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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.03.1973 - VI C 98.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,465
BVerwG, 23.03.1973 - VI C 98.73 (https://dejure.org/1973,465)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1973 - VI C 98.73 (https://dejure.org/1973,465)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1973 - VI C 98.73 (https://dejure.org/1973,465)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1974, 165
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - VI C 98.73
    Es müßte vielmehr an Hand konkreter Anhaltspunkte weiter erwiesen sein, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98) [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und daß gerade eine von ihm als unerträglich empfundene Verstrickung in das Böse es wäre, die er in dem potentiellen Zwang erblicke, als Soldat u.U. töten zu müssen, und daß er deshalb nicht ohne schweren seelischen Schaden Soldat sein könnte.
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - VI C 98.73
    Nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG ist das Revisionsgericht bei der Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht auf die geltend gemachten Verfahrensrügen beschränkt (vgl. das für die Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - [NJW 1973, 635]).
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - VI C 98.73
    Es müßte vielmehr an Hand konkreter Anhaltspunkte weiter erwiesen sein, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98) [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und daß gerade eine von ihm als unerträglich empfundene Verstrickung in das Böse es wäre, die er in dem potentiellen Zwang erblicke, als Soldat u.U. töten zu müssen, und daß er deshalb nicht ohne schweren seelischen Schaden Soldat sein könnte.
  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - VI C 98.73
    Erst dann kann sich die Frage stellen, ob dem Kläger die Erleichterungen bei der Beweis Würdigung zugute kommen können, deren Berechtigung in diesem Rechtsbereich bereits der VIII. Senat in seinem oben angeführten Urteil vom 18. Oktober 1972 anerkannt hatte und die der erkennende Senat inzwischen dahin präzisiert hat, daß für die Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GG die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle spielen können, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 -).
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - VI C 98.73
    Keinesfalls aber können sie dem Verwaltungsgericht eine Prüfung des Vorliegens oder Fehlens der anspruchsbegründenden tatsächlichen Voraussetzungen ersparen (vgl. BVerwGE 30, 358 [360 f.]).
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - VI C 98.73
    Es müßte vielmehr an Hand konkreter Anhaltspunkte weiter erwiesen sein, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98) [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und daß gerade eine von ihm als unerträglich empfundene Verstrickung in das Böse es wäre, die er in dem potentiellen Zwang erblicke, als Soldat u.U. töten zu müssen, und daß er deshalb nicht ohne schweren seelischen Schaden Soldat sein könnte.
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 58.62
    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - VI C 98.73
    Es müßte vielmehr an Hand konkreter Anhaltspunkte weiter erwiesen sein, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98) [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und daß gerade eine von ihm als unerträglich empfundene Verstrickung in das Böse es wäre, die er in dem potentiellen Zwang erblicke, als Soldat u.U. töten zu müssen, und daß er deshalb nicht ohne schweren seelischen Schaden Soldat sein könnte.
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73

    Rechtsmittel

    Auf die Revision der Beklagten hat der erkennende Senat diese Entscheidung durch Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 98.73 - aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerwG, 14.02.1975 - VI C 50.73

    Tragweite und Voraussetzungen des Begriffs der Gewissensentscheidung - Anspruch …

    Denn schwere seelische Schäden können auch viele andere Ursachen haben (vgl. u.a. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 98.73 -).
  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 101.73

    Relevanz eines hohen Wahrscheinlichkeitsgrades für die Anerkennung der …

    Der erkennende Senat hat in dem Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - (MDR 1973, 435; ebenso u.a. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 98.73 -) dies dahin präzisiert, daß für die Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GG die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle spielen können, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist.
  • BVerwG, 11.07.1973 - VI C 100.73

    Vorliegen einer Gewissensentscheidung im Rahmen einer Anerkennung als …

    Schwere seelische Schäden können auch in dem engeren, hier zur Erörterung stehenden Zusammenhang viele andere Ursachen ohne zwingenden Bezug zum Gewissen haben (vgl. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73, VI C 86.73 und VI C 98.73 -).
  • BVerwG, 26.10.1978 - 6 B 59.78

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Abweichung von …

    Im übrigen wäre eine Abweichung selbst dann nicht gegeben, wenn es sich bei dem in der Beschwerdebegründung (unrichtig) angegebenen Urteil um das vom Verwaltungsgericht zitierte Urteil des beschließenden Senats vom 23. März 1973 - BVerwG 6 G 98.73 - (DVBl. 1974, 165) handeln sollte.
  • BVerwG, 26.09.1975 - 6 C 63.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der Aufklärungspflicht durch …

    Soweit die Revision unter Berufung auf das Urteil des VIII. Senats vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - (BVerwGE 41, 53), den Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45) und das Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 98.73 - (DVBl. 1974, 165) beanstandet, das Verwaltungsgericht habe das Beweisergebnis nicht im Sinne des Klägers wohlwollend gewürdigt, wendet sie sich vergeblich gegen die Tatsachen- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts und läßt im Ergebnis außer acht, daß der Richter dem allgemeinen Verwaltungsprozeßrecht gemäß das Vorliegen einer Gewissensentscheidung nur bejahen darf, wenn er im Einzelfall davon überzeugt ist (vgl. BVerfG Beschluß vom 23. April 1974 - BvR 118.74 - [DÖV 1975, 66]; Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG VI B 42.74 [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33]; Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 48.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 78]; Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 228.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 81]).
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 23.74

    Zurückverweisung an anderen Spruchkörper der Vorinstanz - Voraussetzungen für die …

    "Es müßte vielmehr anhand konkreter Anhaltspunkte weiter erwiesen sein, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von 'Gut' und 'Böse' (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98) [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und daß gerade eine von ihm als unerträglich empfundene Verstrickung in das Böse es wäre, die er in dem potentiellen Zwang erblicke, als Soldat u.U. töten zu müssen, und daß er deshalb nicht ohne schweren seelischen Schaden Soldat sein könnte (vgl. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 98.73 -).".
  • BVerwG, 10.08.1973 - VI C 110.73

    Rechtsmittel

    Solche idealistischen Motive können zwar zu einer Gewissensentscheidung führen, sie haben aber keinen zwingenden Bezug zum Gewissen (vgl.Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73, BVerwG VI C 86.73 und BVerwG VI C 98.73 -).
  • BVerwG, 11.07.1973 - VI C 95.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bestehen unvermeidlicher …

    Solche Motive können zwar zu einer Gewissensentscheidung führen, sie haben aber keinen zwingenden Bezug zum Gewissen (vgl. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73, VI C 86.73, VI C 98.73 -).
  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 86.73
    Abgesehen davon, daß dies schon deshalb zu verneinen ist, weil schwere seelische Schäden viele andere Ursachen haben können (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom selben Tage in der Streitsache BVerwG VI C 98.73), ist hier eine der Feststellung des Verwaltungsgerichts immanente Gewissensnot schon deshalb auszuschließen, weil das Verwaltungsgericht die möglichen seelischen Schäden daraus herleitet, daß es sich bei dem Kläger um eine feinfühlige Persönlichkeit handelt, und damit gerade nicht auf eine Gewissensentscheidung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abstellt.
  • BVerwG, 13.12.1974 - VI C 251.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.04.1974 - VI B 20.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Darlegungserfordernis bei der …

  • BVerwG, 10.08.1973 - VI C 106.73

    Beweisanforderungen in Kriegsdienstverweigerungssachen - Anerkennung als …

  • BVerwG, 11.07.1973 - VI C 85.73

    Anforderungen an das Vorliegen von Gründen bei der Entscheidung der …

  • BVerwG, 28.06.1973 - VI CB 143.73

    Anforderungen an eine Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung

  • BVerwG, 08.05.1973 - VI B 11.73

    Rechtsmittel

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