Rechtsprechung
| BFH, 13.03.1996 - VI R 103/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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EStG § 2, § 9 Abs. 1 Satz 1 und 3 Nr. 5; LStR 1990 Abschn. 43 Abs. 5 Nr. 2 a
- Wolters Kluwer
Werbungskosten - Miete - Doppelte Haushaltsführung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Lohnsteuer; Anerkennung der Aufwendungen für eine zeitlich beschränkte doppelte Haushaltsführung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Drittaufwand
- Abgrenzung zwischen Drittaufwand, abgekürztem Zahlungsweg bzw. Vertragsweg
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 24.04.1995 - 14 K 2800/92
- BFH, 13.03.1996 - VI R 103/95
Papierfundstellen
- BFHE 180, 139
- BB 1996, 1308
- BB 1996, 1590
- DB 1996, 1381
- BStBl II 1996, 375
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (7)
- BFH, 09.07.1992 - IV R 115/90
Drittaufwand bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung durch Angehörige
Auszug aus BFH, 13.03.1996 - VI R 103/95
Der IV. Senat des BFH hat mit Urteil vom 23. November 1995 IV R 50/94 (Deutsches Steuerrecht 1996, 298) unter Hinweis auf seinen Vorlagebeschluß vom 9. Juli 1992 IV R 150/90 (BFHE 169, 56, BStBl II 1992, 948) und sein Urteil vom 20. September 1990 IV R 300/84 (BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82) daran festgehalten, daß von diesem Grundsatz auch für Ehegatten keine Ausnahme gilt.Allerdings können nach der Rechtsprechung Aufwendungen dann als eigene Betriebsausgaben oder Werbungskosten des Steuerpflichtigen abgezogen werden, wenn ein Dritter dem Steuerpflichtigen einen Geldbetrag zuwenden will und zur Abkürzung des Zahlungsweges Verbindlichkeiten des Steuerpflichtigen begleicht, die diesem aus aufwandsverursachenden Vorgängen entstanden sind (vgl. den Vorlagebeschluß des IV. Senats in BFHE 169, 56, BStBl II 1992, 948, 951, unter B II. 1. d, und S. 953 unter B II. 4. b der Gründe; BFH-Urteil vom 3. April 1987 VI R 91/85, BFHE 149, 572, BStBl II 1987, 623, 625).
- BFH, 06.10.1994 - VI R 39/93
Bei einem nicht verheirateten Arbeitnehmer ohne eigenen Hausstand kann eine …
Auszug aus BFH, 13.03.1996 - VI R 103/95
Das Finanzgericht (FG) entschied, bei dem Kläger sei eine sog. zeitlich beschränkte doppelte Haushaltsführung dem Grunde nach anzuerkennen, da das Lehrverhältnis auf 2 1/2 Jahre abgeschlossen sei und damit als von vornherein auf längstens drei Jahre befristet angesehen werden könne (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Oktober 1994 VI R 39/93, BFHE 176, 32, BStBl II 1995, 186).In Übereinstimmung mit der in Abschn. 43 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 a LStR getroffenen Regelung kann von einer vorübergehenden auswärtigen Beschäftigung nur dann ausgegangen werden, wenn die Beschäftigung an demselben auswärtigen Ort von vornherein auf höchstens drei Jahre befristet ist (vgl. Senatsurteil in BFHE 176, 32, BStBl II 1995, 186).
- BFH, 20.09.1990 - IV R 300/84
Drittaufwand von Angehörigen regelmäßig keine Betriebsausgabe
Auszug aus BFH, 13.03.1996 - VI R 103/95
Der IV. Senat des BFH hat mit Urteil vom 23. November 1995 IV R 50/94 (Deutsches Steuerrecht 1996, 298) unter Hinweis auf seinen Vorlagebeschluß vom 9. Juli 1992 IV R 150/90 (BFHE 169, 56, BStBl II 1992, 948) und sein Urteil vom 20. September 1990 IV R 300/84 (BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82) daran festgehalten, daß von diesem Grundsatz auch für Ehegatten keine Ausnahme gilt.
- BFH, 24.04.1990 - IX R 9/86
AfA bei einem unentgeltlich zugewendeten dinglichen Wohnungsrecht
Auszug aus BFH, 13.03.1996 - VI R 103/95
Der IX. Senat hat mit Urteil vom 24. April 1990 IX R 9/86 (BFHE 160, 522, BStBl II 1990, 888) seine bisherige Auffassung bestätigt, daß jemand, der eine Eigentumswohnung aufgrund eines ihm unentgeltlich zugewendeten dinglichen Wohnungsrechts zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt, ohne die Anschaffungs- oder Herstellungskosten getragen zu haben, nicht berechtigt ist, Absetzungen für Abnutzung (AfA) auf das Gebäude in Anspruch zu nehmen. - BFH, 23.11.1995 - IV R 50/94
Bei einem im Miteigentum von Ehegatten stehenden Betriebsgebäude darf der …
Auszug aus BFH, 13.03.1996 - VI R 103/95
Der IV. Senat des BFH hat mit Urteil vom 23. November 1995 IV R 50/94 (Deutsches Steuerrecht 1996, 298) unter Hinweis auf seinen Vorlagebeschluß vom 9. Juli 1992 IV R 150/90 (BFHE 169, 56, BStBl II 1992, 948) und sein Urteil vom 20. September 1990 IV R 300/84 (BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82) daran festgehalten, daß von diesem Grundsatz auch für Ehegatten keine Ausnahme gilt. - BFH, 06.10.1994 - VI R 136/89
Zur Anerkennung der doppelten Haushaltsführung miteinander verheirateter und …
Auszug aus BFH, 13.03.1996 - VI R 103/95
Da jedoch im Streitjahr 1990 das tatsächliche Existenzminimum noch nicht in realitätsnaher Weise von der Steuer freigestellt wurde, sind im Interesse der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184, unter 2. b) für diesen Veranlagungszeitraum weiterhin die Regelungen in Abschn. 43 Abs. 5 LStR 1990 zur zeitlich beschränkten doppelten Haushaltsführung zu beachten. - BFH, 03.04.1987 - VI R 91/85
Voller Abzug der Werbungskosten für ein Arbeitszimmer, auch wenn ein Dritter …
Auszug aus BFH, 13.03.1996 - VI R 103/95
Allerdings können nach der Rechtsprechung Aufwendungen dann als eigene Betriebsausgaben oder Werbungskosten des Steuerpflichtigen abgezogen werden, wenn ein Dritter dem Steuerpflichtigen einen Geldbetrag zuwenden will und zur Abkürzung des Zahlungsweges Verbindlichkeiten des Steuerpflichtigen begleicht, die diesem aus aufwandsverursachenden Vorgängen entstanden sind (vgl. den Vorlagebeschluß des IV. Senats in BFHE 169, 56, BStBl II 1992, 948, 951, unter B II. 1. d, und S. 953 unter B II. 4. b der Gründe; BFH-Urteil vom 3. April 1987 VI R 91/85, BFHE 149, 572, BStBl II 1987, 623, 625).
- BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
Die Ermittlung der Einkünfte i.S. des § 2 Abs. 1 und 2 EStG ist subjektbezogen (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG, BFH-Urteil vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375, zu 2.a; Groh, Der Betrieb --DB-- 1988, 514, 518).Davon kann nur dann die Rede sein, wenn der Dritte für Rechnung des Steuerpflichtigen an dessen Gläubiger leistet (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, 142, BStBl II 1996, 375).
Der Große Senat kann offen lassen, ob er in diesen Fällen die Aufwendungen des Dritten beim Steuerpflichtigen als Werbungskosten zum Abzug zulassen würde (vern. BFH-Urteil in BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375), denn der Vorlagefall erfüllt nicht die Voraussetzungen des abgekürzten Vertragswegs.
So hat der BFH auch bisher schon AfA als Werbungskosten beim unentgeltlich Nutzenden nicht zugelassen (…vgl. BFH-Urteile vom 28. Juli 1981 VIII R 141/77, BFHE 134, 409, BStBl II 1982, 454, vom 22. Januar 1985 IX R 4/79, BFH/NV 1986, 149, zum unentgeltlichen Nießbrauch; vom 28. September 1993 IX R 156/88, BFHE 172, 439, BStBl II 1994, 319, zum Vermächtnisnießbrauch; vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375, zur unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung; BFH-Beschluß in BFHE 151, 523, 534 f., BStBl II 1988, 348, 353, zur Nutzungseinlage).
- BFH, 06.12.2017 - VI R 41/15
Werbungskostenabzug bei beruflicher Nutzung einer im Miteigentum von Ehegatten …
Deshalb können nur solche Aufwendungen als Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 EStG abgezogen werden, welche die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mindern (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.b; BFH-Urteil vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, m.w.N.; Senatsurteil vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375).Dies kann jedoch nur dann der Fall sein, wenn der Dritte für Rechnung des Steuerpflichtigen an dessen Gläubiger leistet (Senatsurteil in BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375).
- FG Baden-Württemberg, 06.03.2007 - 4 K 280/06
Zum Werbungskostenabzug bzw. Betriebsausgabenabzug bei abgekürztem Vertragsweg
Ein Fall eines Dauerschuldverhältnisses, bei dem die Grundsätze über die Abkürzung des Vertragsweges nicht gelten (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139; BStBl II 1996, 375; vom 2. Dezember 1999 IX R 45/95, BFHE 191, 24; BStBl II 2000, 310; BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 75/98, BStBl II 2000, 314 und vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318; BStBl II 2006, 623), ist vorliegend nicht gegeben.
- BFH, 28.07.2004 - XI R 54/99
Keine Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG
Die Einkünfte i.S. des § 2 EStG werden subjektbezogen ermittelt (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375, m.w.N.). - BFH, 25.06.2008 - X R 36/05
Eigener Aufwand bei Verpflichtung zur Freistellung von Zinsaufwendungen im …
aaa) Leistet ein Ehegatte als alleiniger Schuldner der Zinsverpflichtung die Zahlung für eine diesen Ehegatten allein treffende Verbindlichkeit, wird die Zahlung --sofern im Innenverhältnis weder Ersatz geleistet wird noch ein Rückgriffsanspruch besteht-- ausschließlich für Rechnung dieses Ehegatten erbracht (BFH-Entscheidungen vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375; in BFHE 191, 24, BStBl II 2000, 310; in BFHE 191, 28, BStBl II 2000, 312, und in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782). - BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
Drittaufwand; Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
Davon ist jedoch nur dann auszugehen, wenn der Dritte für Rechnung des Steuerpflichtigen an dessen Gläubiger leistet (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, 142, BStBl II 1996, 375). - BFH, 24.02.2000 - IV R 75/98
Kein Drittaufwand bei Dauerschuldverhältnissen
So hat der BFH zutreffend den Abzug von Mietzahlungen eines Vaters bei den Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung des Sohnes abgelehnt (BFH-Urteil vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375). - BFH, 23.11.2001 - VI R 125/00
Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides
Der Senat verweist insoweit auf seine Ausführungen im Urteil vom 13. März 1996 VI R 103/95 (BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375). - FG Sachsen, 12.07.2002 - 6 K 2176/00
Berücksichtigung von Aufwendungen eines Dritten als Werbungskosten; Übernahme von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Sachsen, 07.12.2002 - 6 K 2176/00
Berücksichtigung von Aufwendungen eines Dritten als Werbungskosten; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 22.05.2002 - VIII R 74/01
Bezüge und Kosten bei Au-pair-Tätigkeit
- BFH, 25.11.1996 - VI R 8/90
Vorlagebeschluß an den Großen Senat zur AfA-Befugnis für das häusliche …
- FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2002 - 6 K 2176/00
Abzugsfähigkeit von Drittaufwand; Einkommensteuer 1996 und 1997
- BFH, 16.12.2004 - IV R 8/04
Aufwendungen für eine sog. unechte doppelte Haushaltsführung
- FG Sachsen-Anhalt, 07.12.2002 - 6 K 2176/00
Abzugsfähigkeit von Drittaufwand; Einkommensteuer 1996 und 1997
- BFH, 20.07.2006 - VI R 20/04
Ledige Arbeitnehmer: doppelte Haushaltsführung
- FG Baden-Württemberg, 18.02.2005 - 9 K 211/04
Kosten eines im Anschluss an die Schulausbildung begonnenen Studiums als …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - L 28 AL 1124/05
Gewährung von Berufsausbildungsförderung; Berücksichtigung von Werbungskosten
- FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 299/03
Werbungskostenabzug bei beruflich veranlasstem Zweitstudium; keine …
- BFH, 09.09.2025 - VI R 16/23
Doppelte Haushaltsführung: Kein Werbungskostenabzug für die vom Ehegatten …
- FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 138/98
Gesonderte Feststellung des am Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibenden …
- FG Sachsen, 25.03.2002 - 3 K 2009/00
Abzugsfähigkeit von Kosten einer doppelten Haushaltsführung bei einer als freie …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - L 28 AL 1200/05
Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Bedarfsberechnung - Einkommensanrechnung - …
- FG Münster, 13.08.1997 - 1 K 28/96
Berücksichtigung von Schuldzinsen für ein Darlehen als Betriebsausgaben einer …
- FG Baden-Württemberg, 29.01.1997 - 10 K 191/96
Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen und Kosten der Darlehenssicherung als …
- FG Sachsen-Anhalt, 25.03.2002 - 3 K 2009/00
Keine betriebliche Veranlassung einer doppelten Haushaltführung einer als freie …
- BFH, 27.04.2001 - VI R 57/98
Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Gutachtertätigkeit - Einkommensteuer - …
- FG Nürnberg, 21.10.2022 - 7 K 150/21
Berücksichtigung von Mietzahlungen eines Ehegatten für eine Zweitwohnung im …
- FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - 9 K 9161/07
Keine Auslands-Übernachtungsgelder für Soldaten der Bundeswehr
- FG Berlin, 21.03.2003 - 10 K 10104/02
Kindergeld: Bezüge aus einer Au-pair-Tätigkeit in den USA
- FG Münster, 07.12.1999 - 6 K 6491/96
Einkunftserzielung als Voraussetzung für den Abzug von
- FG Saarland, 05.12.2007 - 1 V 1502/07
Verdeckte Gewinnausschüttungen in der Einkommensteuer
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2003 - 3 K 590/99
Kein Abzug der Kosten für eine unechte doppelte Haushaltsführung bei der …
- FG München, 07.10.1998 - 5 K 2544/97
Wohnsitz im Inland bei nur kurzem Aufenthalt; Längerfristige vorübergehende …
- FG Niedersachsen, 16.06.2003 - 1 K 44/03
Unechte doppelte Haushaltsführung; Doppelte Haushaltsführung bei Arbeitnehmern …
- FG Brandenburg, 18.02.2003 - 6 K 430/00
Kindergeld im Jahr der Beendigung der Berufsausbildung; Kürzungsmonate; Eigene …
- FG Brandenburg, 18.02.2003 - 6 K 1051/00
Eigene Einkünfte und Bezüge eines in Ausbildung befindlichen volljährigen Kindes; …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.01.1997 - 1 K 1626/95
Zurechnung von Vermietungseinkünften
- FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2001 - 1 K 2075/00
Hotelzimmer als "Wohnung" am Beschäftigungsort eines Alleinstehenden ohne …
- LAG München, 29.07.1998 - 9 Sa 979/97
Entgeltfortzahlung: Anrechnung von Fehltagen wegen einer Maßnahme der …
- FG Hamburg, 22.04.1999 - II 98/99
Berücksichtigung von Aufwendungen lediger Arbeitnehmer für quasi doppelte …
- FG Saarland, 17.07.1997 - 2 K 3/97
Einkommensteuer; Begriff der Einkünfte beim Kindergeld
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