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Rechtsprechung
   BFH, 13.03.1998 - VI R 27/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1311
BFH, 13.03.1998 - VI R 27/97 (https://dejure.org/1998,1311)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1998 - VI R 27/97 (https://dejure.org/1998,1311)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1998 - VI R 27/97 (https://dejure.org/1998,1311)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 7 EStG
    Einkommensteuer; Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung im Zeitpunkt des Schadenseintritts

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Unfallkosten
    Unfall des Arbeitnehmers mit eigenem Pkw
    Unfallkosten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 11, EStG § 7 Abs 1 S 5
    Abfluß; Absetzung für Abnutzung; Drittaufwand; Unfall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 185, 439
  • NJW 1998, 2551
  • BB 1998, 1354
  • BB 1998, 1774
  • DB 1998, 1545
  • BStBl II 1998, 443
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.11.1968 - VI R 182/67

    Maßgeblicher Veranlagungszeitraum für die Absetzung einer Geltendmachung …

    Auszug aus BFH, 13.03.1998 - VI R 27/97
    Es entschied, daß abweichend von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in dem Urteil vom 22. November 1968 VI R 182/67 (BFHE 94, 325, BStBl II 1969, 160) Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG eines durch Unfall beschädigten PKW nur im Veranlagungszeitraum des Schadenseintritts vorgenommen werden könnten.

    Die Kläger rügen mit ihrer Revision eine Divergenz zu dem BFH-Urteil in BFHE 94, 325, BStBl II 1969, 160.

    An der davon abweichenden Rechtsprechung in dem Urteil in BFHE 94, 325, BStBl II 1969, 160, wonach dann, wenn vernünftige Gründe für die Annahme gegeben sind, daß dem Arbeitnehmer der Schaden voll ersetzt werden wird, die Absetzung für das Jahr vorgenommen werden kann, in dem sich herausstellt, daß der Arbeitnehmer den Schaden doch selbst tragen muß, wird nicht mehr festgehalten.

  • BFH, 01.12.1992 - IX R 189/85

    Zeitpunkt für Abzug von AfaA eines Mietwohnhauses als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 13.03.1998 - VI R 27/97
    AfaA eines durch Unfall beschädigten PKW sind nur im Veranlagungszeitraum des Schadenseintritts abziehbar (Anschluß an die Rechtsprechung im Urteil des BFH vom 1. Dezember 1992 IX R 189/85, BFHE 170, 111, BStBl II 1994, 11).

    Sie sind nach der Rechtsprechung des IX. Senats des BFH in den Urteilen vom 1. Dezember 1992 IX R 189/85 (BFHE 170, 111, BStBl II 1994, 11) und IX R 333/87 (BFHE 170, 113, BStBl II 1994, 12) grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem der gesetzliche Tatbestand von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG infolge einer außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung erfüllt ist, spätestens aber in dem Veranlagungszeitraum, in dem der Steuerpflichtige die außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung entdeckt hat.

  • BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87

    Kein Wahlrecht des Zeitpunktes bei Inanspruchnahme der AfaA

    Auszug aus BFH, 13.03.1998 - VI R 27/97
    Sie sind nach der Rechtsprechung des IX. Senats des BFH in den Urteilen vom 1. Dezember 1992 IX R 189/85 (BFHE 170, 111, BStBl II 1994, 11) und IX R 333/87 (BFHE 170, 113, BStBl II 1994, 12) grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem der gesetzliche Tatbestand von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG infolge einer außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung erfüllt ist, spätestens aber in dem Veranlagungszeitraum, in dem der Steuerpflichtige die außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung entdeckt hat.
  • BFH, 09.12.2003 - VI R 185/97

    Restbuchwert einer vom Ehegatten entwendeten Violine als WK

    Im Streitfall fehlen Feststellungen dazu, ob der Verlust der Violine bereits im Streitjahr als endgültig eingetreten zu beurteilen ist (zum Absetzungszeitpunkt: s. BFH-Urteile vom 1. Dezember 1992 IX R 333/87, BFHE 170, 113, BStBl II 1994, 12; vom 13. März 1998 VI R 27/97, BFHE 185, 439, BStBl II 1998, 443).
  • BFH, 13.07.2000 - VI B 184/99

    Negative WK

    Die AfaA ist nach nunmehr einheitlicher Rechtsprechung in dem Veranlagungszeitraum des Eintritts des beeinträchtigenden Umstandes --wie vorliegend zutreffend im Unfalljahr 1995-- vorzunehmen (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 13. März 1998 VI R 27/97, BFHE 185, 439, BStBl II 1998, 443 mit Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 739;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl. 2000, § 7 Rz. 128 und § 9 Rz. 66).
  • FG München, 27.05.2008 - 13 K 2693/06

    Regelungen über die beschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein …

    Diese neue Rechtsprechung gilt auch für die Überschusseinkünfte (…Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl. 2007, § 19 Rz. 60 "Unfallkosten"; vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. August 1993 VI R 7/92, BStBl II 1994, 235; vom 13. März 1998 VI R 27/97, BStBl II 1998, 443;… BFH-Beschluss vom 13. Juli 2000 VI B 184/99, BFH/NV 2000, 1470).
  • FG Düsseldorf, 29.04.2010 - 11 K 3645/08

    Absetzbarkeit der außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung …

    Die AfaA sei in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem der gesetzliche Tatbestand infolge einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Abnutzung erfüllt sei, spätestens aber in dem Veranlagungszeitraum, in dem der Steuerpflichtige die außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung entdeckt habe; ein Wahlrecht bestehe insofern nicht (BFH-Urteil vom 13. März 1998 VI R 27/97, BFHE 185, 439, BStBl II 1998, 443).

    Rn. 26 Die AfaA ist grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem der gesetzliche Tatbestand infolge einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Abnutzung erfüllt ist, spätestens aber in dem Veranlagungszeitraum, in dem der Steuerpflichtige die außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung entdeckt hat (BFH-Urteil vom 13. März 1998 VI R 27/97, BFHE 185, 439, BStBl II 1998, 443).

  • FG Köln, 08.12.2004 - 14 K 2612/03

    Unfall-Totalschaden an betrieblich geleastem Kfz

    Zu den variablen Kosten gehören auch Unfallkosten für ein gemischt genutztes Kraftfahrzeug (vgl. zur Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung BFH-Urteil vom 13. März 1998 VI R 27/97, BStBl II 1998, 443;… Beschluss vom 13. Juli 2000 VI B 184/99, BFH/NV 2000, 1470 m. w. N.).
  • FG Hessen, 18.03.2005 - 9 K 113/01

    Gebäude; Abschreibung für außergewöhnliche Abnutzung; AfaA; baubehördliche …

    In Übereinstimmung mit der einschlägigen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 1. Dezember 1992 IX R 189/85 Bundessteuerblatt (BStBl) II 1994, 11; Urteil vom 1. Dezember 1992 IX R 333/87, BStBl II 1994, 12 ; Urteil vom 13. März 1998 VI R 27/97, BStBl II 1998, 443 ;… Beschluss vom 13. Juli 2000, VI B 184/99, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2000, 1470 ;… Urteil vom 1. Dezember 1992, IX R 165/87, BFH/NV 1993, 410), die auf einem Urteil des Reichsfinanzhofs vom 12. März 1930 - VI A 1039/29 - Reichssteuerblatt 1930, 270 beruht und die in der Kommentarliteratur durchweg übernommen worden ist (…u.a. Schmidt/Drenseck a.a.O. § 7 EStG Rdnr. 128;… Nolde in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz , § 7 EStG Rdnr. 258;… Brandis in Blümich - EStG , KStG , GewStG , § 7 EStG Rdnr. 396;… Werndl in Kirchhof/Söhn Einkommensteuergesetz § 7 EStG Rdnr. B 158) geht das Gericht davon aus, dass AfaA grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen sind, in dem der gesetzliche Tatbestand des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG in Folge einer außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung erfüllt ist, spätestens aber in dem Veranlagungszeitraum, in dem der Steuerpflichtige die außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung entdeckt hat - und das ist nach der Überzeugung des Gerichts bereits in 1995 der Fall gewesen.

    In dem Urteil vom 1. Dezember 1992 IX R 333/87 a.a.O. wurde lediglich der Dachstuhl eines Mietwohngrundstückes beschädigt, in dem Urteil vom 13. März 1998 VI R 27/97 a.a.O. ist ein durch einen Unfall lediglich beschädigter PKW Gegenstand der Prüfung gewesen.

  • FG Münster, 24.01.2013 - 11 K 4248/10

    Keine AfaA bei Rentabilitätsminderung einer Immobilie

    Rn. 52 Die AfaA ist grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem der gesetzliche Tatbestand infolge einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Abnutzung erfüllt ist, spätestens aber in dem Veranlagungszeitraum, in dem der Steuerpflichtige die außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung entdeckt hat (BFH Urteil vom 13. März 1998 VI R 27/97, BStBl II 1998, 443).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05

    Fahrtkosten zu sportlichen Wettkämpfen als berufsbedingte Werbungskosten

    Die erforderliche Korrektur sei erst im Erstattungsjahr in der Weise durchzuführen, dass die ersetzten Werbungskosten als steuerpflichtige Einnahmen derjenigen Einkunftsart zu erfassen seien, bei der sie zuvor als Werbungskosten abgezogen worden seien (vgl. BFH-Urteile vom 11. Oktober 1983 VIII R 61/81, BStBl II 1984, 267, 269;… vom 22. September 1994 IX R 6/93, BFH/NV 1995, 499, 500, und vom 13. März 1998 VI R 27/97, BStBl II 1998, 443 ).
  • FG Köln, 01.09.1999 - 7 K 2838/98

    Nachträgliche Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber

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