Rechtsprechung
| BFH, 24.05.2000 - VI R 182/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Judicialis
FGO § 79b Abs. 3 der; ; FGO § 79b Abs. 2; ; FGO § 79b; ; FGO § 155; ; ZPO § 295
- Wolters Kluwer
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Einkommensteuererklärung - Geschäftsführer - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Dienstreisen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 17.09.1997 - 12 K 788/97
- BFH, 24.05.2000 - VI R 182/99
- BFH - VIII R 26/99 (anhängig)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 25.04.1995 - IX R 6/94
Inhaltliche Anforderungen an eine Fristsetzung gem. 79b Abs. 2 FGO
Auszug aus BFH, 24.05.2000 - VI R 182/99
Eine darüber hinausgehende Verfügung stellt keine wirksame Fristsetzung i.S. des § 79b Abs. 2 FGO dar und ist deshalb auch dann nicht geeignet, die Präklusionsfolgen des § 79b Abs. 3 FGO zu begründen, wenn die formellen Anforderungen im Übrigen erfüllt sind (BFH-Urteil vom 25. April 1995 IX R 6/94, BFHE 177, 233, BStBl II 1995, 545).Der Verfahrensverstoß war für sie erst aus den Gründen des angefochtenen Urteils ersichtlich (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 233, BStBl II 1995, 545).
- BFH, 06.03.1986 - I R 301/82
Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden - Verletzung des rechtlichen …
Auszug aus BFH, 24.05.2000 - VI R 182/99
Eine Steuererklärung ist mehr als bloßer Tatsachenvortrag zu "bestimmten Vorgängen" (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. März 1986 I R 301/82, BFH/NV 1986, 754).
- BFH, 19.11.2003 - I B 25/03
Keine wirksame Ausschlussfrist gem. § 79b Abs. 2 FGO durch Aufforderung zur …
Eine Steuererklärung ist mehr als bloßer Tatsachenvortrag zu "bestimmten Vorgängen" (…Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 6. März 1986 I R 301/82, BFH/NV 1986, 754; Beschluss vom 24. Mai 2000 VI R 182/99, BFH/NV 2000, 1481).Sie ist eine Verfahrenshandlung, die eine Wissenserklärung über die in der Steuererklärung aufgeführten Tatsachen und zugleich rechtliche Schlussfolgerungen des Steuerpflichtigen enthält (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1481, m.w.N.).
Eine darüber hinausgehende Verfügung stellt keine wirksame Fristsetzung i.S. des § 79b Abs. 2 FGO dar und ist deshalb auch dann nicht geeignet, die Präklusionsfolgen des § 79b Abs. 3 FGO zu begründen, wenn die formellen Anforderungen im Übrigen erfüllt sind (BFH-Urteil vom 25. April 1995 IX R 6/94, BFHE 177, 233, BStBl II 1995, 545; Beschluss in BFH/NV 2000, 1481).
- BFH, 26.10.2011 - IV B 119/10
Ausschlussfrist gemäß § 79b Abs. 2 FGO zur Einreichung der Steuererklärung - …
Sie ist eine Verfahrenshandlung, die eine Wissenserklärung über die in der Steuererklärung aufgeführten Tatsachen und zugleich rechtliche Schlussfolgerungen des Steuerpflichtigen enthält (BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 VI R 182/99, BFH/NV 2000, 1481).Eine wirksame Fristsetzung i.S. des § 79b Abs. 2 FGO liegt in diesen Fällen nicht vor und ist deshalb auch nicht geeignet, die Präklusionsfolgen des § 79b Abs. 3 FGO zu begründen (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1481, m.w.N.;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1434, und vom 19. November 2003 I B 25/03, juris).
- BFH, 23.06.2003 - III B 111/02
Fristsetzung zur Angabe von Tatsachen; Aufforderung zur Vorlage der …
- FG Köln, 10.04.2000 - 2 K 8998/98
Ermittlung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs
a) Nach diesen Entscheidungen, denen der erkennende Senat folgt, ist von den nachstehenden Grundsätzen auszugehen (vgl. BFH-Urteil VI R 40/98, DStRE 2000, 77; BFH-Urteil VI R 182/99, DStRE 2000, 80 und BFH-Urteil VI R 193/97, DStRE 2000, 83; vergleiche auch die Anmerkung DStRE 2000, 86):.
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