Rechtsprechung
| BFH, 12.10.1990 - VI R 179/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Differenzierung zwischen Werbunsgkosten und Aufwendung für die Lebensführung einer Reise
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78
Aufwendungen für eine Auslandsgruppenreise sind nicht schon deswegen als …
Auszug aus BFH, 12.10.1990 - VI R 179/87
Nach diesen Grundsätzen seien auch zu Informationszwecken unternommene Auslandsgruppenreisen zu beurteilen (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. November 1978 Gr S 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; BFH-Urteile vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69, und in BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208).Werbungskosten i. S. des § 9 Abs. 1 EStG sind nach der Rechtsprechung des Senats alle durch den Beruf veranlaßten Aufwendungen (z. B. Urteil in BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69); hierzu können auch die Kosten für die Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise zählen.
Keine Werbungskosten, sondern Aufwendungen für die Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 EStG liegen jedoch nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 vor, wenn die Aufwendungen für die Teilnahme an einer solchen Reise nicht objektiv durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlaßt worden sind, insbesondere wenn mit der Reise programmgemäß auch ein allgemein-touristisches Interesse befriedigt wird, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist (ständige Rechtsprechung, z. B. Urteile des Senats in BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69, …und vom 1. Dezember 1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558).
Dem BFH als Revisionsinstanz obliegt jedoch die Prüfung, ob das FG die vom Großen Senat des BFH für maßgeblich erachteten Kriterien zutreffend erkannt hat und ob die Würdigung des FG anhand dieser Gesichtspunkte möglich und das aus ihr abgeleitete Ergebnis zutreffend ist (BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69).
Etwas anderes gilt - wie auch das FG nicht verkannt hat - nur, wenn die Reise nahezu ausschließlich durch besondere berufliche Gegebenheiten veranlaßt ist (vgl. dazu die Beispiele im Urteil in BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69).
- BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77
Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …
Auszug aus BFH, 12.10.1990 - VI R 179/87
Nach diesen Grundsätzen seien auch zu Informationszwecken unternommene Auslandsgruppenreisen zu beurteilen (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. November 1978 Gr S 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; BFH-Urteile vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69, und in BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208).Keine Werbungskosten, sondern Aufwendungen für die Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 EStG liegen jedoch nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 vor, wenn die Aufwendungen für die Teilnahme an einer solchen Reise nicht objektiv durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlaßt worden sind, insbesondere wenn mit der Reise programmgemäß auch ein allgemein-touristisches Interesse befriedigt wird, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist (ständige Rechtsprechung, z. B. Urteile des Senats in BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69, …und vom 1. Dezember 1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558).
Aus den mit Verfahrensrügen nicht angegriffenen und damit für den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des FG (vgl. § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) ergibt sich, daß die vom Kläger unternommenen Reisen - für sich betrachtet - typische Auslandsgruppenreisen waren, wie sie der Große Senat in seiner Entscheidung in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 behandelt hat.
- BFH, 01.12.1989 - VI R 135/86
Voraussetzungen für das Vorliegen von Werbungskosten - Anforderungen an das …
Auszug aus BFH, 12.10.1990 - VI R 179/87
Keine Werbungskosten, sondern Aufwendungen für die Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 EStG liegen jedoch nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 vor, wenn die Aufwendungen für die Teilnahme an einer solchen Reise nicht objektiv durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlaßt worden sind, insbesondere wenn mit der Reise programmgemäß auch ein allgemein-touristisches Interesse befriedigt wird, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist (ständige Rechtsprechung, z. B. Urteile des Senats in BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69, und vom 1. Dezember 1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558).§ 12 Nr. 1 EStG verbietet es, bei Gruppenreisen, die für jeden interessierten Reisenden eine Förderung der Allgemeinbildung bewirken und einen Erlebniswert vermitteln, die Reisekosten bei demjenigen, der auch eine berufliche Beziehung herzustellen vermag, zum Abzug zuzulassen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z. B. Urteil in BFH/NV 1990, 558).
Die hierin zum Ausdruck kommende allgemeine Förderung des Berufs reicht jedoch nach § 12 Nr. 1 EStG nicht aus, um den Aufwendungen für eine Reise zu auch allgemeintouristisch interessanten Zielen den Charakter von Werbungskosten zu geben (vgl. dazu Urteil in BFH/NV 1990, 558).
- BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83
Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Kunstmalerin für die Reise in ein …
Auszug aus BFH, 12.10.1990 - VI R 179/87
Diese "gemischten" Aufwendungen seien steuerlich nur zu berücksichtigen, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiege und der Gesichtspunkt der Lebensführung von ganz untergeordneter Bedeutung sei (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und BFH-Urteil vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208); in allen anderen Fällen gelte das in § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) enthaltene Aufteilungs- und Abzugsverbot.Nach diesen Grundsätzen seien auch zu Informationszwecken unternommene Auslandsgruppenreisen zu beurteilen (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. November 1978 Gr S 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; BFH-Urteile vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69, und in BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208).
- BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77
Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen …
Auszug aus BFH, 12.10.1990 - VI R 179/87
Werbungskosten seien nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) alle durch den Beruf veranlaßten Aufwendungen (Urteile vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368, und vom 20. Dezember 1985 VI R 45/84, BFHE 146, 233, BStBl II 1986, 459). - BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70
Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …
Auszug aus BFH, 12.10.1990 - VI R 179/87
Diese "gemischten" Aufwendungen seien steuerlich nur zu berücksichtigen, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiege und der Gesichtspunkt der Lebensführung von ganz untergeordneter Bedeutung sei (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und BFH-Urteil vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208); in allen anderen Fällen gelte das in § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) enthaltene Aufteilungs- und Abzugsverbot. - BFH, 20.12.1985 - VI R 45/84
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Werbungskosten - Türkischer …
Auszug aus BFH, 12.10.1990 - VI R 179/87
Werbungskosten seien nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) alle durch den Beruf veranlaßten Aufwendungen (Urteile vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368, und vom 20. Dezember 1985 VI R 45/84, BFHE 146, 233, BStBl II 1986, 459).
- BFH, 19.10.2004 - VI B 110/04
Gruppenreise: Fahrtaufwendungen einer Religionslehrerin nach Israel und Rom
Entsprechend wurden die Kosten eines Dozenten der katholischen Theologie für Gruppenreisen nach Israel und zu anderen religionsgeschichtlich bedeutsamen Zielen nicht als Werbungskosten behandelt (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1990 VI R 179/87, BFH/NV 1991, 371). - BFH, 09.12.2003 - VI R 8/03
WK-Abzug für pädagogisches Studium
Hinsichtlich der Einordnung der Aufwendungen für die Pilgerreise als Kosten der privaten Lebensführung enthalten die tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen des FG keinen Rechtsverstoß (…vgl. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1996 VI R 39/96, BFH/NV 1997, 469; vom 12. Oktober 1990 VI R 179/87, BFH/NV 1991, 371, sowie BFH-Beschluss vom 9. Juni 1993 I B 13/93, BFH/NV 1993, 723). - FG Nürnberg, 12.06.2008 - 7 K 1813/07
Aufwendungen eines Pfarrers für Pfarrwallfahrt keine Werbungskosten
Entsprechend sind die Kosten eines katholischen Geistlichen für Gruppenreisen nach Israel und zu anderen religionsgeschichtlich bedeutsamen Zielen nicht als Werbungskosten zu behandeln (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1990 VI R 179/87, BFH/NV 1991, 371).
- BFH, 19.10.2004 - VI B 111/04
Aufwendungen für eine Gruppenreise einer Religionslehrerin mit dem Thema "Pilgern …
Entsprechend wurden die Kosten eines Dozenten der katholischen Theologie für Gruppenreisen nach Israel und zu anderen religionsgeschichtlich bedeutsamen Zielen nicht als Werbungskosten behandelt (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1990 VI R 179/87, BFH/NV 1991, 371). - FG Thüringen, 01.04.2004 - II 783/02
Aufwendungen für eine Studienfahrt nach Israel keine Werbungskosten
So habe beispielsweise der BFH mit seinem Urteil vom 12. Oktober 1990 (BFH/NV 1991, 371) die Reise eines wissenschaftlichen Assistenten/Dozenten im Fach katholische Theologie nach Israel mit der Begründung abgelehnt, dass Aufwendungen für Gruppenreisen, wenn sie zu einer Vielzahl touristisch attraktiver Stätten führten, deren Besuch für jeden anderen, nicht dem Berufskreis des "Fachreise" Teilnehmers angehörenden Touristen reizvoll und interessant wäre, grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung gehörten. - FG Baden-Württemberg, 02.11.2004 - 11 K 174/00
Unmittelbarer beruflicher Anlass für Ausbildungsreise nach Wien und Indien
Das Interesse des Klägers an einem besseren Verständnis bzw. die Kenntnis des geschichtlichen Hintergrundes von Buddhismus und Hinduismus und der hiermit verbundene Wunsch, seine Lehrtätigkeit überzeugender ausüben zu können, stellt lediglich eine hierin zum Ausdruck kommende allgemeine Förderung des Berufs dar, die nach § 12 Nr. 1 EStG jedoch nicht ausreicht, um den Aufwendungen für diese Reise zu auch allgemein-touristisch interessanten Zielen den Charakter von Werbungskosten zu geben (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1990 VI R 179/87, BFH/NV 1991, 371). - BFH, 24.04.1992 - VI R 9/89
Private Veranlassung einer Auslandsgruppenreise - Hinausgehen des Interesses an …
In ständiger Rechtsprechung sieht der BFH eine Auslandsgruppenreise dann als privat veranlaßt an, wenn nach dem Reiseprogramm auch ein allgemein-touristisches Interesse befriedigt wird, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist, insbesondere wenn die Reise mit einem häufigen Ortswechsel verbunden ist und die besuchten Orte auch beliebte Ziele des Tourismus sind (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1990 VI R 179/87, BFH/NV 1991, 317, m. w. N.). - FG Nürnberg, 22.08.2002 - VI 208/01
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Gymnasiallehrerin für eine Bildungsreise …
Auch das allgemeine berufliche Interesse der Klägerin, durch Kenntnis des kulturellen und geschichtlichen Hintergrunds und der Sprachentwicklung weit ab vom französischen Mutterland, insbesondere angesichts des erdrükkenden Einflusses der angloamerikanischen Kultur und Wirtschaftsmacht (Schwerpunktthema im Französischunterricht ab Jahrgangsstufe 10), ihren Beruf als Französischlehrerin besser ausüben zu können, reicht nach gefestigter Rechtsprechung nicht aus, um die Kosten einer Auslandsreise als Werbungskosten anzuerkennen (BFH-Urteil vom 12.10.1990 VI R 179/87, BFH/NV 1991, 371). - FG Rheinland-Pfalz, 31.08.1999 - 3 K 2413/98
Kosten für Computerzubehör als Werbungskosten ; Kosten für eine Studienreise als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Nürnberg, 22.08.2002 - VI 207/01
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Lehrerin außerhalb der Ferienzeit für eine …
Auch das allgemeine berufliche Interesse der Klägerin, durch Kenntnis des kulturellen und geschichtlichen Hintergrunds der Region Limousin, insbesondere des Ortes Oradour, ihren Beruf als Französischlehrerin besser ausüben zu können, reicht nach gefestigter Rechtsprechung nicht aus, um die Kosten einer Auslandsreise als Werbungskosten anzuerkennen (BFH-Urteil vom 12.10.1990 VI R 179/87, BFH/NV 1991, 371). - FG Baden-Württemberg, 19.06.1997 - 14 K 45/92
- FG Hamburg, 12.12.2000 - VI 137/99
Abzug von Werbungskosten eines Lehrers für eine zu Fortbildungszwecken mit dem …
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