Rechtsprechung
| BVerwG, 18.01.1967 - VI C 82.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rücknahme der Festsetzung von Versorgungsbezügen - Materielle Beweislast des beklagten Landes für die Rechtswidrigkeit des zurückgenommenen Verwaltungsaktes - Rücknahme von begünstigenden Verwaltungsakten - Unzulässigkeit einer Aufklärungsrüge der beklagten Behörde, wenn ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VwGO § 86 Abs. 1
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 29.03.1963 - 21 III 63
- BVerwG, 18.01.1967 - VI C 82.63
Papierfundstellen
- BVerwGE 26, 30
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62
Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1967 - VI C 82.63
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rücknahme von begünstigenden Verwaltungsakten trägt das beklagte Land die materielle Beweislast für die Rechtswidrigkeit des zurückgenommenen Verwaltungsaktes (BVerwGE 18, 168 [170, 171]).Die materielle Beweislast, daß ein Bescheid rechtswidrig zustande gekommen ist, hat grundsätzlich die Behörde mit der Folge zu tragen, daß eine bloß mögliche, aber nicht erwiesene Fehlerhaftigkeit eines begünstigenden Verwaltungsaktes nicht dessen Rücknahme rechtfertigt (BVerwGE 12, 353 [359]; 18, 168 [171]; Urteil vom 7. Juli 1966 - BVerwG III C 219.64 -).
- BVerwG, 07.07.1966 - III C 219.64
Auszug aus BVerwG, 18.01.1967 - VI C 82.63
Die materielle Beweislast, daß ein Bescheid rechtswidrig zustande gekommen ist, hat grundsätzlich die Behörde mit der Folge zu tragen, daß eine bloß mögliche, aber nicht erwiesene Fehlerhaftigkeit eines begünstigenden Verwaltungsaktes nicht dessen Rücknahme rechtfertigt (BVerwGE 12, 353 [359]; 18, 168 [171]; Urteil vom 7. Juli 1966 - BVerwG III C 219.64 -). - BVerwG, 12.02.1959 - III C 133.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 14.07.1961 - VII C 170.60
Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter - Rücknahme der …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1967 - VI C 82.63
Die materielle Beweislast, daß ein Bescheid rechtswidrig zustande gekommen ist, hat grundsätzlich die Behörde mit der Folge zu tragen, daß eine bloß mögliche, aber nicht erwiesene Fehlerhaftigkeit eines begünstigenden Verwaltungsaktes nicht dessen Rücknahme rechtfertigt (BVerwGE 12, 353 [359]; 18, 168 [171]; Urteil vom 7. Juli 1966 - BVerwG III C 219.64 -). - BVerwG, 05.04.1960 - VI C 2.58
Auszug aus BVerwG, 18.01.1967 - VI C 82.63
Die - im übrigen vom Berufungsgericht mit Recht verneinte (vgl. BVerwGE 10, 258) - Frage, ob die Selbsttötung des Ehemannes der Klägerin ein Dienstunfall war, ist in der Revisionsinstanz nicht mehr streitig, da die Klägerin das insoweit die Klage abweisende Berufungsurteil nicht angegriffen hat.
- BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bei nicht …
Bundesbehörden können auch nach Landesrecht nicht Kläger oder Beklagter eines Verwaltungsrechtsstreits sein (vgl. BVerwGE 14, 330 [BVerwG 03.08.1962 - VII C 133/61]; 26, 31 [BVerwG 18.01.1967 - VI C 82/63]). - BVerwG, 23.10.1969 - II C 80.65
Fahrlässige Nichtanmeldung angestellter Putzfrauen zur Zusatzversicherung bei der …
Das Berufungsgericht hat daher, ohne sich dem Vorwurf der "vorweggenommenen" Beweiswürdigung auszusetzen, mangels substantiierter eigener Behauptungen des Klägers, wie sie der Mitwirkungspflicht der Prozeßbeteiligten bei der Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts entsprechen (vgl. BVerwGE 16, 241 [245]; 26, 30 [31], von der Vernehmung des Oberregierungsrats Bannier absehen dürfen. - VGH Hessen, 28.01.1994 - 3 TG 2026/93
Aufrechnung mit rechtswegfremder Forderung im Verwaltungsgerichtsverfahren
Das Gericht ist daher, soweit ein Beteiligter es unterläßt, zur Klärung der ihn betreffenden Tatsachen beizutragen, obwohl ihm dies unschwer möglich und zumutbar wäre, nicht gehalten, insoweit von sich aus allen denkbaren Möglichkeiten nachzugehen, wie die Tatsachen sich verhalten könnten (…Kopp, a.a.O. § 86 Rdnr. 12, BVerwG, Urteil vom 18.01.1967 - VI C 82.63 - BVerwGE 26, 30).
- BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95
Klage gegen die Entlassung eines Richters auf Probe - Fehlende Eignung für das …
Die Aufklärungspflicht des Dienstgerichts findet ihre Grenze dort, wo die Mitwirkungspflicht der Parteien einsetzt (vgl. BVerwGE 26, 30 f [BVerwG 18.01.1967 - VI C 82/63]; BVerwG NJW 1986, 1703, 1704). - LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - L 18 KN 92/16
Auferlegung von Kosten eines Sachverständigen
Dabei bedient sich die Behörde derjenigen Beweismittel, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält, § 21 Abs. 1 Satz 1 SGB X. Dieses pflichtgemäße Ermessen überschreitet sie, wenn sie einen Beweis nicht erhebt, der sich ihr bei vernünftiger Überlegung als für die Entscheidung bedeutsam hätte aufdrängen müssen (BVerwGE 26, 30; von Wulffen in: Von Wulffen (Hrsg). - BVerwG, 04.04.1975 - VI B 65.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Es kann schon zweifelhaft sein, ob das Beschwerdevorbringen insoweit dem Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt (vgl. dazu BVerwGE 31, 212 [217]), zumal auch nicht dargetan ist, daß der rechts- und sachkundige Kläger (hier: eine Behörde) in der Vorinstanz durch entsprechende Verfahrensanträge an der Aufklärung des Sachverhalts mitgewirkt hat (vgl. dazu BVerwGE 16, 241 [245]; 26, 30; Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG II C 26.71 -). - DGH Sachsen-Anhalt, 26.11.1998 - DGH 1/98
Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 07.09.2000 - 11 B 54.00
Verfahrensmangel durch Unterlassen der Aufklärung durch das Gericht über …
Wenn es sich um die Frage handelt, in welchem Umfang eine Behörde eigene Akten und Unterlagen ausgewertet hat, findet die Aufklärungspflicht des Gerichts gegenüber der Behörde ihre Grenze an deren eigener Mitwirkungspflicht, die sich auf ihre Pflicht zur sorgfältigen Berücksichtigung aller ihr zugänglichen Unterlagen schon im Verwaltungsverfahren gründet (vgl. BVerwGE 26, 30 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2016 - 1 N 8.16
Pflicht zur Vollzugshilfeverweigerung bei evidenter Rechtswidrigkeit der …
Was das Zulassungsvorbringen mit seinen Hinweisen auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Januar 1967 - VI C 82.63 - (BVerwGE 26, 30-31, juris, zur gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO) sowie (wiederum) zur Rüge mangelnder Sachaufklärung eines Verwaltungsgerichts und zur prozessualen Mitwirkungspflicht im Musterungsstreit (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222-226, juris) und auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Oktober 1981 - 3 B 81 A.701 - (NJW 1982, 786 f., juris, in dem es um die Berücksichtigung von Bewerbern mit bayerischen Staatsexamen bei Einstellung in den höheren Finanzdienst geht) bezweckt, erschließt sich dem Senat nicht; denn die genannten Entscheidungen enthalten keine Erwägungen, die im vorliegenden Fall relevant wären. - VG Schwerin, 26.05.1994 - 3 A 2157/92
Verpflichtung zum Erlass eines günstigeren vermögensrechtlichen Bescheides; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 28.06.1977 - 5 B 31.75
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.07.1968 - V B 103.67
Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung - Nichtzulassung der Revision …
- BVerwG, 11.06.1968 - V B 104.67
Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung - Nichtzulassung der Revison
- BVerwG, 08.09.1970 - VI B 51.69
Rechtsmittel
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