Rechtsprechung
| BVerwG, 27.11.1958 - VI ER 400.58 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Örtliche Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichts auf Grund eines Verweisungsbeschlusses - Kompetenzkonflikte zwischen Verwaltungsgerichten
- Wolters Kluwer
Lösung eines Kompetenzkonfliktes im Sinne des § 36 Ziff. 6 Zivilprozessordnung (ZPO) durch das Bundesverwaltungsgericht - Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit bei Verweisung einer Sache durch ein Verwaltungsgericht an ein anderes Gericht
- Wolters Kluwer
Örtliche Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichts auf Grund eines Verweisungsbeschlusses - Lösung von Kompetenzkonflikten i.R.d. Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Wolters Kluwer
Lösung eines Kompetenzkonfliktes im Sinne des § 36 Ziff. 6 Zivilprozessordnung (ZPO) durch das Bundesverwaltungsgericht - Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit bei Verweisung einer Sache durch ein Verwaltungsgericht an ein anderes Gericht
Verfahrensgang
- VG Berlin, 07.05.1956 - XII A 239.55
- BVerwG, 06.11.1958 - VI ER 400.58
- BVerwG, 27.11.1958 - VI ER 400.58
- BVerwG, 29.11.1958 - VI ER 400.58
- BVerwG, 20.05.1960 - VI ER 400.58
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54
Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht
Auszug aus BVerwG, 27.11.1958 - VI ER 400.58
Unter Aufhebung seines Beschlusses vom 3. Dezember 1957 muß daher das Verwaltungsgericht Prankfurt/Main als örtlich zuständiges Gericht bestimmt werden (vgl. BGHZ 17, 168 [171]). - BVerwG, 26.03.1955 - I A 2.55
Auszug aus BVerwG, 27.11.1958 - VI ER 400.58
An den hierzu ergangenen verneinenden Beschlüssen des I. Senats vom 13. Juli 1953 - BVerwG I A 2, 3, 5, 7, 8, 10, 11 und 13.53 - hält dieser nach seiner vom erkennenden Senat herbeigeführten Äußerung mit der Maßgabe fest, daß durch die Verweisung der einer Partei gesetzlich zustehende Rechtszug verkürzt worden (vgl. BVerwGE 2, 43 [BVerwG 26.03.1955 - I A 2/55]) oder die dem Gericht zugewiesene Aufgabe mit seiner gesetzlichen Stellung unvereinbar ist; daraus ergibt sich, daß der erkennende Senat in der Entscheidung über die Wirkung einer Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht gebunden ist. - BVerwG, 16.05.1958 - VII C 100.57
Ort des Erlassens eines schriftlich ausgefertigten Verwaltungsaktes i.S.d. § 26 …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1958 - VI ER 400.58
Auch der VII. Senat hat im Urteil vom 16. Mai 1958 - BVerwG VII C 100.57 - darüber nicht grundsätzlich entschieden, sondern die Verweisung für unzulässig erachtet, weil der Kläger trotz zutreffender Rechtsmittelbelehrung beim unzuständigen Gericht geklagt und die Verweisung erst nach Ablauf der Klagefrist beantragt hatte.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 20.05.1960 - VI ER 400.58 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Verwaltungsgerichts durch das Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang
- VG Berlin, 07.05.1956 - XII A 239.55
- BVerwG, 06.11.1958 - VI ER 400.58
- BVerwG, 27.11.1958 - VI ER 400.58
- BVerwG, 29.11.1958 - VI ER 400.58
- BVerwG, 20.05.1960 - VI ER 400.58
Papierfundstellen
- NJW 1960, 1541
- MDR 1960, 783
- DVBl 1960, 865
- DVBl 1961, 641
- DÖV 1960, 638
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54
Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht
Auszug aus BVerwG, 20.05.1960 - VI ER 400.58
Im Rahmen der Bestimmung des zuständigen Gerichts sind sowohl die materiellrechtlichen Zuständigkeitsvorschriften als auch die verfahrensrechtlichen Bindungsbestimmungen zu beachten (BGH, Beschluß vom 2. Mai 1955 - BGHZ 17, 168).Davon geht auch der oben erwähnte Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 2. Mai 1955 (BGHZ 17, 168) aus, der die Bestimmung des zuständigen Gerichts gerade in Verfolg der Bindungswirkung vornimmt, und dem folgen die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 27. November 1958 - BVerwG VI ER 400.58/2, 3, 4 und 6 -.
Es wäre demgemäß das Gericht als zuständig zu bestimmen, wie es durch den ersten bindenden Verweisungsbeschluß feststeht (BGHZ 17, 168 [171] und die vorstehend erwähnten Entscheidungen des erkennenden Senats).
Die formelle Rechtskraft seiner Entscheidung vom 7. Mai 1956 muß gegenüber der Bestimmungsbefugnis zurücktreten (BGHZ 17, 168 [172]).
- BVerwG, 20.07.1960 - VI C 53.58
Verbindung von Verwaltungsstreitsachen - Kosten
Auszug aus BVerwG, 20.05.1960 - VI ER 400.58
Daß eine Bindung in diesem Falle und damit ein Zurücktreten der Rechtskraft schon durch die Wirkung des Verweisungsbeschlusses eintreten kann, wird verneint von Hellwig, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, Bd. 2, 1907, S. 185, von Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 8. Aufl., S. 156, dem Oberlandesgericht München im Beschluß vom 19. Juli 1955 - NJW 1956 S. 187 [OLG München 19.07.1955 - 3 W 1100/55] -, der allerdings den insoweit rechtlich anders liegenden Fall der geschäftlichen, nicht der örtlichen Zuständigkeit zum Gegenstand hat, und vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof im - nicht rechtskräftigen - Urteil vom 20. Dezember 1957 - OS I 139.55 - (beim Bundesverwaltungsgericht anhängig unter BVerwG VI C 53.58); dagegen vertreten Stein-Jonas- Schönke, ZPO, Ann. - OLG München, 19.07.1955 - 3 W 1100/55
Auszug aus BVerwG, 20.05.1960 - VI ER 400.58
Daß eine Bindung in diesem Falle und damit ein Zurücktreten der Rechtskraft schon durch die Wirkung des Verweisungsbeschlusses eintreten kann, wird verneint von Hellwig, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, Bd. 2, 1907, S. 185, von Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 8. Aufl., S. 156, dem Oberlandesgericht München im Beschluß vom 19. Juli 1955 - NJW 1956 S. 187 [OLG München 19.07.1955 - 3 W 1100/55] -, der allerdings den insoweit rechtlich anders liegenden Fall der geschäftlichen, nicht der örtlichen Zuständigkeit zum Gegenstand hat, und vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof im - nicht rechtskräftigen - Urteil vom 20. Dezember 1957 - OS I 139.55 - (beim Bundesverwaltungsgericht anhängig unter BVerwG VI C 53.58); dagegen vertreten Stein-Jonas- Schönke, ZPO, Ann. - BVerwG, 16.12.1955 - II ER 486.55
Bevollmächtigte und Beistände im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht - …
Auszug aus BVerwG, 20.05.1960 - VI ER 400.58
Von dieser Auffassung geht auch offensichtlich bereits der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1955 - BVerwG II ER 486.55 - (BVerwGE 3, 65) aus.
- VGH Hessen, 17.07.1997 - 12 Z 1804/97
Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das nächsthöhere Gericht bei …
Rn. 3 Welches Gericht als das örtlich zuständige Verwaltungsgericht zu bestimmen ist, richtet sich nach den allgemeinen Zuständigkeitsbestimmungen unter Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Bindung an gerichtliche Entscheidungen (…vgl. BVerwG, 22.11.1973 - VIII ER 400/73 -, VRspr. Nr. 27, S. 117; BVerwG, 20.05.1960 - VI ER 400.58/5 -, Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 1). - BVerwG, 14.11.1975 - 6 ER 403.75
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts
Das örtlich zuständige Gericht ist nach den maßgebenden Zuständigkeitsvorschriften unter Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Bindungsvorschriften zu bestimmen (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 1960 - BVerwG VI ER 400.58/5 - [DÖV 1960, 638] …und vom 22. November 1973 a.a.O. jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 16.12.1966 - VII ER 401.66
Rechtsmittel
Das hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Beschluß vom 20. Mai 1960 - BVerwG VI ER 400/58/5 - bereits ausgesprochen (Buchholz BVerwG 310, § 53 VwGO Nr. 1; NJW 1960, 1541 [BVerwG 20.05.1960 - VI ER 400/58 5]).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 29.11.1958 - VI ER 400.58 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Lösung eines Kompetenzkonfliktes im Sinne des § 36 Ziff. 6 Zivilprozessordnung (ZPO) durch das Bundesverwaltungsgericht - Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit bei Verweisung einer Sache durch ein Verwaltungsgericht an ein anderes Gericht
Verfahrensgang
- VG Berlin, 07.05.1956 - XII A 239.55
- BVerwG, 06.11.1958 - VI ER 400.58
- BVerwG, 27.11.1958 - VI ER 400.58
- BVerwG, 29.11.1958 - VI ER 400.58
- BVerwG, 20.05.1960 - VI ER 400.58
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54
Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht
Auszug aus BVerwG, 29.11.1958 - VI ER 400.58
Unter Aufhebung seines Beschlusses vom 14. Januar 1958 muß daher das Landesverwaltungsgericht Köln als örtlich zuständiges Gericht bestimmt werden (vgl. BGHZ 17, 168 [171]). - BVerwG, 26.03.1955 - I A 2.55
Auszug aus BVerwG, 29.11.1958 - VI ER 400.58
An den hierzu ergangenen verneinenden Beschlüssen des I. Senats vom 13. Juli 1953 - BVerwG I A 2, 3, 5, 7, 8, 10, 11 und 13.53 - hält dieser nach seiner vom erkennenden Senat herbeigeführten Äußerung mit der Maßgabe fest, daß durch die Verweisung der einer Partei gesetzlich zustehende Rechtszug verkürzt worden (vgl. BVerwGE 2, 43 [BVerwG 26.03.1955 - I A 2/55]) oder die dem Gericht zugewiesene Aufgabe mit seiner gesetzlichen Stellung unvereinbar ist; daraus ergibt sich, daß der erkennende Senat in der Entscheidung über die Wirkung einer Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht gebunden ist. - BVerwG, 16.05.1958 - VII C 100.57
Ort des Erlassens eines schriftlich ausgefertigten Verwaltungsaktes i.S.d. § 26 …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1958 - VI ER 400.58
Auch der VII. Senat hat im Urteil vom 16. Mai 1958 - BVerwG VII C 100.57 - darüber nicht grundsätzlich entschieden, sondern die Verweisung für unzulässig erachtet, weil der Kläger trotz zutreffender Rechtsmittelbelehrung beim unzuständigen Gericht geklagt und die Verweisung erst nach Ablauf der Klagefrist beantragt hatte. - BVerwG, 19.09.1957 - II C 125.55
Auszug aus BVerwG, 29.11.1958 - VI ER 400.58
Der Beschluß des II. Senats vorn 2. Dezember 1953 - BVerwG II A.3.53 - und seine Urteile von 6. Januar 1956 - BVerwG II C 245.55 = ZBR 1956, 167 - und vom 19. September 1957 - BVerwG II C 125.55 = BVerwGE 5, 220 - stehen der hier getroffenen Entscheidung ebenfalls nicht entgegen, der Beschluß läßt die Frage einer allgemeinen, sinngemäßen Anwendung des § 276 ZPO im Geltungsraum der MRVO Nr. 165 ausdrücklich dahingestellt, und die bezeichneten Urteile betreffen die Verweisung zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige. - BVerwG, 06.01.1956 - II C 245.55
Auszug aus BVerwG, 29.11.1958 - VI ER 400.58
Der Beschluß des II. Senats vorn 2. Dezember 1953 - BVerwG II A.3.53 - und seine Urteile von 6. Januar 1956 - BVerwG II C 245.55 = ZBR 1956, 167 - und vom 19. September 1957 - BVerwG II C 125.55 = BVerwGE 5, 220 - stehen der hier getroffenen Entscheidung ebenfalls nicht entgegen, der Beschluß läßt die Frage einer allgemeinen, sinngemäßen Anwendung des § 276 ZPO im Geltungsraum der MRVO Nr. 165 ausdrücklich dahingestellt, und die bezeichneten Urteile betreffen die Verweisung zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige.
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| BVerwG, 06.11.1958 - VI ER 400.58 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Revision
Verfahrensgang
- VG Berlin, 07.05.1956 - XII A 239.55
- BVerwG, 06.11.1958 - VI ER 400.58
- BVerwG, 27.11.1958 - VI ER 400.58
- BVerwG, 29.11.1958 - VI ER 400.58
- BVerwG, 20.05.1960 - VI ER 400.58
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