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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.1973 - VI C 79.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2569
BVerwG, 11.07.1973 - VI C 79.73 (https://dejure.org/1973,2569)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1973 - VI C 79.73 (https://dejure.org/1973,2569)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1973 - VI C 79.73 (https://dejure.org/1973,2569)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Berechtigung zur Verweigerung der Kriegsdienstverweigerung - Anforderungen an die Bejahung der Beweisfrage bei Berufung des Kriegsdienstverweigerers auf Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz (GG) - Wertung von Umständen als Beweisanzeichen für eine vom GG geforderte ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 79.73
    Denn nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG ist das Revisionsgericht bei der Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht auf die geltend gemachten Verfahrensrügen beschränkt (vgl. das insoweit in BVerwGE 41, 53 und NJW 1973, 635 nicht abgedruckte Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 -).

    Die Revision muß jedenfalls deshalb Erfolg haben, weil das angefochtene Urteil unvereinbar ist mit der in der eben angeführten Entscheidung (BVerwGE 41, 53 [55 ff.]) dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, zu der sich insoweit auch der inzwischen zuständig gewordene VI. Senat bekennt.

  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 79.73
    Keinesfalls aber können sie dem Verwaltungsgericht eine Prüfung des Vorliegens oder Fehlens der anspruchsbegründenden tatsächlichen Voraussetzungen ersparen (vgl. BVerwGE 30, 358 [360 f.]).

    Denn so wenig dem Gesetz eine Vermutung dahin zu entnehmen ist, daß ein Kriegsdienstverweigerer, der nach seiner Gesamtpersönlichkeit als ehrlicher und glaubwürdiger Mensch zu beurteilen ist, im Zweifel hinsichtlich seiner Behauptung, er habe eine Gewissensentscheidung getroffen, eine objektiv zutreffende Darstellung gibt, besteht ein Erfahrungssatz in dieser Richtung (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 103.67 - in Weiterführung von BVerwGE 30, 358).

  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 79.73
    In dem bereits zitierten Urteil des VIII. Senats vom 18. Oktober 1972, dem der erkennende Senat auch insoweit bereits grundsätzlich beigepflichtet hat (Leitsatzbeschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [MDR 1973, 435] und Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73, 83.73, 86.73, 90.73, 98.73 und 105.73 -), ist ausgeführt: In Verweigerungsfällen, in denen sich (wie häufig) ein voller Beweis nicht führen lasse, werde ein auf Grund aller in Betracht kommenden Umstände ermittelter hoher Grad von Wahrscheinlichkeit genügen müssen.
  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 81.73

    Beweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 79.73
    In dem bereits zitierten Urteil des VIII. Senats vom 18. Oktober 1972, dem der erkennende Senat auch insoweit bereits grundsätzlich beigepflichtet hat (Leitsatzbeschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [MDR 1973, 435] und Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73, 83.73, 86.73, 90.73, 98.73 und 105.73 -), ist ausgeführt: In Verweigerungsfällen, in denen sich (wie häufig) ein voller Beweis nicht führen lasse, werde ein auf Grund aller in Betracht kommenden Umstände ermittelter hoher Grad von Wahrscheinlichkeit genügen müssen.
  • BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 103.67

    Recht der Kriegsdienstverweigerung - Abgrenzung zwischen Verfahrensrügen und …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 79.73
    Denn so wenig dem Gesetz eine Vermutung dahin zu entnehmen ist, daß ein Kriegsdienstverweigerer, der nach seiner Gesamtpersönlichkeit als ehrlicher und glaubwürdiger Mensch zu beurteilen ist, im Zweifel hinsichtlich seiner Behauptung, er habe eine Gewissensentscheidung getroffen, eine objektiv zutreffende Darstellung gibt, besteht ein Erfahrungssatz in dieser Richtung (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 103.67 - in Weiterführung von BVerwGE 30, 358).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 24.73

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Kriegsdienstverweigerungssachen - Umfang …

    Ob die Verfahrensrüge begründet ist, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. BVerwGE 25, 44 [45] und Urteil vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 79.73 -).
  • BVerwG, 24.03.1982 - 6 B 26.82

    Inlaufsetzen der Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen ein Urteil des …

    Hinzu kommt, daß die von der Beschwerde an erster Stelle genannte Entscheidung nicht richtig bezeichnet ist, weil das Urteil BVerwG 6 C 79.73 - wenn es überhaupt gemeint ist - nicht vom 12. Dezember 1974, sondern vom 11. Juli 1973 stammt, daß das Urteil des 7. Senats vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 C 143.60 - [NJW 1962, 1736 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 10] jedenfalls ohne weitere Erläuterung nicht einschlägig ist, und daß sich auch dem Urteil des 8. Senats vom 31. Oktober 1968, dessen richtiges Aktenzeichen 8 C 20.67 (und nicht 8 C 620.67; vgl. dazu Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22) ist, kein Rechtssatz entnehmen läßt, von dem das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung abgewichen wäre.
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