Rechtsprechung
| BVerwG, 05.11.1975 - VI C 72.74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine Gewissensentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 06.06.1974 - IV E 283/73
- BVerwG, 05.11.1975 - VI C 72.74
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 72.74
Die Spannweite möglicher Anhaltspunkte ist sehr groß; sie erfordert eine umfassende Ermittlung des Sachverhalts, insbesondere eine tiefgehende, auf den Einzelfall abstellende Vernehmung des Wehrpflichtigen (Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80]).Regelmäßig wird sich aber nur der Wehrpflichtige, der die innere Belastung zu beurteilen vermag, der er beim Töten eines Menschen oder bei der unterlassenen Nothilfe mit Tötungsfolge ausgesetzt wäre, mit den Problemen so endgültig auseinandergesetzt haben, daß er unter einem Gewissenszwang zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe steht (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 171.73 - und Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 - [Buchholz a.a.O.]).
- BVerwG, 02.09.1969 - VIII B 125.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 72.74
Der religiöse Standpunkt als solcher ist nicht die Gewissensentscheidung selbst (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1967 - BVerwG VIII B 59.67 - und vom 2. September 1969 - BVerwG VIII B 125.67 - mit weiterem Nachweis).Auch der Beweiswert der Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas, der darauf beruht, daß bei der Mitgliedschaft in einer kleinen Glaubensgemeinschaft die gewissensmäßige Bindung näherliegt als etwa bei einem Zusammenschluß auf ideologischer Grundlage, kann im übrigen im Einzelfall verschieden sein und bedarf besonderer Erörterung (so schon Beschluß vom 2. September 1969 - BVerwG VIII B 125.67 -).
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 72.74
Dem Richter steht nicht zu, eine solche, an moralischen Maßstäben ausgerichtete und in dieser Weise auf die Erhaltung von Leben zielende Gewissensentscheidung als "falsch" zu beurteilen (BVerfGE 12, 45 [56]).
- BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 72.74
Maßgebend ist, ob der Wehrpflichtige den tragischen Konflikt tatsächlich als solchen erfährt und die getroffene Entscheidung so, wie sie getroffen ist, sein Gewissen belastet (vgl. BVerwGE 44, 313 [318]; Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 158.73 -). - BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70
Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 72.74
Der erkennende Senat hat allerdings die Rechtsprechung des VIII. Senats (BVerwGE 39, 269 [272]) fortführend mehrfach betont, der Tötung durch aktives Handeln stehe im Ergebnis die Unterlassung einer Handlung gleich, durch welche das Sterben von Menschen verhindert werden könnte, zu deren Schutz sich der Wehrpflichtige nach den ihn behauptetermaßen bindenden Grundsätzen aufgerufen fühlen müßte. - BVerwG, 23.03.1973 - VI C 105.73
Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 72.74
Um eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe bejahen zu können, muß das Verwaltungsgericht konkrete Anhaltspunkte dafür als zu seiner Überzeugung erwiesen feststellen, daß der Wehrpflichtige eine ihn unbedingt verpflichtende Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. u.a. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47]). - BVerwG, 20.06.1975 - 6 C 34.75
Zeugenaussagen - Sachverständigenaussagen - Parteiaussagen - Notwendigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 72.74
Die Parteiaussage wird gemäß § 105 VwGO i.d.F. des Art. 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3651) i.V.m. § 161 Abs. 1 Nr. 1, § 160 Abs. 3 Nr. 4 ZPO i.d.F. des Art. 1 Nr. 1 desselben Gesetzes in die Niederschrift über die mündliche Verhandlung aufzunehmen sein (vgl. den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Senats vom 20. Juni 1975 - BVerwG VI C 34.75 -). - BVerwG, 13.12.1974 - VI C 158.73
Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 72.74
Maßgebend ist, ob der Wehrpflichtige den tragischen Konflikt tatsächlich als solchen erfährt und die getroffene Entscheidung so, wie sie getroffen ist, sein Gewissen belastet (vgl. BVerwGE 44, 313 [318]; Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 158.73 -). - BVerwG, 12.12.1973 - VI C 171.73
Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Begriff der Gewissensentscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 72.74
Regelmäßig wird sich aber nur der Wehrpflichtige, der die innere Belastung zu beurteilen vermag, der er beim Töten eines Menschen oder bei der unterlassenen Nothilfe mit Tötungsfolge ausgesetzt wäre, mit den Problemen so endgültig auseinandergesetzt haben, daß er unter einem Gewissenszwang zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe steht (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 171.73 - …und Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 - [Buchholz a.a.O.]). - BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge von Subsumtionsmängeln des …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 72.74
Dabei muß ihn sein Untätigbleiben, wie der erkennende Senat die Rechtsprechung weiter präzisiert hat, nicht in gleichem Maße seelisch bedrücken, wie dies bei aktivem Tun der Fall wäre (Urteil vom 4. Dezember 1974 - BVerwG VI C 234.73 -), doch wird er regelmäßig Schuld verspüren (Beschluß vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 -). - BVerwG, 04.12.1974 - VI C 234.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 02.11.1967 - VIII B 59.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …
- BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 115.83
Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Anerkennung - Wehrpflichtiger - …
Hinsichtlich der konkreten Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG bei Mitgliedern der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas, deren Glaubenslehre das absolute Verbot des Tötens im Kriege enthält, hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen, in denen allerdings die Besonderheiten des konkreten Einzelfalles im Vordergrund standen, darauf hingewiesen, daß auch hier konkret untersucht werden muß, "ob der Wehrpflichtige für seine Person eine echte Gewissensentscheidung getroffen hat" (vgl. insbesondere Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 72.74 - ).Es hat freilich bereits in jenen Entscheidungen keinen Zweifel daran gelassen, daß schon die Zugehörigkeit zu der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas ein Indiz für die behauptete Gewissensentscheidung darstellen kann, auch wenn der religiöse Standpunkt als solcher noch nicht die Gewissensentscheidung selbst ist, und daß die Gewissensbindung bei Mitgliedern einer kleinen Glaubensgemeinschaft näher liegt als etwa bei einem Zusammenschluß auf ideologischer Grundlage; dennoch könne auch der Beweiswert der Zugehörigkeit zu dieser Glaubensgemeinschaft im Einzelfall verschieden sein und bedürfe daher besonderer Erörterung (vgl. außer dem bereits angeführten Urteil vom 5. November 1975, a.a.O., z.B. Urteile vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 104.80 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 6 C 94.81 - ).
Zu dieser Einschränkung bestand z.B. im Urteil vom 5. November 1975, a.a.O., deshalb Veranlassung, weil der Wehrpflichtige, nachdem er sich lange Jahre von der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas abgewandt hatte, sich erst kurz vor der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht wieder zu ihr bekannt hatte, während der Wehrpflichtige in dem durch Urteil vom 22. September 1982, a.a.O., entschiedenen Fall entgegen den für die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas geltenden Geboten vorehelichen Geschlechtsverkehr ausgeübt hatte und deshalb aus dieser Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen worden war.
- BVerwG, 08.10.1980 - 6 C 104.80
Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas als Beweis für eine …
Dies hat der Senat in seinem im Zulassungsbeschluß erwähnten Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 72.74 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 93) unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts näher ausgeführt. - BVerwG, 14.08.1980 - 6 CB 72.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Antrag auf Protokollberichtigung - …
Geklärt ist euch bereits, daß zwar die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, deren Lehre das absolute Verbot des Tötens im Kriege enthält, ein Indiz für die behauptete Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe darstellen kann, daß sie aber nicht der Untersuchung enthebt, ob der Wehrpflichtige für seine Person eine ernsthafte Gewissensentscheidung getroffen hat (vgl. Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 72.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 93]).
- BVerwG, 26.09.1980 - 6 C 28.79
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Der Glaube und die religiöse Erziehung eines Wehrpflichtigen machen seine Ablehnung des Kriegsdienstes mit der Waffe noch nicht zu einer Gewissensentscheidung; das hat der Senat selbst für den Fall der aktiven Betätigung eines Kriegsdienstverweigerers in einer kleinen, dem absoluten Verbot der Tötens im Kriege besonders verpflichteten religiösen Gemeinschaft betont (Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 72.74 - [Buchholz 448.0 § 25 Nr. 93]). - BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 76.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Sein Untätigbleiben muß den Wehrpflichtigen auch nicht in gleichem Maße belasten wie ein aktives Handeln (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1974 - BVerwG VI C 234.73 - und vom 5. November 1975 - BVerwG VI C 72.74 -). - BVerwG, 28.08.1980 - 6 CB 104.80
Abweichung eines Urteils von der höchstrechtlichen Rechtssprechung hinsichtlich …
Das angefochtene Urteil weicht von der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats zu den Beweisanforderungen in Kriegsdienstverweigerungssachen ab und beruht auf dieser Abweichung (vgl. u.a. Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - [BVerwGE 55, 217] sowie Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 72.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 93]). - BVerwG, 19.11.1987 - 6 B 57.86
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Würdigung einer …
Dabei hat das Verwaltungsgericht im übrigen auch die mit der Beschwerde nicht angeführte neuere Rechtsprechung zu diesem Fragenkomplex zugrunde gelegt und auf den Fall des Klägers zutreffend angewendet (vgl. Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 72.74 - ). - BVerwG, 02.04.1981 - 6 C 239.80
Voraussetzungen für die Anerkennung einer Kriegsdienstverweigerung - …
Das Verwaltungsgericht hat anscheinend auch nicht beachtet, daß ein religiöser Standpunkt als solcher noch keine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG ist; dies hat der Senat selbst in Fällen der Zugehörigkeit des Wehrpflichtigen zu der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas betont; er hat eine besondere Erörterung verlangt, inwiefern gerade der jeweilige Kläger für seine Person eine echte Gewissensentscheidung getroffen hat (vgl. Urteile vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 72.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 93] und 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 104.80 -). - BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 127.80
Qualifizierung eines allgemeinen religiösen Standpunkts als Gewissensentscheidung …
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, daß ein religiöser Standpunkt als solcher noch keine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG ist; dies hat der Senat selbst in Fällen der Zugehörigkeit des Wehrpflichtigen zu der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas betont und eine besondere Erörterung verlangt, inwiefern gerade der Kläger für seine Person eine echte Gewissensentscheidung getroffen hat (vgl. Urteile vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 72.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 93] und 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 104.80 -). - BVerwG, 10.08.1982 - 6 C 50.81
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die Prüfung …
Die ausführlichere Darstellung der Entwicklung und der Einlassungen des Klägers im Tatbestand sowie die dort in Bezug genommenen umfangreichen Bekundungen des Klägers bei seiner Vernehmung als Partei machen hinreichend deutlich, daß das Verwaltungsgericht nicht im Gegensatz zu der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 72.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 93] und vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 104.80 -) das religiöse Bekenntnis und die Zugehörigkeit des Klägers zu einer Glaubensgemeinschaft (hier: der Baptisten) schon als ausreichenden Beweis für eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe angesehen hat. - BVerwG, 18.05.1984 - 6 B 102.83
Fehlende Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in einem Verwaltungsverfahren …
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