Rechtsprechung
| BFH, 10.03.2004 - VI R 19/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 118 Abs. 2; ; EStG § 6 Abs. 2; ; EStG § 6 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6; ; EStG § 9 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2; ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Bewertung eines privat angeschafften PC als Arbeitsmittel im Rahmen der Werbungskosten - Beurteilung der auch privaten Nutzung eines PC, wenn dieser als Arbeitsmittel anerkannt ist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsmittel - privat angeschaffter PC
- datenbank.nwb.de
Aufwendungen für einen privat angeschafften PC als Arbeitsmittel i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitsmittel
- Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 26.11.2001 - 5 K 1647/00
- BFH, 10.03.2004 - VI R 19/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01
Gemischt genutzter privater PC
Auszug aus BFH, 10.03.2004 - VI R 19/02
Wegen der diesbezüglichen Einzelheiten wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 19. Februar 2004 VI R 135/01 (zur Veröffentlichung bestimmt) Bezug genommen.Wegen der diesbezüglichen Einzelheiten wird ebenfalls auf das Urteil des Senats vom 19. Februar 2004 VI R 135/01 Bezug genommen.
- FG Rheinland-Pfalz, 26.11.2001 - 5 K 1647/00
Schätzung des beruflichen Nutzungsanteils eines häuslichen PC
Auszug aus BFH, 10.03.2004 - VI R 19/02
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 805 veröffentlicht.
- BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht …
Hiernach ist ein Drucker als eigenständiges Wirtschaftsgut anzusehen (s. BFH-Urteile vom 10. März 2004 VI R 19/02, BFH/NV 2004, 1386, sowie in BFH/NV 2004, 1527; Verfügung der Oberfinanzdirektion Magdeburg vom 16. April 2002 S 2354 - 5 - St 222, Finanz-Rundschau 2002, 697).
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