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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.08.1965

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.1965 - VI C 98.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,404
BVerwG, 28.10.1965 - VI C 98.63 (https://dejure.org/1965,404)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1965 - VI C 98.63 (https://dejure.org/1965,404)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1965 - VI C 98.63 (https://dejure.org/1965,404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung einer Nichtigerklärung einer Gesetzesvorschrift durch das Bundesverfassungsgericht für die Auslegung anderer Vorschriften des betroffenen Gesetzes - Anspruch auf Versorgung von am 8. Mai 1945 versorgungsberechtigten Hinterbliebenen von Berufssoldaten vor dem 1. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 22, 264
  • DÖV 1966, 461
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1965 - VI C 98.63
    Diese Regelung kann aber der Klägerin mit Rücksicht auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1963 (BVerfGE 16, 94 = NJW 1963 S. 1395 [BVerfG 07.05.1963 - 2 BvR 481/60]) nicht mehr entgegengehalten werden.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1965 - VI C 98.63
    - Für eine verfassungskonforme Auslegung, die dieser Lage Rechnung tragen könnte, ist allerdings nach anerkannten Grundsätzen dann kein Raum, wenn eine unzweideutig im gegenteiligen Sinne getroffene gesetzliche Regelung dawidersteht (vgl. BVerfGE 8, 28 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvL 149/52]); denn Auslegung muß vom Begriff her Gesetzesanwendung bleiben und kann nicht als Vorwand dafür dienen, sich über den "Gesetzeswillen" hinwegzusetzen.
  • BVerwG, 04.11.1964 - VI C 216.61

    Anspruch der Witwe eines Leiters des Staatlichen Gesundheitsamtes auf …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1965 - VI C 98.63
    Einer Auseinandersetzung mit ihrer Auffassung, daß ihr diese Versorgung nach den allgemeinen Vorschriften auch unabhängig von dem Gesichtspunkt der Besitzstandswahrung gebühre, weil die allgemeine Unfallfürsorge der Voraussetzung nach § 181 a BBG vorgehe, bedarf es unter diesen Umständen nicht (vgl. dazu aber Urteil des erkennenden Senats vom 4. November 1964 - BVerwG VI C 216.61 - [BVerwGE 20, 3 ]).
  • BVerwG, 11.06.1963 - II C 29.61

    Zeitpunkt der Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung bei Feststellung des Todes …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1965 - VI C 98.63
    Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 11. Juni 1963 - BVerwG II C 29.61 - ausgesprochen, daß bei einem vermieten Berufssoldaten der Versorgungsfall mit dem festgestellten - stets zurückliegenden - Zeitpunkt des Todes eingetreten sei.
  • BVerwG, 09.10.1969 - VI B 57.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bewirkte deshalb auch nur, daß nunmehr die ehemaligen Wehrmachtspensionäre Versorgung beanspruchen konnten, als sei die durch die 2. Novelle mit Wirkung vom 1. September 1957 eingefügte Ergänzung des § 53 Abs. 2 G 131 schon am 1. April 1951 in Kraft getreten (vgl. hierzu BVerwGE 22, 264).

    Wenn sich der Kläger in der Beschwerde darauf beruft, daß der beschließende Senat in seinem Urteil vom 28. Oktober 1965 (BVerwGE 22, 264 [268]) ausgeführt habe, es bedürfe besonderer und gesonderter Prüfung, inwieweit sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mittelbar Auswirkungen für die Personenkreise ergäben, die von den anderen drei Alternativen des § 53 Abs. 2 Sätze 1 und 2 erfaßt würden, so übersieht er, daß es sich bei dieser Prüfung nicht um die Frage der Bindungswirkung, sondern - wie dort weiter unten ausgeführt ist - um die Frage der verfassungskonformen Auslegung von Teilen einer Vorschrift handelt, auf deren Personenkreis sich unmittelbar der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts nicht bezieht.

    Die verfassungskonforme Auslegung, die in Anbetracht des Beschlusses vom 7. Mai 1963 (BVerfGE 16, 94) in BVerwGE 22, 264 für eine "andere" Alternative des § 53 Abs. 2 G 131 vorgenommen und für die zwei "anderen" des § 53 Abs. 2 Sätze 1 und 2 G 131 für prüfbar gehalten (jedoch inzwischen für den Personenkreis der zweiten Alternative des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 abgelehnt) worden ist (vgl. BVerwGE 24, 44 [51]), bezieht sich wiederum, wie sich aus der Entscheidung BVerwGE 22, 264 ergibt, auf die Gewährung von Versorgung nach § 53 G 131 in der Zeit vor dem 1. September 1957, während es sich hier um die Zeit vom 1. September 1957 ab handelt.

  • BVerwG, 30.11.1971 - VI C 131.67

    Antrag auf Gewährung einer Kriegsunfallversorgung - Anwendung der …

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 22, 264) ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch die Nichtigkeit des Ausschlusses dieses Personenkreises von Versorgungsansprüchen nach dem Gesetz zu Art. 131 GG durch § 53 G 131 in der bis zum 1. September 1957 geltenden Fassung.

    Dabei ist, weil diese Regelung nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 16, 94) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 22, 264) verfassungswidrig war, außer Betracht zu lassen, daß die Klägerin bis zum 1. September 1957 auf Grund der bis dahin geltenden Fassung des § 53 G 131 von den Versorgungsrechten nach dem Gesetz zu Art. 131 GG ausgeschlossen war.

  • BVerwG, 29.03.1968 - II B 1.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Neufestsetzung …

    Aus der von der Beschwerde in diesem Zusammenhang dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1965 - BVerwG VI C 98.63 - (BVerwGE 22, 264 [270]) entnommenen Erwägung, daß die Gesamtkonzeption des Gesetzes zu Art. 131 GG mit derjenigen des Beamtenrechts identisch sei, und aus der hieraus von der Beschwerde gezogenen Folgerung, der von dem Gesetz zu Art. 131 GG erfaßte Berufssoldat dürfe nicht anders behandelt werden als ein "Beamter des zivilen Dienstes", kann allenfalls hergeleitet werden, daß die Entscheidung der vorliegenden Rechtssache nicht nur für die vom Gesetz zu Art. 131 GG erfaßten früheren Berufssoldaten, sondern auch für Beamte - also über den Fall des Klägers hinaus für einen großen Personenkreis - von Interesse ist.

    - Aus den gleichen Gründen geht auch der Hinweis der Beschwerde auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1965 - BVerwG VI C 98.63 - (BVerwGE 22, 264) fehl, in dessen Gründen in Anwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 G 131 F. 1957 die Frage erörtert und bejaht worden ist, ob die Gewährung einer Versorgung an Hinterbliebene eines schon am 8. Mai 1945 versorgungsberechtigten Berufssoldaten mit Wirkung erst vom 1. September 1957, statt schon vom 1. April 1951, eine Enteignung (Art. 14 GG) bedeuten würde.

  • BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66

    Versorgung der Hinterbliebenen von erst nach dem 8. Mai 1935 erstmals berufsmäßig …

    Kraft dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelte § 53 Abs. 2 G 131 (F. 1957) bereits seit dem 1. April 1951, und zwar - wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 22, 264) entschieden habe - auch für den durch die zweite Alternative des § 53 Abs. 2 Satz 2 G 131 (F. 1957) erfaßten Personenkreis, dem die Klägerin zugehöre.
  • BVerwG, 19.03.1970 - II C 117.67

    Unanfechtbarkeit eines Bescheides

    Ohne Erfolg weist die Revision in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1965 - BVerwG VI C 98.63 - (BVerwGE 22, 264) hin.
  • BVerwG, 06.12.1967 - VI C 51.66

    Rechtsmittel

    Diese Personen können auch noch nicht einmal als 'potentielle' Versorgungsempfänger gelten, wie dies in dem Urteil des erkennenden Senats vom 28. Oktober 1965 (BVerwGE 22, 264) bei Hinterbliebenen eines vermißten und tatsächlich schon gefallenen Berufssoldaten im Hinblick auf die vorläufige Weiterzahlung des vollen Gehalts angenommen worden ist.
  • BVerwG, 14.12.1966 - VI B 33.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Das leugnet der Kläger allerdings und beruft sich hierzu auf das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Oktober 1965 (BVerwGE 22, 264), wonach die Gesamtkonzeption des Gesetzes zu Art. 131 GG identisch ist mit der Gesamtkonzeption des Beamtenrechts überhaupt.
  • BVerwG, 18.08.1970 - II CB 28.69

    Anspruch eines Beamten auf angemessene und standesgemäße Alimentation

    Die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich bezeichnete Frage, was zum Kernbestand der bereits vor dem 8. Mai 1945 festgesetzten Versorgungsansprüche gehört und was nicht dazu rechnet, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (vgl. insbesondere BVerfGE 16, 94 [112, 113, 115]; BVerwGE 22, 264 [267, 268]).
  • BVerwG, 20.04.1967 - II C 5.67

    Klage eines Soldaten gegen den Bescheid zur Festsetzung seines …

    Die Grenzen einer analogen Anwendung dieser Entscheidung auf verwandte Tatbestände hat das Bundesverwaltungsgericht bereits klargestellt (BVerwGE 22, 264).
  • BVerwG, 06.07.1966 - VI C 84.63

    Rechtsmittel

    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1963, nach dem § 53 G 131 (F. 1951 und 1953) nichtig war, soweit er die Berufssoldaten der früheren Wehrmacht, die nach dem 8. Mai 1935 erstmals berufsmäßig in den Wehrdienst eingetreten und bis zum Ablauf des 8. Mai 1945 mit lebenslänglicher Dienstzeitversorgung entlassen worden waren, von der Versorgung ausschloß, bezieht sich seinem Wortlaut nach nur auf die bis zum Ablauf des 8. Mai 1945 in Einzelverfahren entlassenen Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und seinem Sinn nach auch auf die am 8. Mai 1945 versorgungsberechtigten Hinterbliebenen von Berufssoldaten (vgl.Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG VI C 98.63 - [DÖD 1966 S. 57 = RiA 1966 S. 98]).
  • BVerwG, 23.02.1966 - VI C 123.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.11.1966 - VI C 126.63

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.08.1965 - VI C 98.63   

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BVerwG, 02.08.1965 - VI C 98.63 (https://dejure.org/1965,3391)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.1965 - VI C 98.63 (https://dejure.org/1965,3391)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 1965 - VI C 98.63 (https://dejure.org/1965,3391)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Armenrecht und Beiordnung eines Rechtsanwalts

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