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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.04.1966 - VI C 52.63   

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https://dejure.org/1966,504
BVerwG, 27.04.1966 - VI C 52.63 (https://dejure.org/1966,504)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1966 - VI C 52.63 (https://dejure.org/1966,504)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1966 - VI C 52.63 (https://dejure.org/1966,504)
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 44.69

    Anerkennung von Dienstzeiten als ruhegehaltfähig - Ableistung von …

    Dieser Erwägung entspricht das der Regelung des § 115 Abs. 1 BBG zu entnehmende Erfordernis eines inneren Zusammenhangs, und zwar eines Zusammenhangs in funktioneller und zeitlicher Hinsicht, zwischen den Vordienstzeiten, deren Berücksichtigung als ruhegehaltfähig begehrt wird, und der späteren Berufung in das Beamtenverhältnis (ebenso Bundesverwaltungsgericht…, Urteil vom 22. Februar 1967 - BVerwG VI C 85.64 - [ZBR 1967, 215] unter Hinweis auf Urteile vom 16. Mai 1961 - BVerwG II C 192.58 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 10], vom 30. April 1962 - BVerwG II C 104.60 - [Buchholz a.a.O. Nr. 12] und vom 27. April 1966 - BVerwG VI C 52.63 - [ZBR 1966, 581]; vgl. auch Richtlinien [RL] zu § 115 BBG - Nr. 5 Abs. 1 Buchst. d - in der Fassung der Bekanntmachung des Bundesministers des Innern vom 26. September 1958, GMBl.

    Zwar hat das Berufungsgericht nicht übersehen, daß eine von dem Beamten zu vertretende Unterbrechung im Sinne des § 115 Abs. 1 BBG auch dann gegeben sein kann, wenn er nach einer nicht von ihm zu vertretenden Entlassung aus einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn Bemühungen um eine Wiedereinstellung unterlassen hat, obwohl ein solches Bemühen voraussichtlich Erfolg gehabt haben würde (vgl. das schon angeführte Urteil BVerwG VI C 52.63).

    Es genügt für die Annahme dieses Tatbestandsmerkmals, daß die Unterbrechung auf Umständen beruht, die dem Verantwortungsbereich des Beamten zuzuordnen sind; dies ist in aller Regel der Fall, wenn die Umstände durch ein Verhalten des Beamten maßgeblich geprägt sind (vgl. auch hierzu Urteile - BVerwG VI C 52.63 und BVerwG VI C 85.64 -).

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Fachausbildung - Militärische Spezialkenntnisse - Ausbildung eines Berufssoldaten …

    Das Bundesverwaltungsgericht nimmt deshalb in ständiger Rechtsprechung an, daß die den § 512 a ZPO für das Revisionsverfahren entsprechende Vorschrift des § 549 Abs. 2 ZPO gemäß der allgemeinen Verweisung des § 173 VwGO im Verwaltungsprozeß Anwendung findet (Beschluß vom 12. Juli 1961 - BVerwG VI C 80.60 -); Urteile vom 27. April 1966 - BVerwG VI C 52.63 - und vom 26. April 1974 - BVerwG VII C 77.72 - [NJW 1974, 1885] Für die nach ihren prozessualen Zweck mit § 549 Abs. 2 ZPO übereinstimmende Regelung des § 512 a ZPO kann nichts anderes gelten (so auch Beschluß vom 12. August 1976 - BVerwG IV B 102.76 -).
  • VGH Bayern, 26.08.2020 - 14 B 19.1411

    Beamtenversorgungsrecht, hier: Anerkennung von in der früheren DDR absolvierten …

    Für die gebotene wertende Betrachtung kann auch relevant sein, ob der spätere Beamte während der Unterbrechungszeit arbeitslos war oder nicht, weil im Fall der Arbeitslosigkeit eher als im Fall einer ausgeübten Beschäftigung erwartet werden kann, intensiv (auch) mit möglichen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn in Verbindung zu treten (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.1966 - VI C 52.63 - Buchholz 232 § 115 Nr. 22 S 39/41 zu § 115 Abs. 1 BBG a.F.).

    Dieser allgemein gehaltene Zweifel reicht nicht hin, um den klägerischen Vortrag zu entkräften (vgl. § 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 VwGO), zumal sich die Beklagte dabei auch nicht näher damit auseinandersetzt, dass der Kläger ab dem 1. Januar 1992 nicht arbeitslos war, sondern vielmehr beim DLR e.V. in einer Beschäftigung stand, in die er sich zunächst einzuarbeiten hatte, also von ihm zunächst auch nicht erwartet werden konnte, intensiv mit möglichen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn in Verbindung zu treten (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.1966 - VI C 52.63 - Buchholz 232 § 115 Nr. 22 S 39/41).

  • BVerwG, 22.02.1967 - VI C 85.64

    Beurlaubung eines Soldaten zu Studienzwecken - Anerkennung von Zeiten als …

    Das Berufungsgericht ist zwar ohne Rechtsirrtum davon ausgegangen, daß nach der angeführten Vorschrift ein innerer Zusammenhang, und zwar in funktioneller und zeitlicher Hinsicht, zwischen den Vordienstzeiten, deren Berücksichtigung als ruhegehaltfähig begehrt wird, und der späteren Berufung in das Beamtenverhältnis gegeben sein müsse (vgl.Urteile vom 16. Mai 1961 - BVerwG II C 192.58 - [Buchholz BVerwG 232, § 115 BBG Nr. 10 - DÖD 1961 S. 154], vom 30. April 1962 - BVerwG II C 104.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 115 BBG Nr. 12] undvom 27. April 1966 - BVerwG VI C 52.63 - [ZBR 1966 S. 381 = DÖD 1966 S. 138]).

    ImUrteil vom 27. April 1966 - BVerwG VI C 52.63 - hat der erkennende Senat ausgeführt, daß eine von dem Beamten zu vertretende Unterbrechung im Sinne des § 115 Abs. 1 BBG auch ohne Verschulden vorliegen kann, sofern sie auf Umständen beruht, die in seinem Verantwortungsbereich liegen und durch sein Verhalten maßgeblich geprägt worden sind.

  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 14.79

    Berücksichtung von Ausbildungszeiten und Lehrdienstzeiten in der Sowjetischen …

    Sowohl § 85 Abs. 1 Nr. 5 DBG als auch § 130 Abs. 1 LBG 1971 fordern darüber hinaus, daß zwischen der Vortätigkeit und der Ernennung zum Beamten in zeitlicher Hinsicht ein innerer Zusammenhang besteht (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats zu § 115 Abs. 1 BBG a.F., § 10 BeamtVG; vgl. Urteile vom 27. April 1966 - BVerwG 6 C 52.63 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 22], vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 37] und vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - [Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 1]).

    Das ist der Fall, wenn die Unterbrechung auf Umständen beruht, die dem Verantwortungsbereich des Beamten zuzurechnen sind, weil sie maßgeblich durch sein Verhalten geprägt werden (Urteile vom 27. April 1966 - BVerwG 6 C 52.63 - [a.a.O.], vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 34], vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - [a.a.O.] …und vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 31.83

    Beamtenrecht - Vordienstzeitunterbrechung - Übersiedler

    Daß derartige Umstände für die Frage, ob ein Beamter die Unterbrechung der Tätigkeit zu vertreten hat, zu berücksichtigen sind, ergibt sich auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1966 - BVerwG 6 C 52.63 - (ZBR 1966, 381, 382).
  • BVerwG, 15.12.1971 - VI C 23.70

    Zusammenhang zwischen einer Vortätigkeit und der Übernahme in ein …

    Diese Auffassung liegt auch der Rechtsprechung des erkennenden Senats zugrunde, so dem Urteil vom 27. April 1966 - BVerwG VI C 52.63 - (ZBR 1966, 381).
  • BVerwG, 27.08.1979 - 6 C 74.78

    Berufung in das Beamtenverhältnis - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses - …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 27. April 1966 - BVerwG 6 C 52.63 - [ZBR 1966, 581] m.w.N. und vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - [ZBR 1972, 151]) ist dieser Vorschrift zu entnehmen, daß zwischen den Vordienstzeiten, deren Berücksichtigung als ruhegehaltfähig begehrt wird, und der Berufung in das Beamtenverhältnis ein innerer funktioneller und zeitlicher Zusammenhang bestehen muß.
  • BVerwG, 27.12.1971 - VI C 1.71

    Rechtmäßigkeit der Einbehaltung des Ruhegehaltes eines Beamten - Anforderungen an …

    Daraus folgt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 27. April 1966 - BVerwG VI C 52.63 - [ZBR 1966, 381] mit weiteren Nachweisen), daß zwischen den Vordienstzeiten, deren Berücksichtigung als ruhegehaltfähig begehrt wird, und der Berufung in das Beamtenverhältnis ein innerer zeitlicher und funktioneller Zusammenhang bestehen muß.
  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 26.72

    Begriff des nicht berufsmäßigen Wehrdienstes - Gewährung von Versorgungsbezügen - …

    Zu vertreten hat der Beamte eine Unterbrechung auch, wenn er sie nicht verschuldet hat; es genügen Umstände, die in seinem Verantwortungsbereich lagen und durch sein Verhalten maßgeblich geprägt waren (auch Urteile vom 27. April 1966 - BVerwG VI C 52.63 - und vom 22. Februar 1967 - BVerwG VI C 85.64 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nrn. 22 und 24]).
  • BVerwG, 17.05.1991 - 2 B 7.91

    Ruhegehaltsfähigkeit von Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im …

  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 82.69

    Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit - Auslegung des Rechtsbegriffs "von …

  • VGH Hessen, 07.10.1969 - I OE 1/69
  • BVerwG, 10.07.1968 - VI C 56.67

    Antrag auf Weitergewährung des Kinderzuschlages über das 25. Lebensjahr des …

  • BVerwG, 09.07.1968 - VI C 14.65

    Rechtsmittel

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