 [68]; 36, 192 [194]; 45, 39 [42]).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in der späteren Rechtsprechung wiederholt betont hat, präjudiziert die Verneinung eines Verwaltungsaktes jedoch nicht die Frage der Überprüfbarkeit einer Maßnahme (vgl. u.a. BVerwGE 19, 19 [20]; 28, 191 [192]; 36, 192 [197]; 50, 11 [13 f., 19]).

    Da der Kläger geltend macht, durch die Umsetzung in seiner individuellen Rechtssphäre verletzt zu sein, ist das in § 42 Abs. 2 VwGO normierte "besondere Rechtsschutzinteresse" - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - gegeben (vgl. BVerwGE 36, 192 [199]; siehe dazu auch BVerwGE 41, 253 [258]).

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei …

    Nach seiner ständigen Rechtsprechung kann ein Beamter die Dienstpostenbewertung, die Umsetzung, die Änderung seines Aufgabenbereichs durch Organisationsverfügung (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 48.68 - BVerwGE 36, 192 und - BVerwG 6 C 55.68 - BVerwGE 36, 218 , vom 8. Dezember 1972 - BVerwG 6 C 8.70 - BVerwGE 41, 253 , vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144 , vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 - Buchholz 237.7 § 28 NWLBG Nr. 9 S. 9 f. und vom 1. Juni 1995 - BVerwG 2 C 20.94 - Buchholz 237.1 Art. 4 BayLBG Nr. 1 S. 2 f.), den Entzug des Tarnkennzeichens für Kraftfahrzeuge (vgl. Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 6.96 - DokBer B 1998, 107), die Anordnung der dienstärztlichen Untersuchung (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14 S. 3) und die dienstliche Beurteilung (vgl. Urteile vom 13. November 1975 - BVerwG 2 C 16.72 - BVerwGE 49, 351 , vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 und vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 10.98 - Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 1 S. 1 f.) ohne vorherigen Antrag auf Änderung oder Beseitigung dieser Maßnahmen ohne Verwaltungsaktscharakter unmittelbar mit dem Widerspruch "anfechten", um dem Erfordernis des Vorverfahrens (§ 126 Abs. 3 BRRG) zu genügen.
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