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Rechtsprechung
   BFH, 18.05.1984 - VI R 130/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1120
BFH, 18.05.1984 - VI R 130/80 (https://dejure.org/1984,1120)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1984 - VI R 130/80 (https://dejure.org/1984,1120)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1984 - VI R 130/80 (https://dejure.org/1984,1120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1975 § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Kosten der allgemeinen Lebensführung - Einbürgerungskosten - Französischer Staatsangehöriger - Ausländer - Aufnahme in das Beamtenverhältnis - Beamter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1975) § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 1 S. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einbürgerungskosten sind Kosten der allgemeinen Lebensführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 141, 140
  • BStBl II 1984, 588
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 25.11.1971 - IV R 126/70

    Selbständige Tätigkeit - Orchestermusiker

    Auszug aus BFH, 18.05.1984 - VI R 130/80
    Die Annahme einer selbständigen Tätigkeit sei nach dem Urteil des BFH vom 25. November 1971 IV R 126/70 (BFHE 103, 570, BStBl II 1972, 212) auch deshalb ausgeschlossen, weil die Einnahmen aus der nebenamtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber der Haupttätigkeit stammten.

    Sie sind der Ansicht, die vom FG erwähnten Urteile in BFHE 103, 570, BStBl II 1972, 212 und in BFHE 117, 547, BStBl II 1976, 291 hätten Sachverhalte betroffen, die mit denen des Streitfalls nicht übereinstimmten.

    Hierzu hat der BFH in dem vom FG erwähnten Urteil in BFHE 103, 570, BStBl II 1972, 212 hervorgehoben, die Einkünfte aus der Haupt- und Nebentätigkeit seien nur dann in gleicher Weise als solche aus nichtselbständiger Arbeit anzusehen, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebentätigkeit insofern bestehe, als die zu den Nebeneinkünften führende Tätigkeit die Ausübung des Hauptberufes voraussetze.

    Dort hatte der BFH zwar unter Bestätigung der Grundsätze der vorgenannten Entscheidung in BFHE 103, 570, BStBl II 1972, 212 ausgesprochen, eine unselbständige Nebentätigkeit sei im Hinblick auf den engen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebentätigkeit regelmäßig gegeben, wenn ein Lehrer neben seinem Pflichtunterricht an der Grund- und Hauptschule freiwillig zusätzliche Unterrichtsstunden an derselben Schule oder an einer anderen benachbarten Schule gleicher Art gebe und der freiwillig erteilte Unterricht sich in der Art der Betätigung nicht vom Pflichtunterricht des Lehrers unterscheide.

  • BFH, 04.12.1975 - IV R 162/72

    Nebenberufliche Lehrtätigkeit einer sonst vollbeschäftigten Lehrerin an einer …

    Auszug aus BFH, 18.05.1984 - VI R 130/80
    Es werde insoweit Bezug genommen auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Dezember 1975 IV R 162/72 (BFHE 117, 547, BStBl II 1976, 291), die einen gleichgelagerten Sachverhalt betroffen habe.

    Sie sind der Ansicht, die vom FG erwähnten Urteile in BFHE 103, 570, BStBl II 1972, 212 und in BFHE 117, 547, BStBl II 1976, 291 hätten Sachverhalte betroffen, die mit denen des Streitfalls nicht übereinstimmten.

    Das FG beruft sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf das Urteil in BFHE 117, 547, BStBl II 1976, 291.

  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen …

    Auszug aus BFH, 18.05.1984 - VI R 130/80
    Eine solche berufliche Veranlassung ist bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anzunehmen, wenn objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 28. November 1980 VI R 193/77 , BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368, und die dort erwähnte Rechtsprechung).

    Das beruht auf der Erwägung, daß die Frage nach dem objektiven Zusammenhang der Ausgaben mit dem beruflichen bzw. privaten Bereich ein wesentliches Kriterium des sowohl den § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als auch den § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG beherrschenden Veranlassungsprinzips darstellt (vgl. BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368).

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …

    Auszug aus BFH, 18.05.1984 - VI R 130/80
    Wie der Große Senat des BFH hierzu in den Beschlüssen vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) und vom 19. Oktober 1970 GrS 3/70 (BFHE 100, 317, BStBl II 1971, 21) dargelegt hat, ist bei solchen gemischten Aufwendungen eine Aufteilung in nichtabziehbare Aufwendungen für die Lebensführung und in Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur zulässig, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen und wenn außerdem der berufliche Anteil nicht von untergeordneter Bedeutung ist.

    Selbst wenn man dies bejahen sollte, können die nur deutschen Staatsangehörigen (bzw. den "Deutschen" i.S. des Art. 116 Abs. 1 GG) vorbehaltenen Rechte gegenüber Angehörigen von Ländern der EG -wie hier im Verhältnis zu französischen Staatsangehörigen- nicht als so gering angesehen werden, daß sie im Verhältnis zu dem mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erstrebten Ziel, ins deutsche Beamtenverhältnis übernommen zu werden, als "ein unbedeutendes, nicht ins Gewicht fallendes Mithineinspielen der Lebensführung" im Sinne des vorgenannten Beschlusses des Großen Senats des BFH in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17 angesehen werden können.

  • BFH, 20.04.1978 - IV R 9/74

    Wissenschaftliche Tätigkeit - Nebenberufliche Lehrtätigkeit - …

    Auszug aus BFH, 18.05.1984 - VI R 130/80
    Dies ergibt sich schon daraus, daß zwar der Unterricht an der Oberstufe eines Gymnasiums als wissenschaftliche Tätigkeit i.S. des § 34 Abs. 4 EStG zu werten ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1978 IV R 9/74 , BFHE 125, 365, BStBl II 1978, 560), nicht jedoch in der Regel der Unterricht einer Referendarin an einem Gymnasium.
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …

    Auszug aus BFH, 18.05.1984 - VI R 130/80
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. insbesondere Beschuß des Großen Senats vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, Abschn.C II Abs. 1 der Begründung) ist die Frage, ob und inwieweit Aufwendungen beruflich oder privat "veranlaßt" sind, vor allem danach zu prüfen, ob die Aufwendungen objektiv in einem Zusammenhang mit besonderen beruflichen Gegebenheiten oder mit Umständen der privaten Lebensführung stehen.
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 3/70

    Gesamtaufwendungen eines Steuerpflichtigen - Lebensführung - Vermögensgegenstand …

    Auszug aus BFH, 18.05.1984 - VI R 130/80
    Wie der Große Senat des BFH hierzu in den Beschlüssen vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) und vom 19. Oktober 1970 GrS 3/70 (BFHE 100, 317, BStBl II 1971, 21) dargelegt hat, ist bei solchen gemischten Aufwendungen eine Aufteilung in nichtabziehbare Aufwendungen für die Lebensführung und in Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur zulässig, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen und wenn außerdem der berufliche Anteil nicht von untergeordneter Bedeutung ist.
  • BVerfG, 01.03.1966 - 1 BvR 509/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfung des Verwaltungshandelns …

    Auszug aus BFH, 18.05.1984 - VI R 130/80
    Ob das Recht auf Nichtauslieferung ins Ausland nach Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG nach der vom FG genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 1. März 1966 1 BvR 509/65 (Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1966, 771) auch von der Ehefrau eines deutschen Staatsangehörigen in Anspruch genommen werden kann, kann hier dahingestellt bleiben.
  • BFH, 17.11.1981 - VI R 170/78
    Auszug aus BFH, 18.05.1984 - VI R 130/80
    Im Hinblick auf die Auswirkungen einer Einbürgerung auch auf den privaten Bereich hat der Senat in dem nicht zur Veröffentlichung freigegebenen Urteil vom 17. November 1981 VI R 170/78 die Ausgaben für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft bei einem österreichischen Staatsangehörigen nicht als Werbungskosten anerkannt, obwohl dieser Erwerb für ihn aus beruflichen Gründen geboten war.
  • FG Baden-Württemberg, 15.06.1982 - III 186/80
    Auszug aus BFH, 18.05.1984 - VI R 130/80
    Von den gleichen Grundsätzen gingen auch das FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, im Urteil vom 15. Juni 1982 III 186/80 (EFG 1983, 163) und das FG Baden- Württemberg, Außensenate Stuttgart, im Urteil vom 7. Februar 1979 V 89/75 (EFG 1979, 328) betreffend die Einbürgerung von tschechoslowakischen Staatsangehörigen, das FG Berlin im Urteil vom 28. Juni 1978 II 197/77 (Der Betrieb -DB- 1978, 1861) betreffend die Einbürgerung türkischer Staatsangehöriger und das FG Düsseldorf im Urteil vom 16. März 1983 VIII (XI) 132/78 E (EFG 1983, 343) aus.
  • FG Nürnberg, 09.08.2017 - 5 K 815/15

    Kosten für einen Führerschein als Werbungskosten

    Denn nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG dürfen Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringen, weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen (so auch die ständige Rechtsprechung, vgl. schon BFH-Urteil vom 18.05.1984 VI R 130/80, BFHE 141, 140, BStBl. II 1984, 588).

    Insbesondere war damit nicht eine totale Veränderung seines rechtlichen Status verbunden, wie er etwa im Falle einer Einbürgerung erlangt würde (so in BFH-Urteil vom 18.05.1984 VI R 130/80, a.a.O.).

  • BFH, 04.07.1986 - VI R 227/83

    Geldentwendung auf einer Dienstreise führt nicht zu Werbungskostenabzug

    Eine berufliche Veranlassung ist bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anzunehmen, wenn objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht, und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden (BFH-Urteile vom 23. März 1984 VI R 182/81, BFHE 141, 18, BStBl II 1984, 557, und vom 18. Mai 1984 VI R 130/80, BFHE 141, 140, BStBl II 1984, 588).
  • FG Bremen, 16.03.2007 - 1 K 422/02

    Feststellungs- und Beweislast bei Werbungskoten; Studienaufwendungen als …

    Eine auf die Einnahmeerzielung bezogene Veranlassung von Aufwendungen ist dann zu bejahen, wenn objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufes gemacht werden (BFH-Urteile vom 28.11.1980, VI R 193/77, BFHE 132, 431 , BStBl.II 1981, 368; vom 18.05.1984 VI R 130/80, BFHE 141, 140 , BStBl.II 1984, 588).
  • FG Saarland, 19.03.2002 - 2 K 138/98

    Anerkennung von Aufwendungen eines Diplom-Ingenieurs (FH) im Fach Maschinenbau …

    Die berufliche Veranlassung setzt danach im Allgemeinen voraus, dass objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden (vgl. zum Beispiel BFH, Urteile vom 23. März 1984 VI R 182/81, BStBl. II 1984, 557; vom 18. Mai 1984 VI R 130/80, BStBl. II 1984, 588).
  • FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 4/06

    Einkommensteuergesetz: Auf der Fahrt zur Arbeit gestohlener Pkw als …

    Zwar setzt die berufliche Veranlassung im Allgemeinen voraus, dass objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden (vgl. BFH-Urteile vom 23. März 1984, VI R 182/81, BFHE 141, 18, BStBl II 1984, 557 ; vom 18. Mai 1984, VI R 130/80, BFHE 141, 140 , BStBl II 1984, 588 ).
  • BFH, 20.12.1985 - VI R 45/84

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Werbungskosten - Türkischer …

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 18. Mai 1984 VI R 130/80 (BFHE 141, 140, BStBl II 1984, 588) entschieden, daß Aufwendungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft auch dann keine Werbungskosten darstellen, wenn die Anstellung im deutschen Staatsdienst vom Erwerb der Staatsangehörigkeit abhängt.
  • FG Hamburg, 11.10.2013 - 5 K 140/11

    Einkommensteuer: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als außergewöhnliche …

    Auch Kosten der Einbürgerung sind zutreffend als Lebensführungskosten gewertet worden (BFH Urteil vom 18.05.1984 VI R 130/80, BStBl II 1984, 588; Niedersächsisches FG Urteil vom 13.09.1990 VI 232/90, n. v. juris), da sie Ausdruck privater Motivation und freiwilliger Entscheidung sind.
  • FG München, 27.03.2001 - 6 K 4093/00

    Ermittlung der abziehbaren Werbungskosten bei Pkw-Diebstahl; Einkommensteuer 1997

    Zwar setzt die berufliche Veranlassung im allgemeinen voraus, dass objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden (vgl. BFH-Urteile vom 23. März 1984 VI R 182/81, BFHE 141, 18, BStBl II 1984, 557 ; vom 18. Mai 1984 VI R 130/80, BFHE 141, 140 , BStBl II 1984, 588 ).
  • FG Saarland, 26.04.2001 - 2 K 327/97

    Werbungskostenabzug trotz vorübergehender Unterbrechung der beruflichen …

    Die berufliche Veranlassung setzt danach im Allgemeinen voraus, dass objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden (vgl. zum Beispiel BFH, Urteile vom 23. März 1984 VI R 182/81, BStBl. II 1984, 557; vom 18. Mai 1984 VI R 130/80, BStBl. II 1984, 588).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.01.1997 - 1 K 2531/94

    Einkommensteuer; doppelte Haushaltsführung eines ärztlichen Praxisvertreters

    Abgesehen davon, daß der Kläger eine berufliche Veranlassung der Einbürgerung nicht dargetan hat, berühren die Aufwendungen für die Einbürgerung die allgemeine Lebensführung im Sinne des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG und können deshalb nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden ( BFH-Urteil vom 18. Mai 1984 VI R 130/80 , BStBl II 1984, 588).
  • FG Saarland, 12.06.2001 - 2 K 131/00

    Anerkennung von Aufwendungen in Form von Telefonkosten und Fahrtkosten als …

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.04.1991 - 4 K 1046/87

    Grundlagen der steuerlichen Anerkennung eines Personal Computers als …

  • FG Hessen, 01.11.1995 - 2 K 639/95

    Werbungskosten als beruflich veranlasste Aufwendungen; Ursache und Berechtigung …

  • BFH, 31.01.1985 - IV S 3/84

    Einbürgerungskosten als Betriebskosten eines syrischen Staatsangehörigen …

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