Rechtsprechung
| BFH, 06.05.1969 - VI R 110/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Revision - Verfahrensmängel - Materiell-rechtliche Prüfung - Zeitpunkt der Vertreibung - Kind ohne eigene Einkünfte - Gewährung des Freibetrags - Vertriebene
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 96, 269
- NJW 1970, 352 (Ls.)
- DB 1969, 1873
- BStBl II 1969, 621
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BFH, 14.03.1968 - IV R 124/67
Vorschriftmäßige Besetzung - Richter des Senats - Richter eines oberen …
Auszug aus BFH, 06.05.1969 - VI R 110/68
Der Bundesfinanzhof (BFH) habe durch seinen Vorbescheid IV R 124/67 vom 18. Januar 1968 ausgesprochen, daß das FG nicht vorschriftsmäßig besetzt sei, wenn die Richter des FG rangmäßig nicht als Richter eines oberen Landesgerichts eingestuft seien.Außerdem durfte der Kläger im Zeitpunkt der Einlegung der Revision aufgrund der Ausführungen des BFH in dem Vorbescheid und dem gleichlautenden Urteil IV R 124/67 vom 18. Januar bzw. 14. März 1968 (BFH 91, 228, BStBl II 1968, 282) die Voraussetzungen für das Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels als erfüllt ansehen.
- BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BFH, 06.05.1969 - VI R 110/68
Der Große Senat hat jedoch in Übereinstimmung mit dem Beschluß des BVerfG 2 BvL 9--11/68 vom 14. Mai 1968 (BStBl II 1968, 467) entschieden, daß der Besoldung der Finanzrichter für den Status der FGe als obere Landesgerichte keine Bedeutung beigemessen werden könne. - BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68
Besetzung des Gerichts - Entsendung eines Richters - Anrufungsgrund - Sachfremde …
Auszug aus BFH, 06.05.1969 - VI R 110/68
Der Große Senat des BFH hat in dem Beschluß Gr. S. 1/68 vom 27. Mai 1968 (BFH 92, 188, BStBl II 1968, 473) nicht die Meinung geteilt, daß die auch vom Kläger vorgetragene Auffassung unhaltbar sei.
- BVerwG, 11.12.1963 - V C 65.62
Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Revision - Umfang der Nachprüfung bei …
Auszug aus BFH, 06.05.1969 - VI R 110/68
Das BVerwG meint, der Gesetzgeber habe bewußt die Möglichkeit eines Mißbrauchs der Verfahrensrevision, der in der Umgehung des Zulassungsverfahrens liegen kann, in Kauf nehmen wollen, wenn eine der Voraussetzungen des § 132 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VwGO vorliege (BVerwGE 17, 253). - BVerwG, 18.02.1964 - II C 7.61
Anspruch eines Beamten auf Erhöhung seiner Bezüge nach § 71e Gesetz zur Regelung …
Auszug aus BFH, 06.05.1969 - VI R 110/68
Daraus folgert das BVerwG, daß das angefochtene Urteil, gegen das mit der Revision nur Verfahrensmängel geltend gemacht worden sind, auch materiell-rechtlich nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 Satz 1 VwGO, also bei Grundsätzlichkeit oder bei einer von der Rechtsprechung abweichenden Entscheidung, geprüft werden darf (BVerwGE 18, 64). - BFH, 02.10.1968 - VI R 295/67
Gewährung von Freibier für Arbeitnehmer einer Mälzerei als bloße Annehmlichkeit …
Auszug aus BFH, 06.05.1969 - VI R 110/68
Es liegen somit Feststellungen vor, die geeignet erscheinen, eine Verletzung der Normen über die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts darzutun (BFH-Urteil I R 101/68 vom 28. November 1968, BFH 94, 207, BStBl II 1969, 115). - BFH, 28.11.1968 - I R 101/68
Darlegungsumfang bei Verfahrensrüge einer Verletzung der Vorschriften über die …
Auszug aus BFH, 06.05.1969 - VI R 110/68
Es liegen somit Feststellungen vor, die geeignet erscheinen, eine Verletzung der Normen über die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts darzutun (BFH-Urteil I R 101/68 vom 28. November 1968, BFH 94, 207, BStBl II 1969, 115). - BFH, 13.04.1962 - VI 213/60 U
Bestimmung des Dreijahreszeitraums bei Verzögerung der Ausstellung von …
Auszug aus BFH, 06.05.1969 - VI R 110/68
Nur wenn aus Gründen, die nicht in der Person des Vertriebenen liegen, die Ausstellung des Ausweises längere Zeit in Anspruch nimmt, hat der Senat eine begrenzte Verzögerung des Beginns des Erstjahres für zulässig gehalten (BFH-Urteil VI 213/60 U vom 13. April 1962, BFH 74, 695, BStBl III 1962, 257).
- BFH, 23.07.1976 - VI R 133/75
Zeitpunkt der Vertreibung - Zeitpunkt der Flucht - Kein Einkommen - Erstjahr für …
Der Senat hält daran fest, daß bei Personen, die im Zeitpunkt der Vertreibung oder Flucht noch Kinder ohne eigene Einkünfte waren, als Erstjahr für die Gewährung des Freibetrages nach § 33 a Abs. 1 EStG 1953 i. V. m. § 52 Abs. 21 EStG 1971 (§ 25 b Abs. 1 LStDV 1971) das Kalenderjahr anzusehen ist, in dem dem Kind als unbeschränkt Steuerpflichtigem erstmals steuerpflichtige Einkünfte zugeflossen sind (vgl. Urteil vom 6. Mai 1969 VI R 110/68, BFHE 96, 269, BStBl II 1969, 621).Wie der BFH in dem Urteil vom 6. Mai 1969 VI R 110/68 (BFHE 96, 269, BStBl II 1969, 621) entschieden hat, stehen bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen u. a. Sowjetzonenflüchtlingen, die im Zeitpunkt der Flucht noch Kinder ohne eigene Einkünfte gewesen waren, die Freibeträge nach § 33 a Abs. 1 EStG 1953 i. V. m. § 52 Abs. 21 EStG 1971 während eines Dreijahreszeitraumes zu, der in dem Jahr beginnt, in dem dem Kind als unbeschränkt Steuerpflichtigem erstmals steuerpflichtige Einkünfte zugeflossen sind.
Aus der Entscheidung des Senats VI R 110/68 kann nicht hergeleitet werden, daß sich der Beginn des Dreijahreszeitraumes solange hinauszögert, bis das Einkommen des Berechtigten eine solche Höhe erreicht hat, daß der Steuerfreibetrag sich steuerlich auswirkt.
- BFH, 25.06.1976 - VI R 161/75
Freibetrag - Heimatvertriebene Eltern - In BRD geborene Kinder
Hiernach sei dem Kläger, der im Jahre 1972 erstmals eigene Einkünfte bezogen habe, für das Jahr 1972 als Erstjahr der genannte Freibetrag zu gewähren (vgl. Urteil des BFH vom 6. Mai 1969 VI R 110/68, BFHE 96, 269, BStBl II 1969, 621).Entgegen dem Inhalt der Vorentscheidung hat der Senat im Urteil VI R 110/68 (drittletzter Absatz) nicht ausgeführt, auch nach § 7 BVFG als Vertriebene oder Sowjetzonenflüchtlinge zu behandelnde Kinder könnten den Freibetrag des § 33 a Abs. 1 EStG 1953 in Anspruch nehmen.
- BFH, 03.05.1974 - VI R 113/71
Flüchtlingsfreibetrag - Anspruch des Steuerpflichtigen - Verzögerungsdauer - …
Der Senat hat damals unter Bezugnahme auf diese Entscheidung im Urteil vom 6. Mai 1969 VIR 110/68 (BFHE 96, 269, BStBl II 1969, 621) hervorgehoben, daß der Freibetrag bei einer jahrelang hinausgeschobenen Beantragung des Flüchtlingsausweises abzulehnen sei.Seit dem Aufenthalt des klagenden Ehemannes in der BRD ab 1949 und dem der Ehefrau seit ihrer Übersiedlung aus Schlesien im Jahr 1956 lag keine lediglich begrenzte Verzögerung des Beginns des Erstjahres der steuerlichen Vergünstigung im Sinne des obigen BFH-Urteils VI R 110/68 vor.
- BFH, 10.03.1976 - I R 100/74
Revision - Stützung auf Verfahrensmängel - Entscheidungsumfang - Zulässigkeit der …
In dem Urteil vom 6. Mai 1969 VIR 110/68 BFHE 96, 269, BStBl II 1969, 621) ist ausgesprochen, daß der BFH bei einer Verfahrensrevision nicht gehindert ist, das angefochtene Urteil auch materiell-rechtlich zu prüfen, wenn die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 FGO vorliegen. - BFH, 22.04.1971 - I R 149/70
Revision - Verfahrensrüge - Zulässigkeit
Diese Vorschrift gilt nicht nur für zugelassene Revisionen (Urteil des BFH VI R 110/68 vom 6. Mai 1969, BFH 96, 269, BStBl II 1969, 621, im Anschluß an das Urteil des BVerwG V C 65/62 vom 11. Dezember 1963, BVerwGE 17, 253). - BFH, 18.05.1983 - I R 246/82 Es müssen auch Tatsachen vorgetragen werden, die geeignet sind, einen Verfahrensfehler darzutun (vgl. BFH-Urteil vom 6.5.1969 VI R 110/68).
- BFH, 02.02.1983 - I S 22/82 NV: Für eine zulassungsfreie Revision genügt nicht allein die Behauptung von wesentlichen und gravierenden Mängeln und Verfahrensfehlern, u.a. solchen i.S. des § 116 FGO; vielmehr müssen auch Tatsachen vorgetragen werden, die geeignet sind, einen Verfahrensfehler darzutun (vgl. BFH-Urteil vom 6.5.1969 VI R 110/68).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".