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| BVerwG, 27.10.1964 - VI C 71.62 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 07.09.1982 - 6 C 35.78
Bescheinigung über Nachversicherung - Räumliche Begrenzung - Nachzuversichernder …
Der erkennende Senat hat demgemäß bereits in dem Urteil vom 27. Oktober 1964 - BVerwG 6 C 71.62 - (Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 64 = DÖV 1965, 781) in einem Anwendungsfall des Art. 6 § 22 FANG ausgeführt, daß die Entscheidung der Versorgungsdienststellen über die dienstrechtlichen Voraussetzungen der Nachversicherung nicht zu den in § 51 des Sozialgerichtsgesetzes genannten Rechtsgebieten gehört. - BVerwG, 06.10.1965 - VI C 125.62
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat an dieser Rechtsprechung im Urteil vom 27. Oktober 1964 - BVerwG VI C 71.62 - (RiA 1965 S. 178), das die Anwendung der dem § 72 G 131 nachgebildeten Vorschrift des Art. 6 § 22 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes vom 25. Februar 1960 (BGBl. I S. 93 [126]) betrifft, festgehalten. - BVerwG, 24.10.1972 - II B 29.72
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Sinn und Zweck der Worte "bis zum 8. Mai …
Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Oktober 1964 - BVerwG VI C 71.62 - (Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 64 S. 124) und in seinem Beschluß vom 5. September 1972 - BVerwG VI C 15.60 - die Voraussetzung des Art. 6 § 22 FANG, daß der Betroffene "bis zum 8. Mai 1945" im Rahmen der Deutschen Wehrmacht oder Verwaltung eingesetzt oder tätig wurde, auch dann als erfüllt angesehen, wenn die Tätigkeit zusammenbruchbedingt schon früher endete - etwa durch die mit der früheren Besetzung eines Gebiets zeitlich unmittelbar verbundenen Ereignisse wie Flucht, Vertreibung, Auflösung der Verwaltung oder ähnliches.
- BVerwG, 30.01.1969 - II B 34.68
Bestimmung der zuständigen Behörde hinsichtlich einer Feststellung der …
In gleichem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht zu Art. 6 § 22 FANG im Urteil vom 27. Oktober 1964 - BVerwG VI C 71.62 - (Buchholz BVerwG 310, § 40 VwGO Nr. 64) entschieden. - BVerwG, 01.08.1969 - II C 12.69
Gewährung von Prozesskostenhilfe
Dies trifft zu (vgl. Urteil des OVG Lüneburg vom 6. Oktober 1964 - II OVG A 62/63 - [NDBZ 1964 S. 286]; Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 18. Februar 1965 - I 272/63 - [VGHE 15, 104]; beiläufig auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1964 - BVerwG VI C 71.62 - [DÖV 1965 S. 781];… Jantz-Zweng-Eicher, Das neue Fremdrenten- und Auslandsrentenrecht, 2. Auflage 1961, S. 261 Anm. 5 und 6 zu Art. 6 § 22 FANG). - BVerwG, 06.07.1967 - II C 33.66
Rechtsweg für Ansprüche früherer Angestellter des Reichsluftschutzbundes …
Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat nämlich in seinem Urteil vom 27. Oktober 1964 - BVerwG VI C 71.62 - (DÖV 1965 S. 781; RiA 1965 S. 178) - allerdings in einem Anwendungsfall des Art. 6 § 22 FANG und unter Hinweis auf Absatz 5 dieser Vorschrift - ausgeführt, über das Vorliegen der dienstrechtlichen Voraussetzungen für die Nachversicherung nach Absatz 1 des Art. 6 § 22 FANG hätten diejenigen Stellen zu entscheiden, die nach dem Gesetz zu Art. 131 GG (§§ 72, 79) zuständig sein würden, wenn die von Absatz 1 des Art. 6 § 22 FANG erfaßten Personen zu dem Personenkreis des Gesetzes zu Art. 131 GG gehörten; daraus hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hergeleitet, daß die Entscheidung der Versorgungsdienststellen über die dienstrechtlichen Voraussetzungen der Nachversicherung nicht zu den in § 51 des Sozialgerichtsgesetzes vom 3. September 1953 (BGBl. I S. 1239) genannten Rechtsgebieten gehöre (ebenso BSGE 11, 63).
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