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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.1973 - VI C 82.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1363
BVerwG, 11.07.1973 - VI C 82.73 (https://dejure.org/1973,1363)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1973 - VI C 82.73 (https://dejure.org/1973,1363)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1973 - VI C 82.73 (https://dejure.org/1973,1363)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bejahung der Beweisfrage bei Berufung des Kriegsdienstverweigerers auf Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz (GG) - Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst bei einem Wehrpflichtigen - Modifizierung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 82.73
    Nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG ist das Revisionsgericht bei der Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht auf die geltend gemachten Verfahrens rügen beschränkt (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 -).

    Zu entsprechenden Darlegungen in einem Urteil desselben Verwaltungsgerichts vom 1. Februar 1972 hat der damals für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständige VIII. Senat in der bereits zitierten Entscheidung vom 18. Oktober 1972 (BVerwGE 41, 53 = NJW 1973, 635) u.a. zutreffend ausgeführt:.

  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 82.73
    Keinesfalls aber können sie dem Verwaltungsgericht eine Prüfung des Vorliegens oder Fehlens der anspruchsbegründenden tatsächlichen Voraussetzungen ersparen (vgl. BVerwGE 30, 358 [360 f.]).

    Denn so wenig dem Gesetz eine Vermutung dahin zu entnehmen ist, daß ein Kriegsdienstverweigerer, der nach seiner Gesamtpersönlichkeit als ehrlicher und glaubwürdiger Mensch zu beurteilen ist, im Zweifel hinsichtlich seiner Behauptung, er habe eine Gewissensentscheidung getroffen, eine objektiv zutreffende Darstellung gibt, besteht ein Erfahrungssatz in dieser Richtung (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 103.67 - in Weiterführung von BVerwGE 30, 358).

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 82.73
    Das Verwaltungsgericht hätte, sollte seine Entscheidung Bestand haben, konkrete Anhaltspunkte dafür als zu seiner Überzeugung erwiesen feststellen müssen, daß der Kläger seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98; 38, 358) und daß gerade eine dergestalt an einem absoluten Tötungsverbot ausgerichtete Gewissensentscheidung zu einer schweren seelischen Belastung des Klägers führen würde, wenn er im Kriege Menschen mit der Waffe töten müßte.
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 82.73
    Das Verwaltungsgericht hätte, sollte seine Entscheidung Bestand haben, konkrete Anhaltspunkte dafür als zu seiner Überzeugung erwiesen feststellen müssen, daß der Kläger seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98; 38, 358) und daß gerade eine dergestalt an einem absoluten Tötungsverbot ausgerichtete Gewissensentscheidung zu einer schweren seelischen Belastung des Klägers führen würde, wenn er im Kriege Menschen mit der Waffe töten müßte.
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 82.73
    Das Verwaltungsgericht hätte, sollte seine Entscheidung Bestand haben, konkrete Anhaltspunkte dafür als zu seiner Überzeugung erwiesen feststellen müssen, daß der Kläger seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98; 38, 358) und daß gerade eine dergestalt an einem absoluten Tötungsverbot ausgerichtete Gewissensentscheidung zu einer schweren seelischen Belastung des Klägers führen würde, wenn er im Kriege Menschen mit der Waffe töten müßte.
  • BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 116.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 82.73
    Das Verwaltungsgericht hätte, sollte seine Entscheidung Bestand haben, konkrete Anhaltspunkte dafür als zu seiner Überzeugung erwiesen feststellen müssen, daß der Kläger seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98; 38, 358) und daß gerade eine dergestalt an einem absoluten Tötungsverbot ausgerichtete Gewissensentscheidung zu einer schweren seelischen Belastung des Klägers führen würde, wenn er im Kriege Menschen mit der Waffe töten müßte.
  • BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 103.67

    Recht der Kriegsdienstverweigerung - Abgrenzung zwischen Verfahrensrügen und …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 82.73
    Denn so wenig dem Gesetz eine Vermutung dahin zu entnehmen ist, daß ein Kriegsdienstverweigerer, der nach seiner Gesamtpersönlichkeit als ehrlicher und glaubwürdiger Mensch zu beurteilen ist, im Zweifel hinsichtlich seiner Behauptung, er habe eine Gewissensentscheidung getroffen, eine objektiv zutreffende Darstellung gibt, besteht ein Erfahrungssatz in dieser Richtung (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 103.67 - in Weiterführung von BVerwGE 30, 358).
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73

    Rechtsmittel

    Auf die Revision der Beklagten hat der erkennende Senat dieses Urteil durch Urteil vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 82.73 - aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen, weil keine konkreten Anhaltspunkte für eine Gewissensentscheidung des Klägers festgestellt worden seien.
  • BVerwG, 03.12.1973 - VI B 82.73

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der erkennende Senat zum einen ausgeführt, daß es für die Beurteilung, ob ein Antragsteller eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst getroffen hat, entscheidend auf sein Verhalten, seine Bekundungen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt (vgl. u.a. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - und Beschluß vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -), zum anderen hat er entschieden, daß die Verwaltungsgerichte, um eine Gewissensentscheidung bejahen zu können, konkrete Anhaltspunkte als zu ihrer Überzeugung erwiesen feststellen müssen, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. u.a. Urteile vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 82.73 und 97.73 -).
  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 146.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß zwar das Verwaltungsgericht, um die Voraussetzungen des Art. 4 Abs. 3 GG bejahen zu können, konkrete Anhaltspunkte als zu seiner Überzeugung erwiesen dafür feststellen, daß der Antragsteller eine Gewissensentscheidung im Sinne des Gesetzes getroffen hat (vgl. u.a. Urteile vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 82.73 - und - BVerwG VI C 97.73 -).
  • BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der erkennende Senat zum einen ausgeführt, daß es für die Beurteilung, ob ein Antragsteller eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst getroffen hat, entscheidend auf sein Verhalten, seine Bekundungen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt (vgl. u.a. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - und Beschluß vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -); zum anderen hat er jedoch entschieden, daß die Verwaltungsgerichte, um eine Gewissensentscheidung bejahen zu können, konkrete Anhaltspunkte als zu ihrer Überzeugung erwiesen feststellen müssen, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. u.a. Urteile vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 82.73 und BVerwG VI C 97.73 - sowie Beschluß vom 11. Januar 1974 - BVerwG VI B 87.73 -).
  • BVerwG, 08.07.1974 - VI B 47.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der erkennende Senat zum einen ausgeführt, daß es für die Beurteilung, ob ein Antragsteller eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst getroffen hat, entscheidend auf sein Verhalten, seine Bekundungen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt (vgl. u.a. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - und Beschluß vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -); zum anderen hat er entschieden, daß die Verwaltungsgerichte, um eine Gewissensentscheidung bejahen zu können, konkrete Anhaltspunkte als zu ihrer Überzeugung erwies e n feststellen müssen, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. u.a. Urteile vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 82.73 und 97.73 - sowie Beschluß vom 11. Januar 1974 - BVerwG VI B 87.73 -).
  • BVerwG, 11.01.1974 - VI B 87.73

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der erkennende Senat zum einen ausgeführt, daß es für die Beurteilung, ob ein Antragsteller eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst getroffen hat, entscheidend auf sein Verhalten, seine Bekundungen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt (vgl. u.a. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - und Beschluß vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -); zum anderen hat er entschieden, daß die Verwaltungsgerichte, um eine Gewissensentscheidung bejahen zu können, konkrete Anhaltspunkte als zu ihrer Überzeugung erwiesen feststellen müssen, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. u.a. Urteile vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 82.73 und 97.73 -).
  • BVerwG, 19.08.1982 - 6 B 27.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision Mangels …

    Die Angabe, das Verwaltungsgericht sei von einer Entscheidung vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 82.73 - abgewichen, muß auf einem Versehen beruhen, denn an diesem Tage ist unter dem genannten Aktenzeichen keine Entscheidung des beschließenden Senats in Kriegsdienstverweigerungssachen ergangen.
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